Übergangsfristen 02.01.2026, 17:30 Uhr

EU-Verordnung: Schrittweise PFAS-Verbote ab 2026

Eine neue EU-Verordnung verbietet den Einsatz einiger poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) nach gestaffelten Übergangsfristen. Ab Oktober 2026 sind Alltagsprodukte wie Regenjacken, Pizzakartons und Kosmetika betroffen.

Ein Stoppschild vor einigen Luftblasen mit dem Schriftzug PFAS

Im April 2026 tritt das PFAS-Verbot für erste Produkte inkraft.

Foto: SmarterPix/Francescoscatena

Im September 2024 hat die Europäische Union eine neue Verordnung beschlossen, mit der der Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) künftig eingeschränkt wird. Je nach Produkt gelten dabei unterschiedliche Übergangsfristen. Die entsprechenden Verbote treten ab April beziehungsweise Oktober 2026 in Kraft und betreffen zahlreiche Erzeugnisse, die im Alltag weit verbreitet sind. Dazu gehören unter anderem Regenbekleidung, Lebensmittelkartonagen, Imprägniersprays sowie spezielle Kosmetika zur Hautpflege. Mit dieser Verordnung unternimmt die EU einen weiteren, bedeutenden Schritt zur Regulierung einer Stoffgruppe, die seit Jahren kontrovers diskutiert wird.

Was versteht man unter PFAS?

PFAS, genauer Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, sind eine Gruppe synthetisch hergestellter organischer Verbindungen, die sich in ihrer chemischen Struktur und ihren Eigenschaften teilweise deutlich unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen ihre hohe Beständigkeit gegenüber Hitze sowie ihre ausgeprägten öl- und wasserabweisenden Eigenschaften. Zudem können sie die Oberflächenspannung von Flüssigkeiten verändern, was sie für zahlreiche technische Anwendungen attraktiv macht. Aus diesen Gründen kommen PFAS seit Jahrzehnten in einer Vielzahl von Produkten zum Einsatz. Zu den bekanntesten Vertretern zählen die Perfluoroctansäure (PFOA) sowie Fluorpolymere wie Polytetrafluorethylen (PTFE), das vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern unter dem Markennamen Teflon bekannt ist.

Bereits bestehende Verbote und geplante Regelungen

Bereits heute sind einzelne PFAS aufgrund ihrer Umwelt- und Gesundheitsrisiken verboten, obwohl es sich insgesamt um eine sehr umfangreiche und häufig genutzte Stoffgruppe handelt. Parallel dazu liegt auf EU-Ebene ein Vorschlag für ein weitreichendes, nahezu vollständiges PFAS-Verbot vor. Dieses würde nur noch klar definierte Ausnahmen sowie Übergangsfristen zulassen. Die Beratungen hierzu dauern weiterhin an, da ein pauschales Verbot erhebliche Auswirkungen hätte – insbesondere auf sensible Bereiche wie Medizinprodukte oder Schlüsseltechnologien der Energiewende.

Die „Verordnung (EU) 2024/2462“ ist formal am 10. Oktober 2024 in Kraft getreten. Die darin festgelegten Verbote entfalten ihre Wirkung jedoch schrittweise: maßgeblich sind die Stichtage 10. April 2026, 10. Oktober 2026, 10. Oktober 2027 sowie 10. Oktober 2029. Anfang November 2024 wurde die Verordnung zudem geringfügig berichtigt, ohne ihren grundlegenden Regelungsgehalt zu verändern.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Immobilien Management Essen GmbH (IME)-Firmenlogo
Referent interne Revision (m/w/d) - Fokus Daten, Prozesse & Technik Immobilien Management Essen GmbH (IME)
Gemeinde Schöneck-Firmenlogo
Ingenieur/in (m/w/d) Siedlungswirtschaft/Tiefbau Gemeinde Schöneck
Schöneck Zum Job 
TenneT TSO-Firmenlogo
Betriebsingenieur Offshore (m/w/d) TenneT TSO
Hannover Zum Job 
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main-Firmenlogo
Ingenieur*in Energie, Klimaschutz und Transformation (w/m/d) Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Frankfurt Zum Job 
SOCON Sonar Control Kavernenvermessung GmbH-Firmenlogo
Vermessungsingenieur / Geodäsie (m/w/d) SOCON Sonar Control Kavernenvermessung GmbH
OHRA Regalanlagen GmbH-Firmenlogo
Schweißaufsichtsperson im Schweißfachbetrieb EXC 3 (m/w/d) OHRA Regalanlagen GmbH
OHRA Regalanlagen GmbH-Firmenlogo
Schweißaufsichtsperson im Schweißfachbetrieb EXC 3 (m/w/d) OHRA Regalanlagen GmbH
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Geschäftsbereichsleitung (w/m/d) Bau und Erhaltung - Außenstelle Hamm Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Geschäftsbereichsleitung Betrieb und Verkehr (w/m/d) Außenstelle Hamm Die Autobahn GmbH des Bundes
ista SE-Firmenlogo
Projektingenieur - Technische Gebäudeausrüstung und Energiedienstleistungen (m/w/d) ista SE
Region Hamburg, Berlin oder Düsseldorf / Köln (West) Zum Job 
Schleifring GmbH-Firmenlogo
Prozessingenieur (m/w/d) Schleifring GmbH
Fürstenfeldbruck Zum Job 
HYDAC Group-Firmenlogo
Qualitätsingenieur Luft- und Raumfahrt (w/m/d) HYDAC Group
Sulzbach/Saar Zum Job 
GOLDBECK SOLAR GmbH-Firmenlogo
Bauleiter (m/w/d) PV-Dachanlagen GOLDBECK SOLAR GmbH
deutschlandweit Zum Job 
Schleifring GmbH-Firmenlogo
Vertriebsingenieur Maschinenbau & Elektrotechnik (m/w/d) Schleifring GmbH
Fürstenfeldbruck Zum Job 
Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.-Firmenlogo
Projektingenieur im Bereich Wassergewinnung (w/m/d) Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.
Garbsen Zum Job 
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein-Firmenlogo
Bauingenieurin / Bauingenieur (w/m/d) für den konstruktiven Ingenieurbau im Geschäftsbereich 3 "Erhaltung, Kompetenzzentrum Brücken" Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Rendsburg, Lübeck, Kiel, Itzehoe, Flensburg Zum Job 
BEC GmbH-Firmenlogo
Projektmanager Automatisierung und Sondermaschinenbau (Mensch) BEC GmbH
Pfullingen Zum Job 
Stadtwerke Leipzig GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Elektrotechnik Stadtwerke Leipzig GmbH
Leipzig Zum Job 
TenneT TSO GmbH-Firmenlogo
Lead Asset Management & Engineering (m/w/d) TenneT TSO GmbH
Lehrte, Bayreuth Zum Job 
Hüttlin GmbH a Syntegon Company-Firmenlogo
Standortleiter / Site Director (m/w/d) Hüttlin GmbH a Syntegon Company
Schopfheim Zum Job 

Verbote ab Oktober 2026 für PFAS in Alltagsprodukten

Ab dem 10. Oktober 2026 ist die Verwendung der in der Verordnung definierten PFAS in bestimmten Produkten für die breite Öffentlichkeit untersagt. Dies betrifft insbesondere:

  • Textilien, Leder, Pelze und Häute, die in Kleidung und dazugehörigem Zubehör verwendet werden
  • Schuhwaren
  • Papier und Karton, sofern sie als Lebensmittelkontaktmaterialien im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 eingesetzt werden
  • Gemische
  • kosmetische Mittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Ab dem 10. Oktober 2027 wird das Verbot zudem auf weitere Textilien ausgeweitet, die nicht der Kategorie Kleidung oder Zubehör zuzuordnen sind. Von den Verboten ausgenommen bleiben bestimmte persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika sowie Textilien, die im Bauwesen verwendet werden.

PFAS-Verbote für Feuerlöschschäume

Darüber hinaus untersagt die Verordnung ab dem 10. April 2026 den Einsatz der definierten PFAS in Feuerlöschschäumen und -konzentraten, sofern diese für Ausbildungs-, Prüf- oder öffentliche Feuerwehrzwecke genutzt werden. Auch dabei sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen. Ab dem 10. Oktober 2029 gilt das Verbot zudem für Feuerlöschschäume und -konzentrate, die in der Zivilluftfahrt eingesetzt werden.

Unberührt bleiben dabei die weiterhin geltenden Regelungen der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP). Für Erzeugnisse und Gemische, die bereits vor den jeweiligen Stichtagen in Verkehr gebracht wurden, greifen die neuen Verbote nicht.

Mögliches Generalverbot für PFAS

Ergänzend zu dieser spezifischen EU-Verordnung wird derzeit ein umfassendes Verbot sämtlicher PFAS im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH diskutiert. Ein solches Generalverbot würde nahezu alle Anwendungen von PFAS untersagen und lediglich wenige, klar definierte Ausnahmen zulassen. Eine endgültige Entscheidung steht bislang aus; ein Inkrafttreten vor dem Jahr 2027 gilt derzeit als unwahrscheinlich. Besonders stark betroffen wären Branchen wie die Energie- und Medizintechnik, in denen PFAS bislang als technisch unverzichtbar gelten.

Die neuen Vorgaben stellen vor allem Unternehmen aus der Textil-, Verpackungs- und Chemiebranche vor erhebliche Herausforderungen. Sie sind gefordert, geeignete Alternativen zu entwickeln oder auf andere Materialien auszuweichen, um die neuen Anforderungen einzuhalten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte dies langfristig spürbare Folgen haben – etwa durch veränderte Produkte oder steigende Preise, beispielsweise bei Regenbekleidung oder Lebensmittelverpackungen.

Kontroverse Diskussionen um PFAS-Verbote

Die aktuellen und geplanten PFAS-Verbote sind Gegenstand intensiver und teils kontroverser Diskussionen. Dies zeigt sich unter anderem in der Berichterstattung über Sitzungen des Umweltausschusses sowie in den Stellungnahmen zahlreicher Industrie- und Fachverbände, die die wirtschaftliche und technologische Tragweite der Regelungen betonen.

Die neue EU-Verordnung zu PFAS ist ein Schritt hin zu einer strengeren Regulierung einer umstrittenen Stoffgruppe. Die ab 2026 schrittweise wirksam werdenden Verbote betreffen zahlreiche Alltagsprodukte und stellen Unternehmen vor große Anpassungsaufgaben. Die anhaltenden Debatten um ein mögliches umfassendes PFAS-Verbot verdeutlichen die Komplexität des Themas und zeigen, wie sorgfältig Nutzen, Risiken und Alternativen gegeneinander abgewogen werden müssen.

Ein Beitrag von:

  • Julia Klinkusch

    Julia Klinkusch ist seit 2008 selbstständige Journalistin und hat sich auf Wissenschafts- und Gesundheitsthemen spezialisiert. Seit 2010 gehört sie zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen: Klima, KI, Technik, Umwelt, Medizin/Medizintechnik.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.