Was der Beschluss bedeutet 06.09.2019, 14:15 Uhr

Bundesregierung plant Glyphosat-Verbot ab 2024

In 5 Jahren soll Glyphosat in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden dürfen: so lautet der jüngst veröffentlichte Beschluss der Bundesregierung aus SPD und Union. Das Verbot gegen das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautgift folgt einer Initiative der Bundesregierung zum Insektenschutz.

Traktor auf Feld

Foto: panthermedia.net/fotogigi85

Was ist Glyphosat?

Der Wirkstoff, der in den 1970er-Jahren vom US-Konzern Monsanto entwickelt wurde, dient der systematischen Unkrautbekämpfung und wird von Landwirten rund um den Globus eingesetzt. Mittlerweile wird der Wirkstoff in vielen  Produkten verarbeitet. Glyphosat wird in verschiedenen Studien eine krebserregende Wirkung unterstellt, andere Studien wiederum konnten keine Anhaltspunkte für die karzinogene Wirkung feststellen.

Staatliche Institutionen decken die Einschätzung, dass der Stoff keinen Krebs fördert, darunter unter anderem:

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Stadt Stuttgart-Firmenlogo
Projektleiter*in Architektur für öffentliche Bauten (m/w/d) Stadt Stuttgart
Stuttgart Zum Job 
Campana & Schott-Firmenlogo
Consultant Projektmanagement (w/m/d) für Infrastrukturprojekte Campana & Schott
Frankfurt, Berlin, Hamburg, Köln, München, Stuttgart Zum Job 
Campana & Schott-Firmenlogo
Technologiebegeisterte Absolventen (w/m/d) für den Einstieg im Consulting Campana & Schott
Frankfurt, Berlin, Hamburg, Köln, München, Stuttgart Zum Job 
Technische Universität Graz-Firmenlogo
Universitätsprofessur für High-Performance Large-Engine Systems (m/w/d) Technische Universität Graz
Graz (Österreich) Zum Job 
Holzer Firmengruppe-Firmenlogo
System Ingenieur (m/w/d) Holzer Firmengruppe
Rutesheim, Weissach Zum Job 
Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW-Firmenlogo
Research Associate Polymer Chemistry (m/f/d) Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Windisch (Schweiz) Zum Job 
WESGO Ceramics GmbH-Firmenlogo
Lean Manager (m/w/d) WESGO Ceramics GmbH
Erlangen Zum Job 
Delphin Technology AG-Firmenlogo
Technical Sales Manager (m/w/d) Delphin Technology AG
Bergisch Gladbach Zum Job 
BAUER GasTec GmbH-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) für Wasserstoffverdichter BAUER GasTec GmbH
München Zum Job 
Koehler Paper SE-Firmenlogo
Ingenieur Prozesstechnologie (m/w/d) Koehler Paper SE
TIG Automation GmbH-Firmenlogo
Betriebswirt / Wirtschaftsingenieur (m/w/d) Unternehmensabläufe & Strategie TIG Automation GmbH
Hamburg Zum Job 
SFS Group Germany GmbH-Firmenlogo
Techniker / Anwendungstechniker im Innendienst (m/w/d) SFS Group Germany GmbH
Oberursel Zum Job 
Allbau Managementgesellschaft mbH-Firmenlogo
Bauprojektleitung (m/w/d) "Technische Projekte" Allbau Managementgesellschaft mbH
Berliner Wasserbetriebe-Firmenlogo
Vorstandsreferent:in (w/m/d) Berliner Wasserbetriebe
VEM motors GmbH-Firmenlogo
Konstrukteur (m/w/d) VEM motors GmbH
Wernigerode Zum Job 
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektleiter Haustechnik (w/m/d) Fachingenieur Heizung / Lüftung / Sanitär (w/m/d) Schwerpunkt Trinkwasserhygiene Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Leipzig Zum Job 
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektleiter Haustechnik (w/m/d) Fachingenieur Heizung/Lüftung/Sanitär Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Leipzig Zum Job 
BG ETEM-Firmenlogo
Dozenten/-innen (m/w/d) BG ETEM
Bad Münstereifel Zum Job 
Nikola Iveco Europe GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Bordnetzentwicklung und -freigabe Batterie- und Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge Nikola Iveco Europe GmbH
von Hoerner & Sulger GmbH-Firmenlogo
Ingenieure Elektrotechnik (m/w/d) Elektronik-Entwicklung für die Raumfahrt von Hoerner & Sulger GmbH
Schwetzingen Zum Job 
  • die US-Behörde EPA
  • die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
  • sowie zuständige Institutionen aus Kanada, Japan, Neuseeland und Australien

Des Weiteren gehen auch die Weltgesundheitsorganisation WHO sowie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) von einer nicht krebserregenden Wirkung aus. Politisch bleibt der Wirkstoff jedoch umstritten. Auch das dürfte in dem von der Bundesregierung beschlossenen Verbot ab 2024 berücksichtigt worden sein. In Deutschland protestiert seit jeher die Partei der Grünen gegen den Einsatz des Unkrautgifts.

Vorgehensweise zum Verbot der Bundesregierung

Erste Einschränkungen finden bereits Jahre vor dem geplanten Verbot statt. Ab dem Jahr 2020 spricht die Regierung von einer „systematischen Minderungsstrategie“. Die Verwendung von Glyphosat soll ab diesem Zeitpunkt sukzessive reduziert werden, insbesondere durch Alternativen, die von der Öffentlichen Hand genutzt werden. Unter anderem soll eine Anwendung nicht mehr in öffentlichen Parks sowie im privaten Umfeld bei Haus- und Kleingärten möglich sein. Außerdem sollen Landwirte schon ab 2020 kein Glyphosat mehr unmittelbar vor der Ernte anwenden. Die Bundesregierung gibt an, dass sich damit bereits vor dem endgültigen Verbot der Verbrauch um rund drei Viertel reduzieren ließe.

Ökologischer Schutz im Fokus

Unabhängig des kontinuierlichen Konflikts, ob Glyphosat nun Krebs begünstigt oder nicht, widmet sich das Verbot ausdrücklich dem Insektenschutz. Gesundheitliche Risiken werden folglich offiziell nicht als Grund für das Verbot angeführt. Mit Hinblick auf den Insektenschutz steht der Wirkstoff insbesondere deshalb in der Kritik, weil er die ökologische Vielfalt stark einschränken soll. Speziell das Aussterben der Bienen, welches bereits seit Jahren diskutiert wird, dürfte in die Entscheidung eingeflossen sein. Andere Insekten, aber auch Vögel, sind durch derartige scharfe Unkrautgifte ebenfalls negativ beeinträchtigt.

Zusätzlich wurde daher ein Beschluss veröffentlicht, mit dem eine Anwendung von Insektengiften und Unkrautbekämpfungsmitteln ab 2021 in Nationalparks und an Naturdenkmälern verhindert werden soll. Zudem sollen die einzelnen Länder festlegen, dass in Vogelschutzgebieten ebenfalls diese Regularien gelten. Die Verwendung von scharfen chemischen Mitteln müsste dann immer zuvor durch die regionale Naturschutzbehörde genehmigt werden. Erste positive Resonanzen ließen nicht lange auf sich warten. Mit dem „Verband der kommunalen Unternehmen“ äußerste sich ein erster Vertreter, der das Verbot sowohl mit Hinblick auf die Artenvielfalt unter Insekten als auch die Gesundheit der umliegenden Gewässer befürwortete.

Abseits dieser Entscheidung will sich der Bund außerdem verpflichten, jährlich 100 Millionen Euro weitere Fördergelder für den Insektenschutz in Agrarlandschaften bereitzustellen.

Beschluss ist noch kein verpflichtendes Gesetz

Zum aktuellen Zeitpunkt handelt es sich um einen Beschluss beziehungsweise, so der offizielle Name, ein „Aktionsprogramm“. Es wurden folglich noch nicht die notwendigen Instanzen durchlaufen, um das Verbot tatsächlich als Gesetz zu verabschieden. Gleichermaßen ist es nicht das erste Mal, dass ein geplantes Verbot für Glyphosat im Raum steht. Bereits im Jahr 2016 sowie kurz nach dem Jahreswechsel wurde auf EU-Ebene ein Verbot diskutiert. Damals fand selbiges nicht statt, das Mittel wurde für weitere 5 Jahre zugelassen.

Glyphosat findet vor allem in Brasilien, den südamerikanischen Ländern generell sowie in den USA Anwendung. Der deutsche Markt ist bestenfalls eine Absatznische, der Bayer-Konzern forsche nach eigenen Aussagen seit längerer Zeit an alternativen Wirkstoffen. Selbige dürften, spätestens wenn ein EU-weites Verbot erneut im Raum steht, noch größere Zuwendung finden.

Weitere Themen:

Ein Beitrag von:

  • ingenieur.de

    Technik, Karriere, News, das sind die drei Dinge, die Ingenieure brauchen.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.