Künstliche Intelligenz 13.06.2024, 11:30 Uhr

Will Meta ihre KI mit persönlichen Facebook- und Instagram-Nutzerdaten schulen?

Die geplante Nutzung von persönlichen Daten für das Training von KI-Modellen durch Meta, insbesondere aus Facebook und Instagram Profilen, stößt bei Datenschützern und Verbraucherschützern auf Kritik. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt, um die ungefragte Verwendung dieser Daten zu unterbinden.

Meta

Datenschutz im Fokus: Verbraucherschützer mahnen Meta wegen KI-Training mit Nutzerdaten von Facebook und Instagram ab.

Foto: PantherMedia / Fischeron (YAYMicro)

Die Vorstellung, dass KI-Modelle mit eigenen Bildern aus den eigenen Social-Media-Profilen gefüttert werden sollen, ist für die meisten Nutzer, die ihre Privatsphäre schätzen, gruselig. Man möchte selbst entscheiden können, ob man seine Bilder und Inhalte für die KI zur Verfügung stellen möchte oder nicht. Völlig überraschend kam die Nachricht, dass der Meta-Konzern plant, dass Nutzer von Facebook, Instagram und Threads ihre Inhalte zur Verfügung stellen sollen, um KI-Modelle zu trainieren. Verbraucherschützer setzen sich jedoch dagegen ein. Denn: Wenn man der Nutzung nicht aktiv wiederspricht, wird der Konzern diese Daten ab Ende Juni zum Trainieren seiner künstlichen Intelligenz verwenden.

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta eingeleitet, um zu verhindern, dass das Unternehmen ungefragt Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer zur Schulung seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Tochtergesellschaft Meta Platforms Ireland Ltd. wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Beschwerden in mehreren europäischen Ländern eingereicht

Auch der Stern hat kürzlich berichtet, dass die europäische Datenschutz-Organisation Noyb rechtlich gegen den Facebook-Konzern Meta vorgehen will. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen seine Nutzerinnen und Nutzer in Europa zuerst um Erlaubnis fragt, bevor KI-Modelle mit den Postings trainiert werden. Noyb hat Beschwerden in elf europäischen Ländern eingereicht und fordert die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um diese Praxis sofort zu stoppen.

In den letzten Tagen hat Meta eine Vielzahl von Nutzern von Facebook, Instagram und Threads kontaktiert, um sie über Änderungen in seiner Datenschutzerklärung zu informieren. In der E-Mail wird erklärt: „Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten“. Allerdings werden die Nutzer in der Mitteilung auch darauf hingewiesen, dass sie ein Recht auf Widerspruch haben können.

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Wie der Stern weiter berichtet, argumentieren Datenschutzaktivisten von Noyb, dass Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU verstößt. Selbst wenn persönliche Chat-Nachrichten von der Nutzung durch KI ausgeschlossen sind, hätte Meta nach geltendem Recht die aktive Zustimmung der Nutzer einholen müssen, bevor KI-Modelle ihre Daten nutzen dürfen. Noyb hat daher Beschwerden in mehreren europäischen Ländern eingereicht, darunter Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, die Niederlande, Norwegen, Polen und Spanien.

Meta-Kunden müssen aktiv widersprechen

Auch die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen kritisieren, dass Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass ihre Postings für das Training von KI-Modellen genutzt werden. Sie bemängeln, dass das Widerspruchsverfahren als sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich empfunden wird. Zusätzlich bemängeln sie, dass Facebook neuerdings automatisch eine tiefere Analyse der privaten Fotobibliothek durchführt: Nutzer der Facebook-App erhalten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos sie aus ihrem persönlichen Speicher auf der Plattform teilen könnten. Die Verbraucherzentrale NRW sieht in beiden Änderungen – dem KI-Training und der Foto-Analyse – einen Verstoß gegen die Datenschutzrechte der Nutzer.

Meta argumentiert, dass sein Vorgehen im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht. In der E-Mail an die Nutzer erklärt das Unternehmen: „Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.“

„Meta macht es sich hier zu einfach“

„Meta macht es sich hier zu einfach“, erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand
der Verbraucherzentrale NRW gegenüber der dpa. Die Verwendung privater Daten für das Training von Künstlicher Intelligenz sollte nicht ohne Zustimmung der Nutzer geschehen, da die dabei genutzten persönlichen Daten als besonders schutzwürdig gelten. Nutzer konnten in der Vergangenheit nicht absehen, dass die von ihnen geposteten Informationen später für das Training von KI verwendet werden könnten.

Im Wettbewerb um die fortschrittlichsten KI-Systeme, im Wettstreit mit Konkurrenten wie OpenAI, Google und Microsoft, arbeitet der Konzern an seiner eigenen „Meta AI“, die in der Lage sein soll, Texte und Bilder zu erzeugen. Zur Schulung des Systems in Sprachverständnis werden zahlreiche Texte von menschlichen Nutzern verwendet, darunter Beiträge von Facebook und Instagram. Ähnlich erfolgt dies auch mit Fotos und anderen Bildern.

Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW hat Meta bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Falls Meta diese Frist verstreichen lässt, behalten sich die Verbraucherschützer rechtliche Schritte vor.

Formulare, um Widerspruch einzulegen

Meta stellt Formulare bereit, um Widerspruch einzulegen: auf Facebook und auf Instagram. Diese Option nennt das Unternehmen „Einspruch einlegen“. Die Formulare sind nur sichtbar, wenn man angemeldet ist. Darin kann man begründen, warum die Daten nicht für das Training von KI-Systemen verwendet werden sollen. „Meta urteilt dann darüber, ob Ihre Gründe höher zu bewerten sind als die eigenen Geschäftsinteressen. Viele Betroffene berichten uns, dass Meta ihre Widersprüche schon kurz nach dem Absenden des Formulars angenommen habe – ohne dass sie eine lange Begründung geschrieben hätten“, steht es auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Wenn der Widerspruch gegen die Verwendung der Daten für das KI-Training abgelehnt wird, stehen einem drei Möglichkeiten offen: Man kann entscheiden, keine Beiträge mehr auf den Plattformen zu veröffentlichen. Eine weitere Option besteht darin, die Konten bei Facebook und Instagram zu löschen. Alternativ kann man sich rechtlichen Rat bei den Fachleuten der Verbraucherzentrale holen oder mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei vor Gericht ziehen, um ein Urteil gegen die Nutzung der Daten zu erwirken.

Ein weiterer Nachteil, den die Verbraucherzentrale nennt, ist, dass laut den Erklärungen auf den Widerspruchsformularen von Meta Informationen eines Nutzers für das Training der KI genutzt werden können, selbst wenn dieser dagegen widerspricht. Zum Beispiel könnte dies geschehen, wenn jemand ein Foto von dem Nutzer gepostet hat oder er in einem Text erwähnt wird.

Die Verbraucherzentrale hat für das Feld „Bitte teile uns mit, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt“ Formulierungsvorschläge vorbereitet.

Interessant ist, dass Meta auch betont, dass menschlich geschriebene Texte oder Bilder für das Training der KI benötigt werden. Dabei ist zu beachten, dass viele Nutzer bereits jetzt ihre Texte für Posts mithilfe von KI generieren oder zumindest damit bearbeiten. In Anbetracht dessen stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, KI-Modelle mit Hilfe von KI selbst zu trainieren. Diese Frage bleibt wohl vorerst unbeantwortet.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI-Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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