Digitale Infrastruktur 13.07.2026, 07:15 Uhr

Cloud-Anbieter wechseln: Wie der Data Act gegen Lock-in-Effekte wirkt

Der Data Act sollte es einfacher machen, Daten von einem Cloud-Anbieter zum nächsten zu schiften. In der Praxis hapert es noch immer an Details.

Europaflagge mit Digitalisierungshintergrund

Wer sich als Unternehmen mit seinen Daten an einen Cloud-Anbieter gebunden hat, ist aktuell oft gefangen. Zu groß sind die Hürden für einen Wechsel. In der Europäischen Union soll das jetzt einfacher werden.

Foto: smarterpix/vectorfusionart

Laut „Cloud Report 2026“ des Bitkom haben die wenigsten Unternehmen schon einmal ihren Cloud-Anbieter gewechselt. Als größtes Hindernis nennen 59 % Lock-in-Effekte. Das bedeutet, dass ein Transfer der Daten von einer in eine andere Cloud de facto unmöglich ist. Dabei sollte der EU Data Act (Regulation (EU) 2023/2854) genau das stark erleichtern. Er ist seit dem 12. September 2025 anwendbar.

Rechtsanwalt Tobias Stephan ist Geschäftsführer der auf Digitalrecht spezialisierten Kanzlei Mainly. Er sagt dazu: „Der Data Act schafft in Kapitel VI Artikel 23–31 einen Rahmen für den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten und soll die strukturellen Migrationshürden reduzieren, die Unternehmen bislang faktisch festbinden.“ So dürfen die Anbieter u. a. keine Hindernisse z. B. technischer oder organisatorischer Art aufbauen, die den Kunden den Wechsel erschweren bzw. müssen diese abschaffen.

Tobias Stephan erklärt dazu: „Die Verträge müssen nun auch eine vollständige Switching‑Prozedur enthalten“, Dazu zählt er Ankündigungs‑ und Kündigungsmechanismen, eine definierte Übergangsphase, Unterstützungsleistungen des Anbieters, Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Sicherheitsvorgaben und Risikohinweisen.

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Offene Schnittstellen und maschinenlesbare Formate für den Datenaustausch

Um Lock‑in‑Effekte zu vermeiden, müssen Anbieter zudem offene Schnittstellen bereitstellen und Daten in gängigen maschinenlesbaren Formaten wie JSON oder CSV exportieren können. Gerade beim letzten Punkt tut sich in der Praxis aber eine tiefe Lücke auf. Denn CSV oder JSON bedeuten kein Plug and Play. Marco Terracciano, KI-Experte und Gründer der nxtAI Academy, meint dazu: „Ohne verbindliche Standards bleibt ein Export in CSV oder JSON lediglich ein Rohdatenpaket.“

Aber der Reihe nach. Zunächst einmal muss man zwischen Cloud-Angeboten für Software (SaaS) und solchen für Infrastruktur und Speicher (IaaS) unterscheiden. „Bei reiner Infrastruktur und Speicher verlangt das Gesetz die sogenannte funktionale Äquivalenz“, so Terracciano. Das bedeute, dass man nach dem Wechsel bei gleicher Eingabe vergleichbare Ergebnisse bekommt. „Hier wird der Wechsel tatsächlich spürbar leichter.“ Für SaaS‑Software wie ERP‑ oder CRM‑Systeme würde diese Pflicht zur funktionalen Äquivalenz aber nicht greifen. Hier werden nur offene Schnittstellen und der Export der Daten in gängigen Formaten, etwa CSV oder JSON, verlangt.

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Fehlende Standards für Verarbeitung von Datenformaten

Für die Verarbeitung dieser Formate im Zielsystem existierten bislang aber keine verbindlichen Standards. Das bedeutet, dass die Daten erst passend interpretiert und integriert werden müssen. Terracciano sagt: „Die EU baut ein Repository mit Interoperabilitätsstandards gerade erst schrittweise auf.“ Das heißt im Klartext: „Sie bekommen Ihre Daten heraus, aber kein Anbieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das neue ERP genauso funktioniert wie das alte.“ 

Terracciano rät, die Exit‑Strategie bereits vor Vertragsschluss festzulegen. „Reversibilität ist ein Einkaufskriterium, kein nachträglicher Gedanke.“ Darüber hinaus empfiehlt er, ein vollständiges Inventar der eigenen Datenlandschaft zu erstellen. Wichtig sei es auch zu dokumentieren, welche Daten wo, in welchen Formaten und mit welchen Schnittstellen und Abhängigkeiten liegen.

„Ohne diese Landkarte wird jede Migration zum Blindflug, so der KI-Experte. Ebenso sei es wichtig, die neuen gesetzlichen Rechte aktiv einzufordern und sich vom Anbieter schriftlich die Wechsel‑ und Exportmodalitäten geben zu lassen. „Verträge sollten frühzeitig geprüft und Graubereiche, etwa bei der Kündigungsentschädigung, aktiv verhandelt werden.“

Parallel dazu empfiehlt Terracciano auf offene Standards und Multi‑Cloud‑Fähigkeit zu setzen, statt sich tief in ein proprietäres Datenmodell einzugraben. Den eigentlichen Wechsel müsse man als Projekt führen, mit Zeitplan, Budget, klaren Verantwortlichkeiten und einer Testmigration, bevor der Echtbetrieb umzieht. Nicht zuletzt gelte es, die Menschen mitzunehmen, denn die Schulung auf das neue System sei oft der größere Brocken als die Datenübernahme. „Technik migrieren Sie in Wochen, Gewohnheiten in Monaten.“ Sein Fazit: „Der Data Act verbessert die Ausgangslage am Verhandlungstisch deutlich, aber die Migration bleibt ein Kraftakt.“

Gewachsene IT-Systeme in der digitalen Transformation

Eine besondere Herausforderung sind dabei die über die Jahre gewachsenen IT-Systeme in den Unternehmen, die auch intern kaum standardisiert sind. Das ist die Erfahrung von Thomas Otto. Der Managementberater bei Sopra Steria Next begleitet CIOs von Unternehmen bei der digitalen Transformation.

„In der Praxis sehen wir häufig sehr alte Systemarchitekturen, die nur begrenzt in der Lage sind, moderne Datenflüsse aufzunehmen.“ Wenn Daten in neue Plattformen eingespielt werden sollen, sei das kein isolierter Vorgang, sondern immer ein Transformationsprojekt, bei dem Prozesse und die Rollen angepasst werden müssen.

Otto betont aber auch: „Für Unternehmen ist heute entscheidend zu verstehen, dass das Datenmanagement kein rein technisches Detail, sondern ein zentraler Gestaltungsfaktor ihrer Organisation ist.“ Es müsse in der Unternehmensentwicklung mitgedacht und langfristig verankert werden. „In den vergangenen Jahren ist vor allem die Datensouveränität zu einem strategischen Schlüsselthema geworden.“

Die Unternehmen würden sich zunehmend fragen, wie sie Cloud und KI nutzen können, ohne die Kontrolle über ihre Daten zu verlieren. Denn Daten seien heutzutage ein strategischer Rohstoff. „Heute gibt es kaum noch Ausschreibungen, in denen nicht explizit souveräne Lösungen gefordert werden“, sagt Otto. Er ist überzeugt, dass der Data Act hier mittelfristig einen starken positiven Effekt haben wird.

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Ein Beitrag von:

  • Sabine Philipp

    Sabine Philipp arbeitet seit 2004 als freie Journalistin. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Technik, Industrie und Wirtschaft.  In ihren Artikel befasst sie sich gerne mit der praktischen Umsetzung von innovativen Technologien und Gesetzesvorgaben.

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