Neue Regeln ab 2024 27.11.2023, 11:58 Uhr

Bei Überlastung darf künftig Strom für Wärmepumpen und E-Autos gedrosselt werden

Wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, sollen möglichst schnell möglichst viele Wärmepumpen und E-Autos ans Netz. Das Stromnetz darf jedoch nicht überlastet werden. Die Bundesnetzagentur hat daher jetzt Regeln aufgestellt, die das verhindern sollen.

E-Auto laden

Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden, dürfen demnächst Netzbetreiber den Stromfluss für Wärmepumpen und E-Autos drosseln.

Foto: Panthermedia.net/aapsky

Für die Energiewende braucht es jede Menge neuer Wärmepumpen und E-Autos, allerdings droht dabei eine Überlastung des Stromnetzes. Damit das nicht passiert, dürfen Stromnetzbetreiber künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken. „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, teilte die Bundesnetzagentur am 27. November in Bonn mit.

Reguläre Haushaltstrom nicht betroffen

Durch die neue Regelung haben Verteilnetzbetreiber nun die Befugnis, bei Netzüberlastungen die Stromzufuhr auf bis zu 4,2 Kilowatt zu reduzieren. Diese Maßnahme ermöglicht es, Wärmepumpen weiterhin zu betreiben und Elektroautos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für eine Distanz von 50 Kilometern aufzuladen, ohne den regulären Haushaltsstrom zu beeinträchtigen, wie die zuständige Behörde hervorhebt.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Stadtwerke Lübeck-Firmenlogo
Ingenieur:in Prozessdatentechnik Stadtwerke Lübeck
Lübeck Zum Job 
Albert Handtmann Metallgusswerk GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Simulationsingenieur (m/w/d) Strukturmechanik Automotive Albert Handtmann Metallgusswerk GmbH & Co. KG
Biberach Zum Job 
ARVOS GmbH SCHMIDTSCHE SCHACK-Firmenlogo
Sales and Tendering Engineer (m/f/d) ARVOS GmbH SCHMIDTSCHE SCHACK
Düsseldorf Zum Job 
Berliner Wasserbetriebe-Firmenlogo
Planer:in / Projektbetreuer:in Netze (w/m/d) - gerne auch Berufseinsteiger:in Berliner Wasserbetriebe
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur (w/m/d) Bauwerksprüfung Die Autobahn GmbH des Bundes
Osnabrück Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) Straßenbau Die Autobahn GmbH des Bundes
Osnabrück Zum Job 
Berliner Wasserbetriebe-Firmenlogo
Facheinkäufer:in Bau (w/m/d) Berliner Wasserbetriebe
Forschungszentrum Jülich GmbH-Firmenlogo
Ingenieur für Gebäudeausrüstung / Versorgungstechnik mit Schwerpunkt Energieeffizienz (w/m/d) Forschungszentrum Jülich GmbH
Jülich bei Köln Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Vermessungsingenieur (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Deggendorf Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) für den Konstruktiven Ingenieurbau Die Autobahn GmbH des Bundes
Nürnberg Zum Job 
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel-Firmenlogo
Ingenieur*in der Fachrichtung Versorgungstechnik/ Maschinenbau oder Elektrotechnik Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) für die Projektleitung Konstruktiver Ingenieurbau Die Autobahn GmbH des Bundes
Nürnberg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
BIM-Manager (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Projektingenieur Ingenieurbau (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Projektingenieur im Brückenbau für Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Projektingenieur für Brückenbau / Tunnelbau / Ingenieurbau (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Richard Wolf GmbH-Firmenlogo
Head of Project Management Office (PMO) (m/w/d) Richard Wolf GmbH
Knittlingen bei Pforzheim und Karlsruhe Zum Job 
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH-Firmenlogo
Sachverständiger (m/w/d) Fördertechnik TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
IHR Sanierungsträger - Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung mbH-Firmenlogo
Planer (m/w/d) aus dem Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen IHR Sanierungsträger - Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung mbH
Flensburg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) Konstruktiver Ingenieurbau Die Autobahn GmbH des Bundes
Osnabrück Zum Job 

Als Ausgleich für diese Regelung erhalten die Besitzer steuerbarer Geräte, wie etwa private Haushalte, finanzielle Vergünstigungen. Diese können entweder in Form einer jährlichen Pauschale auf das Netzentgelt oder als eine 60-prozentige Reduzierung des Strom-Arbeitspreises für die betreffenden Geräte gewährt werden.

Ab 2025 haben Verbraucher, die sich für die Pauschale entscheiden, zusätzlich die Möglichkeit, ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dadurch zahlen sie weniger Netzentgelt, wenn sie Strom in Zeiten geringer Netzbelastung beziehen. Ferner dürfen die Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr aufgrund möglicher Netzengpässe ablehnen.

Die neuen Regeln gelten ab Januar 2024

Die Bundesnetzagentur erwartet, dass Eingriffe der Netzbetreiber in das Stromnetz nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich sein werden und ohne erhebliche Einbußen an Komfort für die Verbraucher einhergehen. Vollständige Abschaltungen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht gestattet. Zudem müssen Netzbetreiber solche Steuerungseingriffe auf gemeinsamen Internetplattformen publizieren, um Transparenz zu gewährleisten und der Öffentlichkeit zu ermöglichen, Netzüberlastungen in bestimmten Bereichen nachzuvollziehen und den Bedarf an Netzverbesserungen zu erkennen.

Die neuen Regelungen treten ab Januar in Kraft. Für bestehende Anlagen, die bereits eine Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber haben, sind langfristige Übergangsregelungen vorgesehen. Anlagen ohne eine solche Vereinbarung sind dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen, können aber auf freiwilliger Basis teilnehmen. Nachtspeicherheizungen bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgeschlossen.

Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass ein Großteil der Niederspannungsnetze noch nicht auf den raschen Ausbau von Wärmepumpen und privaten Ladestationen ausgelegt ist. Daher ist es notwendig, die Netze schnell zu optimieren, zu digitalisieren und auszubauen. In Bereichen, in denen diese Netzoptimierung noch nicht erfolgt ist, sollen die neuen Regelungen sowohl die Energiewende im Verkehrs- und Wärmesektor beschleunigen als auch die Versorgungssicherheit im Niederspannungsbereich gewährleisten. (mit dpa)

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.