EU-Energielabel verschärft die Regeln 01.03.2023, 07:00 Uhr

Droht High-End-Fernsehern das Aus?

Das EU-Energielabel gibt es bereits seit 2021. Ab dem 1. März 2023 gilt es nun für weitere Produkte. Hinzu kommt: TV-Geräte unterliegen dann auch strengeren Grenzwerten. Besonders Hersteller von hochauflösenden Geräten müssen sich darauf nun einstellen.

Mensch hält Fernbedienung vor TV-Gerät

Größer, brillanter, mehr Auflösung – bei TV-Geräten spielt nun aber auch der Energieverbrauch eine große Rolle.

Foto: panthermedia.net/patrick.daxenbichler

Ab heute gilt im Handel für alle Elektrogeräte nur noch das neue EU-Energielabel. Eingeführt zum 1. März 2021, gab es bis zum 28. Februar 2023 eine Übergangsfrist, in der altes und neues Label noch verwendet werden durften. Das neue Label soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Übersicht ermöglichen und auch die Klassifizierung verständlicher machen. Produkte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Dunstabzugshauben, Raumklimageräte, Leuchtmittel, Fernseher, Warmwasserspeicher und Backöfen gehören zu denen, die ein Energielabel benötigen, damit sie verkauft werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Produkt in einem Geschäft oder online angeboten wird.

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Mit Ablauf der Übergangsfrist kommt noch eine Veränderung hinzu: Es gelten ab 1. März 2023 erstmals Höchstgrenzen für den Stromverbrauch. Benötigt ein Gerät mehr Energie, darf es nicht in den Handel gelangen. Diese Höchstgrenzen, auch als Energieeffizienzindex (EEI) bezeichnet, könnten gerade bei TV-Geräten Probleme verursachen. Denn bei Fernsehern geht der Trend in Richtung größer, brillanter, höhere Auflösung. Rein physikalisch ist es nicht möglich, diese Trends ohne höheren Energieverbrauch zu erreichen.

Schärfere Grenzwerte beim Energieverbrauch von TV-Geräten

Sogenannte 4k-TVs gehören aktuell zu den Geräten, die am meisten verkauft werden, vor allem in einer Größe mit einer 32-Zoll-Bilddiagonalen. Die aktuellen Produkte und auch die, die in diesem Jahr auf den Markt kommen, sollen nach Angaben der Hersteller die vorgegebenen Effizienzwerte erreichen. Schwieriger wird es, wenn MicroLEDs oder OLED zum Einsatz kommen oder eine Auflösung von 8k gewünscht ist.

Zwei Ausnahmen gelten erst einmal noch: Displays auf Basis von MicroLEDS und besonders hochauflösende 8k-Displays fallen erst einmal heraus. Gleiches gilt für TV-Geräte, die vor dem 1. März an den Handel geliefert wurden und die Effizienzkriterien nicht erfüllen. Sie dürfen weiter verkauft werden. Der EEI liegt für Full-HD-Schirme bei 0,75, für höhere Auflösungen und Micro-LED-Displays gilt ein Grenzwert von 0,90.

Das neue Energielabel gibt den Verbrauch genauer an

Erste kritische Stimmen gibt es bereits: „Wenn Vorgaben dazu führen, dass technologischer Fortschritt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht stattfinden kann, dann sollten die Vorgaben unbedingt den Realitäten angepasst werden“, sagt Sara Warneke, Geschäftsführerin der Branchenorganisation gfu Consumer & Home Electronics. Das Problem bei TV-Geräten sei, dass nicht ständig Technologiesprünge stattfänden, die einen sinkenden Energieverbrauch zur Folge hätten. Beispiel: die Umstellung der LCD-Hintergrundbeleuchtung auf LED.

Das neue EU-Energielabel gibt folgende Energieeffizienzklassen vor: A bis G. Die meisten Fernseher landen in der schlechtesten Klasse G, nur wenige schaffen es in E oder F. Denn es spielt auch der absolute Stromverbrauch eine entscheidende Rolle. Auf dem EU-Energielabel finden Verbraucherinnen und Verbraucher nun neben der Skala und der Einstufung des Produktes, für das sie sich entscheiden, zusätzlich eine Angabe zum tatsächlichen Energieverbrauch. Einige Hersteller machen ihre Angaben in Bezug zur Betriebsdauer, andere geben einen Jahresverbrauch an. Beispiel: Ein 43-Zoll-Fernseher verbraucht 28 Kilowattstunden (kWh), wenn Sie diesen 1.000 Stunden benutzen. Manche Hersteller gehen derzeit dazu über, die Bildschirmhelligkeit ab Werk zu reduzieren, um die Vorgaben zu erreichen.

Effizientere TV-Geräte sollen deutlich mehr Strom einsparen

Bis 2030 gilt das EU-Energielabel für alle Produkte – Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Ziel des Labels ist natürlich, deutlich mehr Energie einzusparen. Allein bei TV-Geräten erwartet die Europäische Kommission bis 2030 eine Einsparung des jährlichen Energieverbrauchs in Höhe von bis zu 39 Terrawattstunden (TWh). Schließlich gibt es in 96,4 % aller deutschen Haushalte einen Fernseher.

Bislang sei allerdings bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bezug auf TV-Geräte eher Qualität und Erlebnis wichtig, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bringe man eher mit anderen Produkten in Verbindung, gibt die Geschäftsführerin der gfu zu bedenken. Was die Verschärfung des EU-Energielabels für die Hersteller von TV-Geräten bedeutet, ist aktuell noch nicht absehbar. Möglicherweise lassen sich neue Technologien entwickeln, die eine hohe Auflösung bei gleichzeitig nicht so extremem Stromverbrauch bieten.

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Ein Beitrag von:

  • Nina Draese

    Nina Draese hat unter anderem für die dpa gearbeitet, die Presseabteilung von BMW, für die Autozeitung und den MAV-Verlag. Sie ist selbstständige Journalistin und gehört zum Team von Content Qualitäten. Ihre Themen: Automobil, Energie, Klima, KI, Technik, Umwelt.

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