SICHERHEIT AN FLUGHÄFEN 03.08.2015, 12:07 Uhr

Körperscanner übersehen Gegenstände in Schuhen und Strümpfen

Die Körperscanner, die an deutschen Flughäfen eingesetzt werden, scannen nicht den gesamten Körper von Fluggästen. Die Füße werden von den Geräten nicht erfasst. Doch für die individuelle Überprüfung der Schuhe fehlt oft die Zeit.

Körperscanner der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt: Die Füße werden von den Scannern nicht erfasst. Die Schuhe müssen deshalb weiterhin individuell geprüft werden – was aber aus Zeitgründen nicht immer geschieht.

Körperscanner der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt: Die Füße werden von den Scannern nicht erfasst. Die Schuhe müssen deshalb weiterhin individuell geprüft werden – was aber aus Zeitgründen nicht immer geschieht.

Foto: Boris Roessler/dpa

Selbst an britischen und amerikanischen Flughäfen, die bereits die früher als Nacktscanner geschmähten Sicherheitsschleusen einsetzen, müssen die Flugreisenden zusätzlich ihre Schuhe kontrollieren lassen. Denn die Geräte der L-3 Communications-Tochter Security & Detection Systems aus Woburn im US-Bundesstaat Massachusetts finden – fast – alles Bedrohliche, das Menschen an ihrem Körper verstecken.

Nur die Schuhe, die entgehen den Terahertzwellen der Scanner mit der Bezeichnung L-3 ProVision ATD. Darauf macht jetzt der „Spiegel“ aufmerksam. „Alles unterhalb des Knöchels wird von den Geräten nicht erfasst“, kritisiert Wolfgang Pehl von der Gewerkschaft der Polizei am Flughafen Düsseldorf.

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Der Körper bietet mehrere gute Verstecke

Eigentlich ist das keine neue Erkenntnis. Sämtliche Körperscanner übersehen diesen Bereich. Deshalb ist eine Sonderkontrolle von Schuhen und Strümpfen eigentlich unumgänglich. In Deutschland etwa spart sich das die Bundespolizei aus Zeitmangel. Auch Gegenstände, die in Körperöffnungen verborgen sind, spürt der neue Scanner nicht auf. Selbst in den Falten von Fettleibigen oder unter Schweißflecken können Waffen verborgen werden.

An deutschen Flughäfen sind mittlerweile 75 dieser jeweils 165.000 Euro teuren Scanner in Betrieb. Anders als bisher übliche Geräte, die mit schwachen Röntgenstrahlen arbeiten, sind es jetzt Terahertzwellen. Diese haben eine Frequenz von 0,3 bis 3 Terahertz – 1 Terahertz entspricht einer Billion Hertz. Diese Technik hat zwei Vorteile: Die Strahlen sind nicht gesundheitsschädlich und sie machen nicht nur metallische Gegenstände sichtbar, sondern auch solche aus anderen Werkstoffen, etwa Keramik, Sprengstoff oder Porzellan.

Keine Nacktbilder mehr von Flugreisenden

Als Nacktscanner können sie eigentlich nicht mehr bezeichnet werden. Die Wellen durchdringen zwar mühelos die Kleidung und werden dann vom Körper und den daran versteckten Gegenständen reflektiert, sodass ein genaues Abbild der Körperoberfläche entsteht. Dieses wird allerdings nicht mehr sichtbar. Der Scanner wandelt es in ein synthetisch anmutendes Menschenmodell um, das keinen Rückschluss auf die wirkliche Gestalt des Gescannten zulässt.

Eine Bilderkennungssoftware wertet die Bilder aus und schlägt Alarm, wenn sie etwas Verdächtiges entdeckt. Dann begutachtet ein Experte das Bild. Dieses Verfahren ist allerdings noch nicht ausgereift. Vor allem kurz nach der Einführung gab es viele Fehlalarme. Harmlose Bürger werden als Waffenträger verdächtigt und Menschen mit gefährlichen Gegenständen hält die Software für unbedenklich.

 

Ein Beitrag von:

  • Wolfgang Kempkens

    Wolfgang Kempkens studierte an der RWTH Aachen Elektrotechnik und schloss mit dem Diplom ab. Er arbeitete bei einer Tageszeitung und einem Magazin, ehe er sich als freier Journalist etablierte. Er beschäftigt sich vor allem mit Umwelt-, Energie- und Technikthemen.

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