Firmenwagen

Wann ist ein Firmenwagen sinnvoll?

Die Anschaffung eines Firmenwagens kann sich für Arbeitnehmer lohnen, da viele Kosten auf den Arbeitgeber entfallen, die bei einem PKW in Eigenbesitz selber gezahlt werden müssen. Sinnvoll ist der Firmenwagen dementsprechend in den meisten Fällen. Bei der privaten Nutzung sollten sich Arbeitnehmer allerdings einigen Fallstricken und Kosten bewusst sein, die bei der Verwendung eines Dienstwagens auf sie zukommen.

Die private Nutzung von Firmenwagen

Viele Arbeitnehmer stellen sich zu Recht die Frage, ob es sich lohnt, den Firmenwagen privat zu nutzen und welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringen kann. Zuerst sei gesagt, dass es sich bei einem Wagen von der Firma für das Finanzamt um einen sogenannten geldwerten Vorteil handelt. Deswegen ist es wichtig, sich für die private Nutzung für eines von zwei steuerlichen Modellen zu entscheiden. Beide Modelle eignen sich für unterschiedliche Nutzungsszenarien und bringen dementsprechende Vor- und Nachteile mit sich. Wichtig ist auch, dass innerhalb eines Kalenderjahres kein Wechsel möglich ist. Die ausgewählte Variante muss also beibehalten werden. Wird allerdings in diesem Zeitraum das Fahrzeug gewechselt, lässt sich eine andere Methode wählen. Von der ersten Methode, dem Fahrtenbuch, hat mit Sicherheit jeder schon einmal gehört.

Das Fahrtenbuch

Diese Möglichkeit eignet sich für jene, die das Fahrzeug hauptsächlich dienstlich einsetzen möchten oder generell wenig Fahren. Schließlich dienen hier die privat gefahrenen Kilometer und die finanziellen Aufwendungen des Jahres als Bemessungsgrundlage. Dazu müssen alle gefahrenen Strecken mit ihrem Zweck in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden. Zur Berechnung wird anschließend zwischen den privaten und beruflichen Fahrten sowie den Gesamt-Kilometern differenziert. Wurden im Jahr 30.000 Kilometer gefahren und davon 4.000 Kilometer privat und sind Kosten von 5.000 Euro entstanden, ergeben sich rund 667 Euro, die es zusätzlich zum Einkommen zu versteuern gilt. Berechnet wird dies wie folgt:

Die entstandenen Kosten werden durch die Gesamtkilometer geteilt. Der daraus entstehende Wert wird mit den privat gefahrenen Kilometern multipliziert, woraus sich die zusätzlich zu versteuernden Kosten für das Fahrzeug ergeben. Das Führen eines Fahrtenbuches bringt einiges an rechnerischem Aufwand mit sich und benötigt außerdem Bücher, die den Anforderungen der Steuerbehörden genügen. Alternativ lassen sich Apps und spezielle Hardware verwenden, um die gefahrenen Strecken automatisch und präzise zu erfassen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Dienste gewählt werden sollten, die von den Behörden unterstützt sind. Wem dies jetzt schon zu aufwendig ist, der sollte sich die pauschale 1-Prozent-Methode anschauen.

Die 1-Prozent-Regelung

Bei der zweiten Methode für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen handelt es sich um die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Zum Gehalt kommt bei der Verwendung dieser Methode jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges. Es handelt sich um einen geldwerten Vorteil, der das Bruttogehalt erhöht und durch die Steuerprogression den Steuersatz erhöht. Dadurch sinkt das letztendliche Nettogehalt. Vorteile haben elektrische und teil elektrische Fahrzeuge.

Firmenwagen: Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen

Eine besondere Ausnahme von dieser Regelung stellen elektrische Fahrzeuge und Hybrid-Modelle dar. Hierbei wird im Rahmen einer Förderung eine Ausnahmeregelung bei der Umsetzung der 1-Prozent-Regelung herangezogen. Vorausgesetzt, dass der Preis des angeschafften Elektrofahrzeuges unter 60.000 Euro liegt, dann sind nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern. Liegt der Preis darüber, sind es 0,5 Prozent. Unter diesen Prozentsatz fallen auch alle Hybridfahrzeuge. Diese müssen, um hier berücksichtigt zu werden, mindestens 40 Kilometer weit rein elektrisch fahren können oder weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Darin zeigt sich, dass reine Stromer sich mehr lohnen als Hybridfahrzeuge. Unabhängig vom verwendeten Antrieb gilt auch eine zeitliche Einschränkung beim Zulassungszeitraum der Fahrzeuge. Neuzulassungen müssen vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 erfolgen. Doch abseits von der Besteuerung, welche Kosten kommen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu?

Was zahlt der Arbeitgeber

Wie bereits erwähnt handelt es sich bei dem Firmenwagen, welcher sich privat nutzen lässt, um eine Erweiterung des gezahlten Gehalts. Dadurch sinkt das zu zahlende Bruttogehalt. Darüber hinaus kommen bei der Anschaffung eines Firmenwagens weitere steuerliche Vergünstigungen auf den Käufer, den Arbeitgeber zu. So lässt sich der Kauf des Autos als Betriebsausgabe abschreiben dafür entstehen dem Arbeitgeber allerdings andere Kosten, die rund um Fahrzeuge entstehen. So wird die Füllung des Tanks ebenso durch den Arbeitgeber gezahlt, wie TÜV, neue Reifen und Wartungen. Auf die Arbeitnehmer entfällt währenddessen die Besteuerung des Autos als geldwerter Vorteil.

Was zahlt der Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer bietet ein Firmenfahrzeug zahlreiche Vorteile. Allerdings müssen Arbeitnehmer auch mit einer zusätzlichen steuerlichen Belastung rechnen. Das gilt dann, wenn eine private Nutzung des Fahrzeuges vorgesehen ist. Hierbei ist zu beachten, dass auch die Fahrt von daheim zur Arbeitsstätte als private Fahrt gilt und die Angabe eines geldwerten Vorteils in der Steuererklärung nötig macht.  Dazu stehen die bereits erwähnten Methoden zur Verfügung. Je nach Nutzung  bietet sich entweder die Wahl der 1-Prozent-Regelung oder die Wahl des Fahrtenbuches an.

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