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Sollte auch bei einem Arbeitszeugnis eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein Bedauern enthalten sein?

01. Januar 2016

Frage: Sollte auch bei einem Arbeitszeugnis eines von vornherein befristeten Arbeitsverhältnisses die Schlussfloskel ein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausdrücken?
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Antwort:

Fangen wir mit einem einfachen, aber wichtigen Aspekt an: Das Bedauern ist niemals Standard, sondern “ auch bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen “ nur dann im Text zu erwarten, wenn der Chef den „Verlust“ auch wirklich bedauert. Das ist keinesfalls in 100 % der Fälle so!

Stets sollte das Zeugnis, das nach einer befristeten Anstellung geschrieben wird, am Anfang oder am Schluss den deutlichen Hinweis auf die Befristung enthalten.

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Im Normalfall wird der Mitarbeiter lieber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingehen. Die Befristung geht also eher auf Arbeitgeberinteressen zurück. Wenn also der Arbeitgeber ausdrücklich bedauert, dass er diesen interessanten, wertvollen Mitarbeiter jetzt verliert (den er nur befristet beschäftigt hatte), dann fragt sich der Leser: Was soll das Bedauern? Gebt diesem Mitarbeiter doch einfach einen unbefristeten Vertrag, dann bleibt er euch erhalten.

Also meine ich, es gibt diese Möglichkeiten für die Zeugnisformulierung:

1. Die korrekte Form, bei der es am Schluss beispielsweise heißt:“Herr … verlässt uns mit dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses am 30.06.200X. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“ Das ist nicht zu beanstanden, aber etwas „blutleer“ und keinesfalls warmherzig.

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2. Die zumindest erklärende Form:“Das Arbeitsverhältnis war, dem zeitlich begrenzten Umfang des zu bearbeitenden Projekts entsprechend, befristet. Es endet zum 30.06.200X, zeitgleich mit dem erfolgreichen Projektabschluss. Wir wünschen Herrn … für die Zukunft alles Gute.“ Das lässt keinen Raum für Missverständnisse oder Fehlspekulationen.

3. Die warmherzige Form (die stets ein adäquates Verhältnis zum Vorgesetzten voraussetzt):“Herr … verlässt uns zum 30.06.200X, dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses entsprechend. Wir bedauern es sehr, dass wir derzeit aus wirtschaftlichen Gründen keine Möglichkeit haben, Herrn … in der einen oder anderen Form weiter zu beschäftigen, was wir unter günstigeren Umständen gern getan hätten. Wir danken Herrn … für seine wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg.“

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Kurzantwort:

Frage-Nr.: 2043

Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 31

Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2006-08-04



Ein Beitrag von:

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