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Schwimmbäder: 60 % in schlechtem Zustand

13. August 2025

In Deutschland stehen der allgemeinen Öffentlichkeit nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen etwa 6.000 Hallen-, Frei- und Kombibäder zur Verfügung. Hallen- und Freibäder sind somit ein essenzieller Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie dienen nicht nur der Erholung und Gesundheitsförderung, sondern leisten durch die Schwimmausbildung auch einen wichtigen Beitrag zur…
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In Deutschland stehen der allgemeinen Öffentlichkeit nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen etwa 6.000 Hallen-, Frei- und Kombibäder zur Verfügung. Hallen- und Freibäder sind somit ein essenzieller Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie dienen nicht nur der Erholung und Gesundheitsförderung, sondern leisten durch die Schwimmausbildung auch einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb zur Verbesserung der Sportinfrastruktur, insbesondere zur Förderung der Schwimmfähigkeit, Investitionen in Höhe von „mindestens einer Milliarde Euro“ vor. Der Großteil der Bäder befindet sich in kommunaler Trägerschaft und hat in der Regel einen öffentlichen Zuschussbedarf.

Schließung von bis zu 800 öffentlichen Schwimmbädern droht

Über den Zuschussbedarf hinaus hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2025 festgestellt, dass sich in etwa der Hälfte aller Freibäder sowie rund 62 % der Hallenbäder ein teils gravierender Sanierungsbedarf angesammelt hat. Falls dieser Zustand nicht aufgelöst wird, müssten bis zu 800 öffentliche Schwimmbäder schließen. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei dem Abbau des Sanierungsstaus und leistet mit verschiedenen Bundesprogrammen mit Schwerpunkten in den Bereichen Städtebau und Klimaschutz einen Beitrag zum Erhalt der Sport- und Schwimmbadinfrastruktur.

Bei der Förderung stehen Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien zur Desinfektion des Beckenwassers) im Vordergrund; insbesondere Maßnahmen, mit denen erstmalig ein Anteil erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeversorgung von mindestens 75 % erreicht wird.

Modernisierungsbedarf von Sportstätten in Deutschland beläuft sich auf über 40 Milliarden Euro

Spezielle Vorhaben zur Umsetzung alternativer Energie- und Wärmeversorgungslösungen können aus verschiedenen Bundesprogrammen Zuschüsse erhalten. Beispielsweise aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), aus der Kommunalrichtlinie oder aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“. Ferner legen einige Länder eigene Förderprogramme für Hallen- und Freibäder entsprechend regionalen Gegebenheiten auf.

Total dürfte sich der geschätzte Modernisierungsbedarf von Sportstätten in Deutschland auf über 40 Milliarden Euro belaufen. Dabei sind die Schaffung von Barrierefreiheit und die energetische Sanierung wichtige Aspekte. Diese Befunde werden von einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik im Auftrag der KfW gestützt. Deren Fazit „Ohne Sanierung müssen laut der Umfrage in den kommenden drei Jahren voraussichtlich 16 % der Freibäder, 15 % der Eissporthallen und 14 % der Hallenbäder schließen.“

Schwimmbadmodernisierung keine Pflichtausgabe

Nun zählen Investitionen in die Sportinfrastruktur zu den freiwilligen Leistungen der Kommunen. Sie kommen in der Haushaltspriorisierung erst nach den Pflichtaufgaben wie Schulen, Verwaltung oder Brandschutz zum Zuge und stehen im Wettbewerb mit anderen freiwilligen Leistungen wie Kultur und Wirtschaftsförderung. Angesichts der angespannten finanziellen Lage können viele Kommunen trotz der staatlichen Unterstützung, die im Mittel schon 45 % ausmacht, ihren Anteil an eine entsprechende Investition nicht aus dem laufenden Haushalt stemmen. Die Situation könnte sich mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastruktur-Finanzierungsgesetz (LuKIFG) verbessern. Im Juli verabschiedete das Bundeskabinett diesen Erlass. Er regelt die Nutzung des Anteils der Länder am Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 100 Milliarden Euro und soll auch der Sanierung von Hallen- und Schwimmbädern zugutekommen.

„Regelt die Nutzung“ heißt, die Ausschüttung ist zweckgebunden. Kommunen müssen in die ausgewiesenen Bereiche investieren. So zum Beispiel in die „Energie- und Wärmeinfrastruktur“, die das LuKIFG ausdrücklich benennt. Die Verteilung der 100 Milliarden Euro erfolgt nach der vom Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarung in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Im Königsteiner Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Die entscheidende Rolle spielen hier das Steueraufkommen der Länder und die Bevölkerungszahl. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Da Planung und Bewilligung Zeit brauchen, räumt das Gesetz Vorhaben bis 2036 ein.

Dringlichste Maßnahmen

Für welchen der ausgewiesenen Bereiche Länder und Kommunen das Geld verwenden, überlässt das LuKIFG den Empfängern. Die Kommunalrichtlinie zum Beispiel enthält einen Unterpunkt „Sanierung von Beckenwasserpumpen“, der darauf abzielt, nicht regelbare gegen regelbare, hocheffiziente Pumpen für das Beckenwasser auszutauschen. Diese Erneuerung stand und steht deshalb auch bei vielen Badbetreibern im Vordergrund. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat getätigte oder beantragte Ausführungen im Schwimmbadbereich aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ herausgefiltert und aufgelistet. Von den rund 1.600 erfassten Projekten entfielen rund 600 auf die generelle Sanierung der Bäder einschließlich Anbau- und Umbaumaßnahmen. Die energetische Sanierung machte mit 1.000 Meldungen jedoch den Großteil der Unterstützung aus. Zu je etwa einem Drittel entfallen betrifft dies:

  • den Austausch ineffizienter RLT-Anlagen,
  • den Austausch nicht regelbarer gegen regelbare Pumpen,
  • die Beleuchtung.

Die gleichen Maßnahmen dürften auch mit dem frischen Geld aus dem Sondervermögen im Vordergrund stehen.

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