Was gilt, was gilt nicht? 16.01.2026, 14:25 Uhr

Kündigungsfristen für Ingenieure: Gesetz, Vertrag, Tarif

Welche Kündigungsfristen gelten für Ingenieure? Überblick zu Gesetz, Arbeitsvertrag und Tarifvertrag – plus typische Fehler von Arbeitgebern.

Kalender, in dem an einem Mittwoch Kündigung eingetragen ist

Foto: panthermedia.net/Bernd_Leitner_Fotodesign

Das Wichtigste in Kürze
  • Gesetzliche Grundlage ist § 622 BGB
  • Für Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, wenn nichts anderes vereinbart ist
  • Für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit der Betriebszugehörigkeit – bis zu 7 Monate
  • Arbeits- und Tarifverträge dürfen Fristen nur verlängern, nicht einseitig verkürzen
  • Fehler bei der Fristberechnung sind häufig – und rechtlich angreifbar
  • Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen erhoben werden

 

Ein Jobwechsel scheitert selten an der Motivation. Häufig scheitert er an der Kündigungsfrist.
Gerade Ingenieurinnen und Ingenieure erleben immer wieder, dass ein vermeintlich schneller Ausstieg Monate dauert – oder dass Arbeitgeber Fristen falsch berechnen. Wer hier unvorbereitet ist, verschenkt Zeit, Geld und Verhandlungsspielraum. Dieser Beitrag zeigt, welche Kündigungsfristen gelten, wann Verträge unwirksam sind und wo Sie besonders genau hinschauen sollten.

Ordentliche oder fristlose Kündigung, ein grundlegender Unterschied

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist.
Die fristlose Kündigung (außerordentliche Kündigung) wirkt sofort – ist aber nur bei einem wichtigen Grund zulässig.

Typische Beispiele, die Gerichte als „wichtigen Grund“ anerkennen können:

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  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Diebstahl oder schwere Pflichtverletzungen
  • gefälschte Krankmeldungen
  • eigenmächtiger Urlaubsantritt
  • massive Beleidigungen oder Drohungen

Entscheidend: Eine fristlose Kündigung hebt den Kündigungsschutz auf und führt häufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Für Sie gilt daher: immer prüfen lassen.

Merkmal Ordentliche Kündigung Fristlose Kündigung
Kündigungsfrist Ja Nein
Kündigungsschutz Greift Entfällt
Abmahnung nötig Oft ja Je nach Schwere
Risiko ALG-Sperre Gering Hoch
Merkmal Ordentliche Kündigung Fristlose Kündigung

Was gilt zuerst: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz?

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus einer Hierarchie:

  1. Tarifvertrag
  2. Arbeitsvertrag
  3. Gesetz (§ 622 BGB)

Dabei gilt immer das Günstigkeitsprinzip:
Die für Arbeitnehmer vorteilhaftere Regelung setzt sich durch.

Typische Fallstricke in Arbeitsverträgen

  • Kündigungsfrist für Arbeitnehmer länger als für Arbeitgeber → unwirksam
  • Verkürzung unter das gesetzliche Minimum → unzulässig
  • Unklare Formulierungen („mindestens“, „in der Regel“) → angreifbar

Fehlt eine wirksame Regelung, gilt automatisch das Gesetz.

Gesetzliche Kündigungsfrist (Arbeitnehmerseite)

  • 4 Wochen
  • zum 15. oder zum Monatsende

Wichtig: Vier Wochen sind 28 Tage, kein Kalendermonat. Das kann mehrere Tage Unterschied machen – etwa bei Kündigungen zum Monatsanfang.

Probezeit: Sonderregeln mit klaren Grenzen

Während der Probezeit (max. 6 Monate):

  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • Kündigung zu jedem beliebigen Tag
  • keine Begründung erforderlich
  • gilt nur, wenn vertraglich vereinbart

Fehlt der Probezeit-Passus, greift vom ersten Tag an die reguläre Frist.

Kündigungsfristen für Arbeitgeber – hier passieren die meisten Fehler

Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Gesetzliche Staffelung (§ 622 BGB)

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
0–6 Monate 2 Wochen
ab 7 Monate 4 Wochen
ab 2 Jahre 1 Monat
ab 5 Jahre 2 Monate
ab 8 Jahre 3 Monate
ab 10 Jahre 4 Monate
ab 12 Jahre 5 Monate
ab 15 Jahre 6 Monate
ab 20 Jahre 7 Monate

Alle Fristen gelten zum Monatsende.

Hinweis: Die frühere Altersgrenze (Zählung erst ab 25 Jahren) wurde vollständig aufgehoben. Alle Beschäftigungszeiten zählen.

Typischer Arbeitgeberfehler

Viele Kündigungen sind formal korrekt formuliert, werden aber zeitlich falsch berechnet.

Setzt der Arbeitgeber eine zu kurze Kündigungsfrist an und wird innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben, verschiebt sich das tatsächliche Vertragsende automatisch nach hinten.

 

Tarifverträge: Wann sie die Frist verändern dürfen

Tarifverträge dürfen:

  • Fristen verlängern
  • Fristen verkürzen (Ausnahme: Schwerbehinderte)

Sie gelten, wenn:

  • beide Seiten tarifgebunden sind
  • der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist
  • der Arbeitgeber ihn faktisch anwendet
  • der Arbeitsvertrag darauf verweist

Bei widersprüchlichen Regelungen gilt: die günstigere Frist für Arbeitnehmer.

Sonderfälle: Insolvenz, Befristung, Kleinbetriebe

  • Insolvenz: Maximal 3 Monate Kündigungsfrist, unabhängig von Vertrag oder Betriebszugehörigkeit. Schadensersatzansprüche bleiben möglich.
  • Befristete Verträge: Enden automatisch. Ordentliche Kündigung nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
  • Kleinbetriebe (≤ 10 Vollzeitkräfte): Kein Kündigungsschutz – Fristen gelten trotzdem.

Wann beginnt die Kündigungsfrist tatsächlich?

Entscheidend ist der Zugang der Kündigung, nicht das Datum auf dem Schreiben.

  • Persönliche Übergabe → Fristbeginn am nächsten Tag
  • Postzustellung → Zeitpunkt, zu dem der Zugang zumutbar war
  • Wochenenden und Feiertage zählen mit

Ein klassischer Fehler:
Kündigung trifft am Samstag ein, Büro ist geschlossen → Zugang erst Montag.

Was passiert bei einer fehlerhaften Kündigung?

Für Sie gilt bei einer fehlerhaften Kündigung ein klarer Grundsatz: Nicht reagieren heißt verlieren. Wird eine Kündigung mit einer falschen Frist ausgesprochen, entfaltet sie nicht automatisch zum genannten Termin Wirkung. Dieser Vorteil entsteht jedoch nur, wenn der Fehler aktiv angegriffen wird. Maßgeblich ist dabei die Frist für die Kündigungsschutzklage. Sie beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird innerhalb dieses Zeitraums keine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, gilt die Kündigung – selbst mit falscher Frist – als wirksam akzeptiert. Untätigkeit wird rechtlich wie Zustimmung behandelt.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Kündigungsschreiben, die mit Zusätzen wie „fristgemäß“ arbeiten. Solche Formulierungen können einen Berechnungsfehler des Arbeitgebers unter Umständen abfedern, weil Gerichte davon ausgehen, dass beide Seiten die korrekte Frist kennen und der Termin lediglich angepasst werden kann. Das ist jedoch kein Automatismus. Ob die Kündigung dadurch gerettet wird oder nicht, hängt vom konkreten Wortlaut und vom Einzelfall ab. Für Ingenieur*innen bedeutet das: Auch scheinbar kleine formale Fehler sollten immer geprüft und im Zweifel fristgerecht angegriffen werden, um keine Rechte zu verlieren.

Kündigungsfrist strategisch nutzen

Die Kündigungsfrist ist kein Leerlauf, sondern Vorbereitungszeit:

  • Arbeitszeugnis sichern und prüfen
  • Projekterfolge dokumentieren
  • sauberes Karrierenarrativ vorbereiten
  • Kontakte sichern
  • Übergabe professionell gestalten

Gerade in technischen Branchen wirkt ein sauberer Abgang oft länger nach als ein schneller.

FAQ: Kündigungsfristen für Ingenieure

Kann mein Arbeitgeber mir länger kündigen als im Vertrag steht?
Nein. Verlängerungen sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich greifen oder beidseitig vereinbart sind.

Gilt die Kündigungsfrist auch bei Aufhebungsverträgen?
Nein. Dort gelten individuelle Vereinbarungen – Vorsicht bei Sperrzeit.

Muss ich eine falsche Kündigungsfrist akzeptieren?
Nein. Aber Sie müssen innerhalb von drei Wochen klagen.

Kann ich während der Kündigungsfrist freigestellt werden?
Ja, oft unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden.

 

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

  • Nicole Lücke

    Nicole Lücke macht Wissenschaftsjournalismus für Forschungszentren und Hochschulen, berichtet von medizinischen Fachkongressen und betreut Kundenmagazine für Energieversorger. Sie ist Gesellschafterin von Content Qualitäten. Ihre Themen: Energie, Technik, Nachhaltigkeit, Medizin/Medizintechnik.

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