Bossware gegen Mouse Jiggler 15.09.2025, 16:00 Uhr

So tricksen Mitarbeitende die Überwachungssoftware aus

Mouse Jiggler & Co.: Die seltsamsten Wege, um im digitalen Büro ‚am Platz‘ zu erscheinen – und die Frage nach echter Leistung.

Maus

Mouse Jiggler, Katzen & Co.: Absurde Strategien unter Bossware.

Foto: PantherMedia / Kalcutta

t3n berichtet von einem regelrechten Wettrüsten im Homeoffice: Manche Arbeitgeber setzen auf Überwachungssoftware („Bossware“), die Aktivitäten der Mitarbeitenden aufzeichnet. Angestellte reagieren darauf teils mit Tricks wie „Mouse Jigglern“, die künstlich Aktivität vortäuschen.
Doch die Frage ist: Muss es so weit kommen?
Eigentlich nicht – wenn Vertrauen herrscht und die Ergebnisse stimmen. Denn letztlich zählt nicht, wie oft die Maus bewegt wurde, sondern ob die vereinbarte Leistung erbracht wird. Kontrolle kann kurzfristig Sicherheit geben, langfristig untergräbt sie aber Motivation und Loyalität.

Was ist Bossware?

Im Zuge der Homeoffice-Welle setzen nicht wenige Unternehmen auf digitale Überwachungstools, die umgangssprachlich als Bossware bezeichnet werden. Diese Programme können weit mehr als nur die Bildschirmaktivität aufzeichnen: Sie erfassen Tastaturanschläge, Bewegungen der Maus, aufgerufene Webseiten, Screenshots oder sogar Webcam- und Mikrofonzugriffe. Manche Lösungen analysieren zudem Arbeitsmuster und erstellen Produktivitäts-Scores.

Für Arbeitgeber versprechen solche Tools Transparenz und Kontrolle – etwa, um sicherzustellen, dass Arbeitszeiten eingehalten und Aufgaben erledigt werden. Kritiker sehen darin jedoch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und warnen vor einem Klima des Misstrauens. Mitarbeitende fühlen sich schnell überwacht, was Motivation und Vertrauen nachhaltig schädigen kann.

Was Arbeitgeber überwachen dürfen

Arbeitgeber möchten mit Computerüberwachung vor allem die Internetnutzung ihrer Mitarbeiter kontrollieren, da hier die größte Gefahr für missbräuchliche Nutzung besteht. Manche lesen online Zeitungsartikel, andere shoppen im Internet, spielen Browser-Spiele oder arbeiten sogar für ein anderes Unternehmen während der Arbeitszeit.

Stellenangebote im Bereich Forschung & Lehre

Forschung & Lehre Jobs
Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft-Firmenlogo
W3-Professur "Life Cycle Engineering" Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft
Technische Universität Darmstadt-Firmenlogo
Universitätsprofessur für Energieprozesstechnik (W3) Technische Universität Darmstadt
Darmstadt Zum Job 
OST  Ostschweizer Fachhochschule-Firmenlogo
Professor/in für Integrierte Digitale Systeme OST Ostschweizer Fachhochschule
Rapperswil (Schweiz) Zum Job 
Hochschule Merseburg-Firmenlogo
Professur (W2): Fluiddynamik Hochschule Merseburg
Merseburg Zum Job 
THU Technische Hochschule Ulm-Firmenlogo
W2-Professur "Konstruktion" THU Technische Hochschule Ulm
University of Southern Denmark-Firmenlogo
Associate Professor in Battery Technology at Centre for Industrial Electronics University of Southern Denmark
Sønderborg (Dänemark) Zum Job 
Fachhochschule Südwestfalen-Firmenlogo
Budde-Stiftungsprofessur für Erneuerbare Energien, insbesondere Wasserstoff Fachhochschule Südwestfalen
Iserlohn Zum Job 
Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML-Firmenlogo
Universitätsprofessur (W3) Transportlogistik und in Personalunion die Mitgliedschaft in der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik IML Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML
Dortmund Zum Job 
Hochschule Merseburg-Firmenlogo
Professur (W2): Sensor- und Ultraschalltechnik Hochschule Merseburg
Merseburg Zum Job 
Technische Universität Darmstadt-Firmenlogo
W2-Assistenzprofessur mit Tenure Track "Modulare Fluid-Prozesstechnik" Technische Universität Darmstadt
Darmstadt Zum Job 
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden (OTH)-Firmenlogo
Professur (m/w/d) W2 Experimentelle Strömungsmechanik Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden (OTH)
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth-Firmenlogo
Professur (m/w/d) für das Gebiet Elektronik für die Medizintechnik Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Wilhelmshaven Zum Job 
Hochschule Düsseldorf-Firmenlogo
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) im Makerspace Maschinenbau und Verfahrenstechnik Hochschule Düsseldorf
Düsseldorf Zum Job 
Universität Duisburg-Essen-Firmenlogo
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (w/m/d) Elektroenergetische Funktionsmaterialien Universität Duisburg-Essen
Duisburg Zum Job 
Universität Duisburg-Essen-Firmenlogo
PhD candidate (f/m/d) Scalable 2D-Materials Architectures (2D-MATURE) Universität Duisburg-Essen
Duisburg Zum Job 
Hochschule Bielefeld (HSBI)-Firmenlogo
W2-Professur Konstruktionslehre / Finite Elemente Hochschule Bielefeld (HSBI)
Bielefeld Zum Job 
THD - Technische Hochschule Deggendorf-Firmenlogo
Professorin | Professor (m/w/d) für das Lehrgebiet Robotik THD - Technische Hochschule Deggendorf
Leibniz Universität Hannover-Firmenlogo
Universitätsprofessur (W3) für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Leibniz Universität Hannover
Hannover Zum Job 
Leibniz Universität Hannover-Firmenlogo
Universitätsprofessur (W3) für Werkstoffkunde Leibniz Universität Hannover
Hannover Zum Job 
Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences-Firmenlogo
Professur (W2) "Wirtschaftsinformatik und Datenbanken mit dem Schwerpunkt IT-Venture-Design, Digital Enterprise und innovativer Lehre in Makerspace-Settings" Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences
Düsseldorf Zum Job 

Hat ein Arbeitgeber konkrete Hinweise darauf, dass ein Mitarbeiter seinen Büro-PC übermäßig privat nutzt, und kann dies dokumentiert werden, darf er den Computer überwachen. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte 2016, dass dies nach § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG erlaubt ist.

Auch stichprobenartige Kontrollen sind zulässig, wenn ein allgemeiner Verdacht auf private Nutzung besteht. Eine dauerhafte Überwachung des PCs zur Leistungsüberprüfung ist jedoch nicht erlaubt.

Mouse Jiggler gegen Bossware

Angesichts der zunehmenden Nutzung von Bossware zur Überwachung von Mitarbeitenden suchen viele nach einfachen Gegenmaßnahmen. Eine praktische und unkomplizierte Lösung ist hier der Mouse Jiggler, der den Computer aktiv hält und den Online-Status simuliert, ohne dass offizielle Überwachungssoftware eingreifen muss.

Ein Mouse Jiggler ist ein Hilfsmittel, das dafür sorgt, dass ein Computer nicht in den Ruhemodus geht und der Benutzerstatus beispielsweise in Chat-Programmen wie Teams oder Slack nicht auf „abwesend“ springt.

Es gibt zwei Hauptarten:

Software-Mouse Jiggler

  • Läuft als Programm auf dem PC.
  • Erzeugt minimale Mausbewegungen oder simuliert Eingaben, die man oft gar nicht bemerkt.
  • Beispiele: Open-Source-Tools oder kleine Windows-Apps.
  • Vorteil: Kein zusätzliches Gerät nötig.
  • Nachteil: Manche Firmen-Sicherheitsrichtlinien blockieren solche Tools.

Hardware-Mouse Jiggler

  • Ein USB-Gerät, das man in den Rechner steckt.
  • Es wird wie eine normale Maus erkannt, führt aber automatisch minimale Bewegungen aus.
  • Vorteil: Funktioniert unabhängig vom Betriebssystem, schwerer zu erkennen.
  • Nachteil: Man braucht das kleine Gadget.

Grotesk aber wirksam – wie kann man noch die Aktivität täuschen?

Doch nicht alle Mitarbeitenden können oder wollen neue Programme installieren – selbst wenn sie wollten. Manche greifen deshalb zu ganz plakativen, improvisierten Maßnahmen: Schon eine gewöhnliche Armbanduhr mit Sekundenzeiger kann ausreichen: Legt man die Maus darauf, registriert ihr Sensor die winzigen Bewegungen und im Teams-Kanal erscheint der Mitarbeitende so, als wäre er aktiv am Platz.

Und wer es richtig ins Lächerliche treiben will, legt die Maus einfach auf einen schlafenden Kater – Bewegung garantiert, egal wie träge er ist.
Doch muss es wirklich immer so weit gehen? Nehmen wir unser groteskes Beispiel: Der Kater schläft drei Stunden, die Maus liegt auf ihm und bewegt sich nur minimal mit seiner Atmung. Die Mitarbeitenden simulieren damit Aktivität – ob man das nun Arbeitszeitbetrug oder wie auch immer nennen mag. Am Ende stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Wo bleibt die Leistung? Wenn das tägliche Pensum nicht erfüllt wird, ist das doch das deutlichere Zeichen, dass etwas nicht stimmt – viel aussagekräftiger als jede winzige Bewegung der Maus, die den Anschein von Aktivität erweckt.

Doch zurück zu den sogenannten Mouse Jigglern. Wie t3n berichtet, ist eine breitere Öffentlichkeit auf diese Tools aufmerksam geworden, als die US-Bank Wells Fargo im Juni 2024 ein Dutzend Mitarbeitende entließ, bei denen der Einsatz der Anwendung nachgewiesen werden konnte.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Alexandra Ilina ist Diplom-Journalistin (TU-Dortmund) und Diplom-Übersetzerin (SHU Smolensk) mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung im Journalismus, in der Kommunikation und im digitalen Content-Management. Sie schreibt über Karriere und Technik.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.