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Baurechtsreport 2021 28.07.2021, 09:50 Uhr

TÜV: Jede dritte Lüftungsanlage mit wesentlichen Mängeln

Nach mehr als einem Jahr Pandemie ist klar: Die Virenlast in Innenräumen kann vor allem durch den Einsatz von maschineller Lüftung effektiv reduziert werden. Allerdings: TÜV-Sachverständige beanstandeten im vergangenen Jahr bei 34,2 % aller Lüftungsanlagen in prüfpflichtigen Gebäuden wesentliche Mängeln.

Foto: panthermedia.net/ ArturVerkhovetskiy

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Die unabhängigen Sachverständigen der TÜV-Unternehmen haben im Corona-Jahr 2020 deutschlandweit insgesamt 17.896 Lüftungsanlagen im laufenden Betrieb geprüft. Dabei fielen bei mehr als jeder dritten Anlage (34,2 %) in den sogenannten prüfpflichtigen Gebäuden (Hochhäuser, Schulen, Kliniken, Einkaufszentren) „wesentliche Mängel“ auf. Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Beanstandungen damit um 5,6 Prozentpunkte gestiegen. Ein weiteres knappes Drittel (31,5 %) der geprüften Lüftungsanlagen wies „geringfügige Mängel“ auf, nur 34,3 % waren „mängelfrei“. Das ist ein Ergebnis des „Baurechtsreports 2021“ des TÜV-Verbands. „Die hohe Zahl der Beanstandungen zeigt, wie wichtig die verbindlichen Prüfungen unabhängiger Stellen in der Gebäudetechnik sind“, so Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Neben der Klimatisierung und Lüftung stehen Anlagen für den Brandschutz und sicherheitsrelevante Elektroanlagen im Fokus der Kontrollen. Vorgeschrieben sind die Prüfungen nach den Bauordnungen der Bundesländer für sogenannte Sonderbauten. Dazu zählen neben Hochhäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Krankenhäuser und Pflegeheime, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Hotels sowie Verkaufsstätten ab 2.000 Quadratmetern. Über alle Bereiche hinweg fanden die Prüfenden im vergangenen Jahr bei gut jeder vierten Anlage (26,1 %) wesentliche Mängel. Weitere 44,3 % hatten geringfügige Mängel und 29,6 % waren mängelfrei. Neben den wiederkehrenden Prüfungen werden die Anlagen vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft. Auch bei immerhin 17 % der Erstprüfungen wurden wesentliche Mängel festgestellt.

Corona: Maschinelle Lüftung reduziert Virenlast in Innenräumen

„In der Corona-Pandemie erfolgen Infektionen vor allem in Innenräumen über Aerosole“, sagt Bühler. „Einwandfrei funktionierende und optimal eingestellte Lüftungs- und Klimaanlagen schaffen ein gesundes Raumklima und tragen dazu bei, das Risiko von Ansteckungen in Gebäuden zu verringern.“ Der Lüftungs- und Klimatechnik müsse daher eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie spielen. „Vor allem in Schulen ist es bisher versäumt worden, das Infektionsrisiko mit baulichen und technischen Maßnahmen zu senken“, so der TÜV-Geschäftsführer. Stattdessen werde vielerorts im Winter wohl wieder alle 20 Minuten stoßgelüftet. Deshalb nochmals sein Hinweis: „In Gebäuden können auch nachträglich Lüftungsanlagen eingebaut oder mobile Luftreiniger aufgestellt werden.“ Im laufenden Betrieb sei entscheidend, dass Lüftungs- und Klimaanlagen regelmäßig gewartet, richtig eingestellt und Prüftermine gewissenhaft eingehalten werden. In Zeiten der Pandemie sollte die Frischluftzufuhr von Lüftungsanlagen erhöht und der Umluftbetrieb vermieden werden, um das Infektionsrisiko zu senken.

Vorbeugender Brandschutz: Viele Anlagen mit wesentlichen Mängeln

Ein weiteres zentrales Ziel der Prüfungen durch die TÜV-Sachverständigen ist der Brandschutz. Im Jahr 2020 ist laut Baurechtsreport gut jede fünfte Brandmeldeanlage in Sonderbauten im laufenden Betrieb mit wesentlichen Mängeln beanstandet worden (22 %). Bei den Feuerlöschanlagen war es gut jede vierte Anlage (26,3 %). Auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen dem vorbeugenden Brandschutz, indem sie im Fall eines Feuers den gefährlichen Rauch nach außen leiten. Im Vorjahr sind bei 27,7 % der geprüften Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wesentliche Mängel aufgetaucht. Die sogenannte Sicherheitsstromversorgung dient dazu, im Brandfall oder bei anderen Störungen die Versorgung sicherheitstechnischer Anlagen wie Brandmeldeanlagen oder Entrauchungsanlagen zu gewährleisten. 23,9 % der Anlagen für die Sicherheitsstromversorgung wurden im vergangenen Jahr mit wesentlichen Mängeln beanstandet.

Digitalisierung als Schlüssel zu höherer Funktionalität

Aus Sicht des TÜV-Verbands können digitale Technologien dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden zu verbessern. „Verfügen gebäudetechnische Anlagen über eine entsprechende Sensorik, erkennen sie frühzeitig Fehlfunktionen und Schwachstellen wie Materialermüdung“, sagt Bühler. „Die Steuerung und Überwachung der Anlagen kann effizient per Fernwartung erfolgen.“ Neben den prüfpflichtigen Anlagen werden Zugangs- und Überwachungssysteme, die Beleuchtung von Gebäuden oder Anlagen für die Verbesserung der Energieeffizienz automatisiert und digital gesteuert. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gebäudetechnik steige allerdings auch die Gefahr von Cyberangriffen. Wichtig sei es deshalb, das Bewusstsein für dieses Problem sowohl bei Projektverantwortlichen für Neubauten als auch bei den Betreibern von Bestandsimmobilien zu schärfen. Darüber hinaus müssten Kontrollen der digitalen Komponenten fester Bestandteil der obligatorischen Prüfungen werden. Bühler: „Der Gesetzgeber ist am Zug: Prüforganisationen brauchen Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten sowie Hard- und Software, um die volle Funktionsfähigkeit digitaler Gebäudetechnik überwachen zu können.“

 

 

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Von VdTÜV/ Marc Daniel Schmelzer