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Bauen mit Beton im Bestand 12.02.2021, 11:37 Uhr

Handlungshilfe zur Betoninstandsetzung

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat die Technische Regel zur Instandhaltung von Betonbauwerken veröffentlicht. Sie stellt eine aktuelle Handlungshilfe für Planer, Bauherren und Ausführende in der Betoninstandsetzung des allgemeinen Hochbaus dar. Durch die Technische Regel ist es möglich, das hohe Qualitäts- und Sicherheitsniveau von instandgesetzten Betonbauteilen für viele Jahre sicherzustellen.

Mit der TR Instandhaltung ist eine längst überfällige Handlungshilfe für Planende und Ausführende erschienen. Foto: BAM

Mit der TR Instandhaltung ist eine längst überfällige Handlungshilfe für Planende und Ausführende erschienen.

Foto: BAM

Obwohl die Beratungen und die Arbeiten an einer vollständigen Überarbeitung der Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) von 2001 (Rl SIB 2001) bereits vor über einem Jahrzehnt in den entsprechenden Fachgremien unter Beteiligung und Mitarbeit aller interessierten Kreise und insbesondere unter Beteiligung der am Bau Beteiligten (Bauherren, Planer und Bauunternehmer) begonnen wurde, gab es bis zu diesem Jahr keine verfügbare Fortschreibung dieses über viele Jahre bewährten und anerkannten Regelwerks. Der bis zum Jahr 2018 in drei Teilen erarbeitete Entwurf der DAfStb Richtlinie „Instandhaltung von Betonbauteilen“ bildet die Basis für die jetzt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken mit dem Teil 1 „Anwendungsbereich und Planung der Instandsetzung“ und Teil 2 „Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung“. In Teil 1 sind die wesentlichen Inhalte des über Jahre in Beratungen und Arbeiten in den Fachgremien erstellten Teil 1 der Instandhaltungsrichtlinie aufgenommen. Der Teil 2 basiert ebenfalls auf den Dokumenten für Teil 2 der Instandhaltungsrichtlinie. Zusätzlich wurden Erfahrungen berücksichtigt, die bis zum Zeitpunkt der Erstellung im Rahmen von Regelwerken und Hinweisen der bauenden Verwaltungen BAW und BASt gewonnen werden konnten. Somit stellt die jetzt vorliegende TR Instandhaltung, die in den letzten Jahren für Deutschland in den jeweiligen Arbeitsgremien von DIN, DAfStb, BAW und BASt zusammengetragene, diskutierte und durch die Mehrheit der Interessierten für technisch sinnvoll und richtig erachtete Vorgehensweise bei der Instandhaltung von Betonbauwerken dar.

Planungs- und Ausführungsablauf nach der TR Instandhaltung in Verbindung mit der Rl SIB 2001. Grafik: BAM

Grundlagen zur Betoninstandsetzung

Die TR Instandhaltung liefert für die am Bau Beteiligten eine wichtige Grundlage, um nach dem Stand der Technik eine wirtschaftliche und projektbezogene Planung auf Basis von Instandhaltungskonzepten und damit verbundenen Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen. Mit der TR Instandhaltung wird die Position des sachkundigen Planers gestärkt, der aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Planungsleistungen seine Sachkunde nachweisen muss. Hierbei sind insbesondere Kenntnisse in der Erfassung des Ist-Zustandes von Betonbauwerken und der Festlegung des Soll-Zustandes von großer Bedeutung. Anders als in der alten Rl SIB 2001 werden in der TR Instandhaltung eine Vielzahl von Prinzipien und Verfahren angeboten, die der Planer nach Festlegung der Instandsetzungsziele auswählen kann. Erstmals werden ihm hierfür in Analogie zur DIN EN 206–1 in Verbindung mit DIN 1045–2 Bauwerksexpositionen angeboten. Mit denen ist es ihm möglich, zielgerichtet die notwendigen Widerstände seiner Instandsetzungsmaterialien projektspezifisch festzulegen. Zusätzlich wurde eine Erfassung der mechanischen Eigenschaften des Altbetons über Festigkeitsklassen eingeführt. Insofern wird hier vom „deskriptiven Geist“ der Rl SIB 2001 Abschied genommen und eine dem „New Approach“ entsprechende leistungsbezogene Planung eingeführt. Dem Planer stehen somit eine Vielzahl von Kriterien und Möglichkeiten zur Verfügung, Instandsetzungsmaßnahmen technisch besser und wirtschaftlich effizienter zu gestalten. Die hierfür benötigten Bauprodukte kann und muss er aufgrund der am Bauwerk vorherrschenden Einwirkungen und weiteren Randbedingungen anhand der aufgestellten Merkmalstabellen und notwendigen Leistungen zusammenstellen. Diese Tabellen bestimmen die Auswahl aus den bekannten „Bauproduktfamilien“ für den Oberflächenschutz, die Rissfüllstoffe und den Betonersatz. Es ist Aufgabe des Planers, die für seine Planung notwendigen projektspezifischen Bauprodukte und gegebenenfalls Systeme zu definieren und entsprechend auszuschreiben.

Instandsetzungsleistungen planen

Planer und Bauherren unterliegen keinerlei Einschränkungen seitens der Merkmale und Leistungen, die sie für Instandsetzungsplanung beziehungsweise Maßnahmen fordern können. Die oftmals in diesem Zusammenhang in anderslautende Stellungnahmen ins Feld geführten rechtlichen Vorgaben der Bauproduktenverordnung, beziehen sich nur auf den freien Warenverkehr von Bauprodukten auf Basis harmonisierter Produktnormen und das Verbot von allgemeinen Zusatzanforderungen durch staatliche Institutionen. Hiervon unbenommen bleibt sowohl der Gestaltungsspielraum der Bauaufsichtsbehörden, spezielle Regeln für Einbau und Verwendung vorzusehen als auch – und insbesondere – die Vertragsfreiheit von wirtschaftlich Handelnden. Es gibt demnach privatwirtschaftlich keinerlei Verpflichtung, nur auf Basis der Merkmale und erklärten Leistungen von harmonisierten Bauprodukten zu planen oder Bauvorhaben auszuführen. Im Fall der Betoninstandsetzung sind das die harmonisierten Produktnormen der DIN EN 1504 Reihe. Die Vertragsfreiheit gilt auch für die Unternehmer, die auf Basis der Planungsleistung und Ausschreibung entsprechende Angebote abgeben und nach Zuschlag Instandsetzungsleistungen wie Ausführungsplanung und Ausführung unter Verwendung von projektspezifisch definierten Instandsetzungsprodukten und -systemen ausführen.

Leistungen nachweisen können

Ein wichtiger Punkt neben einer sach- und fachgerechten Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme wird zukünftig der Nachweis der Verwendbarkeit und der Leistungsbeständigkeit der verwendeten Materialien gegenüber den Bauherren und der Bauaufsicht sein. In der Vergangenheit war über die Inbezugnahme der Rl SIB 2001 in der Bauregelliste ein Nachweis über die Vorlage von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen in Verbindung mit den laufenden Fremdüberwachungsverträgen der Bauprodukte möglich. Dieser Nachweisweg ist wegen Wegfalls der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. In Analogie zur Planung sind nun durch das ausführende Unternehmen entsprechende projektspezifische Nachweise anhand der geforderten Merkmalstabellen beim Hersteller der Produkte schon vor der Bestellung der Baustoffe einzufordern. Insofern erhöht sich der Aufwand für den Bauleiter und die ausführende Firma und auch bauherrenseitig ist eine entsprechende Fachkunde für die Feststellung der Validität der geführten Nachweise notwendig. Im Hinblick auf die Vorteile aus individueller Planung von Instandsetzungsmaßnahmen unter Angabe von projektspezifischen Merkmalen und Leistungen von Produkten und deren Verwendung und Ausführung im Rahmen solcher Maßnahmen ist ein gegebenenfalls erhöhter Aufwand für Produktnachweise aber vernachlässigbar. Die Praxis wird zudem zeigen, dass es bei vielen Instandsetzungsmaßnahmen zu gleichen oder ähnlichen Merkmals- und Leistungsprofilen der geplanten oder verwendeten Bauprodukte kommen wird, die dann entsprechend bei den Produktherstellern schneller abgefordert werden können.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die TR Instandhaltung, auch unabhängig von der Inbezugnahme in der MVV TB des DIBt, die einzige aktuelle und technisch ausgereifte Handlungshilfe für Planer, Bauherren und Ausführende in der Betoninstandsetzung des allgemeinen Hochbaus darstellt, die das hohe Qualitäts- und Sicherheitsniveau von instandgesetzten Betonbauteilen für viele Jahre sicherstellt.

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Von Hans-Carsten Kühne

Dr.-Ing. Hans-Carsten Kühne, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereichsleiter 7.4 Baustofftechnologie, Obmann NA 005–07–06 AA Arbeitsausschuss Schutz, Instandsetzung und Verstärkung (SpA zu CEN/TC 104/SC 8)