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Wie gut die EU und die EU-Staaten Energiegemeinschaften unterstützen

09. März 2026

Montage Photovoltaikanlage an einem Einfamilienhaus
Montage einer Photovoltaikanlage an einem Einfamilienhaus in Mutterstadt, Rheinland-Pfalz. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Deutliche Kritik des Europäischen Rechnungshofes: Energiegemeinschaften werden von den Mitgliedstaaten offensichtlich ausgebremst: Es fehlen klare Vorgaben.
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Es ist eine Art heftiger Brandbrief, den der EU-Rechnungshof an diesem Montag veröffentlicht hat. Denn die Europäische Union hatte ursprünglich mal das folgende Ziel ausgegeben: Bis Ende 2025 hätte „jede Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern über mindestens eine Energiegemeinschaft verfügen“ sollen. Doch von fast nirgendwo wird dazu Vollzug gemeldet. Obwohl das Ziel bereits vor über zehn Jahren festgelegt worden war. Also 2015.

„Die EU-Vision von Energie aus Bürgerhand bleibt vorerst Wunschdenken“, ist die zum Bericht veröffentlichte Presseinfo überschrieben. Für die Prüferinnen und Prüfer vom EU-Rechnungshof ist sogar heute schon klar: „Bis der Traum einer ‘Energiewende von unten’ in der EU verwirklicht wird, könnte es aufgrund von technischen und rechtlichen Hürden noch lange dauern.“ Wie lange, dass wissen auch die Luxemburger Beamten nicht zu sagen.

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Inhaltsverzeichnis

Energiegemeinschaften sollen ein Pfeiler der EU-Energiewende sein

Dabei sollten genau in solchen sogenannten „Energiegemeinschaften“ in der gesamten EU Bürgerinnen und Bürger, aber auch kleine bis mittlere Unternehmen und nicht zuletzt kommunale Behörden ihre Energie – ob Wärme oder Strom – immer mehr selbst erzeugen und/oder gemeinsam nutzen. Das wurde als Chance für eigentlich „alle Bürgerinnen und Bürger in der EU“, also auch für Mieter oder Menschen in Mehrfamilienhäusern, gesehen, sich an der „Energiewende vor Ort“ zu beteiligen. Dies werde auch „die Akzeptanz von Projekten erhöhen“ sowie die Energiearmut verringern und selbst einkommensschwache Familien oder Haushalte unterstützen. So war der Plan der EU-Kommission.

Kein Wunder also, dass deshalb diese Gemeinschaftserzeugung und -nutzung wichtige Teile der EU-Selbstverpflichtung sind, bis 2050 klimaneutral zu werden. Als Zwischenstation gilt das Ziel von 42,5 % Erneuerbare-Energien(EE-)Erzeugungsanteil im Jahr 2030. Mithilfe von Energiegemeinschaften sollten nicht nur die EU-EE-Ziele schneller erreicht werden: Die EU-Kommission hatte „2019 das Konzept der Energiegemeinschaften im Paket ‚Saubere Energie für alle Europäer‘ erstmals in ihre Rechtsvorschriften aufgenommen“, ist auf deren eigener Webseite nachzulesen. Selbst eine dazugehörige „Beratungsplattform“ gibt es seither. Doch wer weiß schon davon?

4 % statt 17 % – die EU hat das Ziel bei Energiegemeinschaften krachend verfehlt

Auf jeden Fall kommt aber anlässlich der Studie der EU-Rechnungshof zu dem Schluss: Das für 2030 gesteckte EU-Energiegemeinschafts-Ziel „wird nicht vollständig erreicht werden, da es im Januar 2025 lediglich zu 27 % erfüllt war“. Wohlgemerkt: In jeder Kommune über 10.000 Einwohner sollte bereits zu diesem Zeitpunkt eine Gemeinschaft existieren! Dabei zeigt der Rechnungshof vor allem auf die Mitgliedstaaten: Die hätten das Ziel „nicht offiziell angenommen“, und es werde nicht ausreichend überwacht. Und so werden „bis 2030 nur 4 % der Erzeugungskapazität für Solar- und Windenergie im Eigentum von Energiegemeinschaften stehen“ – mit mindestens 17 % hatte die Kommission in der Folgenabschätzung zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II gerechnet.

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„Die Regierungen haben nicht alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Entwicklung von Gemeinschaften zu unterstützen. Insbesondere haben sie es versäumt, ungelöste regulatorische Aspekte und Verzögerungen bei Netzanschlüssen anzugehen, häufig aufgrund von Netzengpässen zu Spitzenzeiten, für die Energiespeicher Lösungen bieten könnten.“ Heftiger Tobak, den die Rechnungsprüfer da vortragen.

EU-Kommission und Mitgliedstaaten schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu

Doch der EU-Rechnungshof gibt auch der EU-Kommission eine große Mitschuld an der Situation: „Die EU-Definitionen für EE-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften sind unklar.“ Zwar habe die Kommission „Leitlinien zur Klärung dieser Definitionen“ herausgegeben. Aber „die nationalen Behörden und Interessenträger wiesen auf deren Mehrdeutigkeit und die daraus resultierende Verwirrung hin“, schreibt der Rechnungshof. Dabei beruft er sich auf von den Regierungen vorgetragene Gründe, warum die Staaten die Pläne nicht einhalten. „Dieser Mangel an Klarheit ist insbesondere in Bezug auf Mehrfamilienhäuser relevant“ – ein Problem, das in Deutschland nicht nur nach Meinung von Fachverbänden eklatant ist. Dabei gilt genau dieser Teilbereich dem EU-RH „als einfaches Mittel zur Errichtung von Energiegemeinschaften“.

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Nun legt der Rechnungshof der Kommission dringende Empfehlungen“ vor, die man auch als Vorgabe sehen kann. Sie solle:

  • Leitlinien veröffentlichen, wie Wohnungseigentümer direkt oder über Eigentümergemeinschaften EE nutzen könnten;
  • Ziele für Energiegemeinschaften entwickeln und diese in nationale Energie- und Klimapläne aufnehmen;
  • Pflichten für die Mitgliedstaaten zur Registrierung und Überwachung von Energiegemeinschaften veröffentlichen;
  • über Hindernisse für EE-Gemeinschaften berichten;
  • die Möglichkeiten von – auch bedürftigen – Bürgerinnen und Bürgern klar festlegen;
  • Energiespeicherung unterstützen.

Und das alles mit Zieldatum Dezember 2026. Dafür sollte die Kommission bereits existierende Beispiele heranziehen.

Energiegemeinschaften: „Von Bürgern erzeugte Energie stellt ideale Lösung dar“

Der verantwortliche Prüfer des EU-Rechnungshofs, João Leão, machte zudem klar: „Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen.“ Deshalb fordert das Mitglied des Rechnungshofs: „Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert.“

Doch vielleicht merken ja auch die Mitgliedstaaten durch diesen Rechnungshof-Aufschrei, dass es bis 2030 nur noch vier (oder fünf?) Jahre sind.



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