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Was bedeutet das d in Stellenanzeigen?

30. August 2018

Anzeigentafel mit Strichfigur für Frau, Intersexuell und Mann
Das Gesetz kennt drei Geschlechter – entsprechend sollten Stellenanzeigen formuliert sein. Foto: panthermedia.net/karenr
Um Diskriminierungen in Stellenanzeigen vorzubeugen, reicht der Hinweis m/w nicht mehr aus. Er muss um ein drittes Geschlecht ergänzt werden, sonst drohen Schadensersatzforderungen.
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Wer eine neue Herausforderung sucht, trifft immer häufiger auf die Bezeichnung „(m/w/d) gesucht“. Das d steht für das dritte Geschlecht, das seit kurzem in Stellenanzeigen angegeben werden muss. Nur so können Unternehmen einem diskriminierenden Ausschluss von Bewerbern, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, vorbeugen. Andernfalls drohen Schadensersatzklagen.

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Studie zeigt Nachholbedarf bei Stellenanzeigen

Besonders häufig kommt die Angabe zum dritten Geschlecht mittlerweile in Stellenanzeigen im Raum Düsseldorf vor. Das fand die Metasuchmaschine Adzuna bei der Analyse von 570.000 Stellenangeboten heraus. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Unternehmen noch nicht alle auf die Vorgaben aus Karlsruhe eingestellt haben.

Interessanterweise ist es der Bau, der mit gutem Beispiel vorangeht – neben dem Handel sind hier 17% der Anzeigen „gegendert“, wie Adzuna mitteilt. Soll heißen, sie sind an alle drei Geschlechter gerichtet. Weit abgeschlagen sind dagegen ausgerechnet Anzeigen, die sich an Hochschulabsolventen richten. Nur 2 von 100 Positionen, die mit Hochschulabsolventen besetzt werden sollen, richten sich auch an Personen des dritten Geschlechts.

Ein Blick in unsere Jobbörse zeigt, dass es tatsächlich noch Nachholbedarf gibt. Allerdings wird sowohl bei der Suche nach Ingenieuren als auch bei der nach IT-Experten und Informatikern durchaus bereits die Angabe zum dritten Geschlecht gemacht.

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Das dritte Geschlecht – gesetzliche Vorgaben fürs Recruiting

Bereits im November 2017 hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss 1 BvR 2019/16 eine Veränderung in deutschen HR-Büros angebahnt. Damals erkannten die Richter das dritte Geschlecht offiziell an. Neben Frau und Mann, weiblich und männlich, feminin und maskulin soll das Geburtsregister also auch den Eintrag divers oder inter zulassen. Seither müssen sich suchende Unternehmen und Personaler umstellen. Denn die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Art und Weise, wie Stellenanzeigen formuliert und Bewerber angesprochen werden.

Immerhin regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt AGG, dass kein Mensch aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Die Folge für Stellenanzeigen ist klar – zu dem gängigen (m/w) kommt nun das d für das dritte Geschlecht hinzu. Das sieht dann so aus:

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Möglich ist auch, das dritte Geschlecht durch eine andere Bezeichnung, z.B. ein Sternchen, ein x oder ein i für inter zu kennzeichnen. Auch ein a für anders, ein Begriff, den der Deutsche Ethikrat einst vorgeschlagen hatte, ist durchaus korrekt. Eine korrekte Stellenanzeige, die niemanden diskriminiert oder von Beginn an ausschließt, kann also auch so aussehen:

Welche Bezeichnung sich am Ende durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Falsch sind die genannten Bezeichnungen jedenfalls alle nicht. Nur das Fehlen des dritten Geschlechts bei gleichzeitiger Nennung der anderen beiden wäre ein Vergehen im Sinne des AGG.

Die korrekte Ansprache des dritten Geschlechts

Mit der Berücksichtigung des dritten Geschlechts in der Stellenanzeige ist es aber keineswegs getan. Die Gleichstellung des dritten Geschlechts hat darüber hinausreichende Folgen – etwa für die Ansprache einer Person. Konnten wir bisher mit „Sehr geehrter Herr Müller“ und „Sehr geehrte Frau Müller“ nichts falsch machen, stellt sich nun die Frage, wie das bei einer Person klingen soll, die sich selbst keinem der beiden Geschlechterrollen zuordnet. Die etwas hölzerne Variante „Guten Tag Vorname Nachname“ könnte plötzlich eine Wiedergeburt feiern.

Eine abschließende Antwort gibt es also (noch) nicht. Auch nicht, wenn man die Reihe weiterspinnt und Antworten auf alltägliche Situationen oder das geschlechtsneutrale Toilettenangebot in Bürohäusern sucht.

Begriffsklärung: Intersexualität vs. Transsexualität

Menschen, die sich mit dem Thema bislang wenig auseinandergesetzt haben, kommen schnell in Bedrängnis. Heißt es nun divers, inter- oder transsexuell? Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf von August beschlossen, das dritte Geschlecht als „divers“ zu kennzeichnen. Richtig ist auch, dass sich das dritte Geschlecht an Intersexuelle richtet. An Transsexuelle dagegen richtet es sich nicht, denn Inter- und Transsexualität ist nicht dasselbe.

Der Deutsche Ethikrat schätzt, dass Intersexualität rund 100.000 Menschen in Deutschland betrifft. Die Schätzungen des Bundesverfassungsgerichts gehen sogar von 160.000 Personen aus. Im Unterschied zu Transsexuellen kann das Dilemma von Intersexuellen medizinisch nachgewiesen werden. Intersexuelle können aufgrund ihrer Chromosome, ihrer Hormone oder ihrer Geschlechtsmerkmale nicht in das klassische Mann-Frau-Schema eingeordnet werden. Die Diagnose lautet dann Disorder of Sex Development oder kurz DSD (eine Bezeichnung, die auf viel Kritik stößt). Bei Transsexuellen ist das anders, sie können medizinisch zwar eindeutig eingruppiert werden, empfinden diese Zuordnung aber als falsch. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Menschen, die ihr Geschlecht auf „divers“ ändern lassen möchten, eine medizinische Bescheinigung vorlegen müssen.



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