WLAN wird zum Anwesenheitsnachweis 26.10.2025, 16:59 Uhr

Teams-Update sorgt für Diskussion: Wie viel Kontrolle ist zu viel?

Microsoft Teams erkennt ab Dezember per WLAN, wer im Büro ist. Das Feature hilft bei hybrider Arbeit – sorgt aber für Datenschutzdebatten.

Microsoft Teams

Microsoft Teams unter der Lupe: Mit einer neuen Funktion kann aber Dezember die Büroanwesenheit überwacht werden. Ist das erlaubt?

Foto: Smarterpix / InkDropCreative

Das Homeoffice war einst Symbol einer neuen Freiheit. Flexibles Arbeiten, weniger Pendeln, mehr Vertrauen – so lautete das Versprechen der Pandemie-Jahre. Doch seit die Unternehmen wieder stärker auf Präsenz setzen, wächst der Druck, auch wirklich im Büro zu erscheinen.

Ausgerechnet Microsoft Teams, das in dieser Zeit zur digitalen Lebensader vieler Firmen wurde, soll nun helfen, die physische Anwesenheit zu kontrollieren. Ab Dezember 2025 führt Microsoft eine Funktion ein, die erkennt, ob ein Gerät mit dem Büro-WLAN verbunden ist – und daraus automatisch schließt, dass sich die betreffende Person im Gebäude aufhält.

Automatische Standort-Erkennung per WLAN

Bisher konnten Teams-Nutzerinnen und -Nutzer ihren Arbeitsort manuell einstellen – etwa „Homeoffice“ oder „Büro“. Das neue Update automatisiert diesen Vorgang. Sobald sich jemand mit dem unternehmenseigenen WLAN verbindet, soll Teams den Standort automatisch anpassen. Microsoft beschreibt das Feature in seiner Roadmap nüchtern: „Wenn Benutzer eine Verbindung zum WLAN ihrer Organisation herstellen, legt Teams den Arbeitsort automatisch so fest, dass er das Gebäude widerspiegelt.“

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Hinter der Funktion steckt ein technischer Abgleich von WLAN-Daten wie IP- oder MAC-Adresse. Das System erkennt: Diese Adresse gehört zum Firmennetzwerk – also ist die Person vor Ort. Klingt simpel, sorgt aber für Diskussionen. Denn plötzlich kann die Software den tatsächlichen Arbeitsort bestätigen – oder eben entlarven, wenn jemand vorgibt, im Büro zu sein, während der Laptop in Wahrheit auf dem heimischen Küchentisch steht.

Kein Zwang – aber viel Verantwortung

Laut Microsoft wird die Funktion nicht automatisch aktiviert. Die Entscheidung liegt bei den IT-Administrator*innen, und eine Einwilligung der Beschäftigten ist erforderlich. Admins können die Funktion also einführen, müssen sie aber nicht.

Damit will Microsoft nach eigener Aussage Transparenz schaffen und verhindern, dass Arbeitgeber das Tool heimlich aktivieren. Dennoch bleibt ein gewisses Unbehagen. Denn was technisch möglich ist, wird oft früher oder später auch genutzt.

Zwischen Kontrolle und Komfort

Offiziell soll die Neuerung die hybride Zusammenarbeit vereinfachen. Wer an wechselnden Standorten arbeitet, soll Kolleginnen und Kollegen leichter zeigen können, wo man gerade ist. Das erleichtert Abstimmungen – zumindest theoretisch. Doch Kritiker warnen, dass das Feature leicht zum Kontrollinstrument werden könnte. Eine Übersicht, wer wann im Büro war, ist für Führungskräfte verlockend.

Auch wenn Microsoft betont, dass die Funktion keine vollständige Ortung erlaubt, sondern nur den Status „im Büro“ oder „nicht im Büro“ setzt. In den USA erinnern sich manche an ähnliche Tricksereien nach der Corona-Zeit: Mitarbeitende änderten einfach den Namen ihres privaten WLANs, um das Firmennetzwerk zu imitieren. Solche Tricks werden künftig kaum funktionieren, da Teams vermutlich prüft, ob es sich tatsächlich um das richtige Netzwerk handelt.

Datenschutz im Fokus

Datenschutzrechtlich betreten Unternehmen hier heikles Terrain. Zwar verspricht Microsoft, dass das System keine GPS-Daten nutzt und auch keine dauerhafte Standortverfolgung durchführt. Dennoch entsteht ein Profil: Wer wann im Büro war. Rechtsanwalt Niko Härting ordnet gegenüber heise online ein: „Da geht es um das Persönlichkeitsrecht am Arbeitsplatz.“ Eine dauerhafte Überwachung sei nur zulässig, wenn ein „gewichtiger Grund“ bestehe – etwa in der Logistik. Im normalen Büroalltag dürfte das kaum gegeben sein.

In Deutschland greifen zusätzlich Betriebsverfassungsgesetz und DSGVO. Unternehmen müssten eine Betriebsvereinbarung abschließen, bevor sie solche Funktionen aktivieren. Und selbst dann gilt: Nur mit freiwilliger Zustimmung und klar definiertem Zweck – zum Beispiel zur Organisation hybrider Teams, nicht zur Leistungskontrolle.

Juristische Grauzone mit Sprengkraft

Juristen warnen: Wenn Mitarbeitende unter Druck stehen, ihre Zustimmung zu erteilen, ist diese nicht mehr freiwillig. Damit wäre die Nutzung rechtlich angreifbar. Auch Betriebsräte könnten sich querstellen, falls Unternehmen versuchen, das Feature ohne Mitbestimmung zu aktivieren.

Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt zwar die Erfassung von Standortdaten, aber nur, wenn sie transparent, zweckgebunden und freiwillig erfolgt. Firmen, die das missachten, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch einen massiven Vertrauensverlust.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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