Wärmepumpenstrom unter 22 Cent: Das steckt technisch hinter den neuen Tarifen
Warum ist Wärmepumpenstrom deutlich günstiger als Haushaltsstrom? § 14a, eigener Zähler und Netzentgelte erklären Preise unter 22 Cent/kWh.
Luft-Wasser-Wärmepumpe an einem Wohngebäude. Spezielle Wärmepumpentarife können derzeit deutlich günstiger sein als normaler Haushaltsstrom.
Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde
Wärmepumpenstrom für weniger als 22 Cent/kWh – solche Tarife hat Stiftung Warentest aktuell gefunden. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler läuft. Zum Vergleich: Günstiger Haushaltsstrom für Neukunden kostet derzeit gut 30 Cent pro Kilowattstunde.
Hinter dem Preisunterschied steckt mehr als ein Sondertarif des Stromanbieters. Wärmepumpen können ihren Strombezug zeitweise reduzieren und gelten deshalb als steuerbare Verbraucher. Wer dem Netzbetreiber diese Möglichkeit einräumt, bekommt im Gegenzug niedrigere Netzentgelte. Ein eigener Zähler eröffnet weitere Vergünstigungen. Damit bekommt etwas einen Preis, was im Stromsystem immer wichtiger wird: die Möglichkeit, Verbrauch zeitlich zu beeinflussen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Wärmepumpen für das Stromnetz interessant sind
- Der Netzbetreiber darf nicht nach Belieben abschalten
- Modul 1: Rabatt ohne eigenen Wärmepumpenzähler
- Modul 2: 60 % weniger beim Netzentgelt-Arbeitspreis
- So kommen Tarife unter 22 Cent zustande
- Warum lässt sich gerade eine Wärmepumpe steuern?
- Ein Energiemanagementsystem kann die Leistung verteilen
- Niedriger Börsenpreis heißt nicht automatisch: Netz frei
- Modul 3 bringt die Uhrzeit ins Netzentgelt
- Smart Meter bleiben ein Engpass
- Der billigste Zeitpunkt zum Heizen ist nicht nur eine Frage des Strompreises
- Auch die Netzentgelte selbst stehen vor einem größeren Umbau
- Die 22-Cent-Tarife zeigen, was Steuerbarkeit inzwischen wert ist
Warum Wärmepumpen für das Stromnetz interessant sind
Eine Wärmepumpe braucht mehrere Kilowatt elektrische Leistung. Das allein ist für ein Niederspannungsnetz kein Problem. Anders sieht es aus, wenn in einer Straße an einem kalten Winterabend gleichzeitig Wärmepumpen laufen, Elektroautos laden und Batteriespeicher Strom aus dem Netz aufnehmen.
Mit der Elektrifizierung von Heizung und Verkehr steigt die mögliche gleichzeitige Last. Netzbetreiber bauen deshalb ihre Leitungen und Ortsnetzstationen aus. Gleichzeitig bekommen sie mit § 14a Energiewirtschaftsgesetz ein Instrument, um in angespannten Situationen auf bestimmte Verbraucher einzuwirken.
Die seit Anfang 2024 geltenden Regeln erfassen unter anderem neu angeschlossene Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW elektrischer Netzanschlussleistung. Gemeint ist nicht die Heizleistung der Anlage, sondern ihre elektrische Leistungsaufnahme. Auch Zusatz- oder Notheizungen wie Heizstäbe werden berücksichtigt. Mehrere kleinere Wärmepumpen eines Betreibers können ebenfalls zusammengefasst werden. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit sinkt das Netzentgelt.
Der Netzbetreiber darf nicht nach Belieben abschalten
Die neue Regelung unterscheidet sich von den klassischen Sperrzeiten älterer Wärmepumpentarife.
Der Netzbetreiber kann den Strombezug einer neuen steuerbaren Wärmepumpe begrenzen, wenn im betreffenden Netzabschnitt eine Überlastung droht. Die Heizung wird dabei nicht einfach komplett abgeschaltet.
Bei kleineren Anlagen müssen im Steuerungsfall grundsätzlich mindestens 4,2 kW Netzbezug zur Verfügung stehen. Für größere Wärmepumpen gelten höhere Werte, die aus der Anschlussleistung berechnet werden. Der normale Haushaltsstrom ist von der Drosselung nicht betroffen.
Während einer Übergangsphase ist außerdem eine präventive Steuerung auf Basis von Netzzustandsprognosen möglich. Langfristig soll die Steuerung auf tatsächlichen Messdaten beruhen.
Für Besitzer hat die Regelung noch eine andere Konsequenz: Netzbetreiber dürfen den Anschluss einer neuen Wärmepumpe nicht allein deshalb verweigern, weil dadurch künftig ein lokaler Engpass entstehen könnte. Die Steuerbarkeit soll genau solche Situationen absichern.
Modul 1: Rabatt ohne eigenen Wärmepumpenzähler
Wie die finanzielle Entlastung aussieht, hängt vom gewählten Abrechnungsmodell ab. Bei Modul 1 läuft die Wärmepumpe zusammen mit dem übrigen Haushalt über denselben Zähler. Dafür gibt es eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts.
Die Bundesnetzagentur nennt auf Basis der ursprünglichen Berechnung je nach Netzgebiet eine Größenordnung von etwa 110 bis 190 Euro pro Jahr. Ein separater Wärmepumpenzähler ist dafür nicht nötig.
Das macht Modul 1 vergleichsweise einfach. Der Rabatt bleibt allerdings unabhängig davon gleich, ob die Wärmepumpe 2000 oder 6000 kWh Strom im Jahr benötigt. Bei höherem Verbrauch kann deshalb eine andere Variante interessanter werden.
Modul 2: 60 % weniger beim Netzentgelt-Arbeitspreis
Bei Modul 2 wird der Stromverbrauch der Wärmepumpe separat gemessen. Dafür ist ein eigener Zähler erforderlich.
Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt dann auf 40 % des normalen Werts. Der Netzbetreiber reduziert diesen Preisbestandteil also um 60 %. Für den Verbrauch am separaten Zähler darf er außerdem keinen Netzentgelt-Grundpreis verlangen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Wärmepumpenbesitzer 60 % weniger für ihren Strom bezahlen.
Zum Endpreis gehören neben den Netzentgelten unter anderem der Einkauf des Stroms, Vertriebskosten, Steuern und weitere staatlich geregelte Preisbestandteile. Die Ermäßigung betrifft nur das Netzentgelt.
Je mehr Strom die Wärmepumpe benötigt, desto stärker wirkt sich der niedrigere Arbeitspreis aus. Deshalb eignet sich Modul 2 besonders für Wärmepumpen – darauf weist auch die Bundesnetzagentur ausdrücklich hin.
So kommen Tarife unter 22 Cent zustande
Stiftung Warentest hat vier Monate lang Tarife für Haushalte verglichen, bei denen die Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler läuft. Besonders günstige Angebote lagen im Durchschnitt bei weniger als 22 Cent pro Kilowattstunde.
Die niedrigen Preise haben mehrere Ursachen. Neben dem reduzierten Netzentgelt können Energieversorger spezielle Stromverträge für separat gemessene Wärmepumpen anbieten.
Hinzu kommt ein weiterer Preisvorteil: Nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz sinkt der Anspruch auf bestimmte Umlagen für Wärmepumpenstrom auf null, wenn die Anlage über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.
Betroffen sind insbesondere die Finanzierung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Offshore-Netzumlage. Andere Kostenbestandteile verschwinden dadurch nicht.
Der separate Zählpunkt eröffnet damit gleich mehrere Möglichkeiten: Modul 2, spezielle Wärmepumpentarife und die Entlastung bei den genannten Umlagen.
Warum lässt sich gerade eine Wärmepumpe steuern?
Eine Heizung muss nicht in jeder Sekunde genau so viel Wärme erzeugen, wie das Gebäude gerade verliert.
Estrich, Wände und andere massive Bauteile speichern Wärme. Hinzu kommen je nach Anlage Warmwasser- und Pufferspeicher. Eine Fußbodenheizung reagiert ohnehin relativ träge.
Dadurch lässt sich der Betrieb einer Wärmepumpe für eine begrenzte Zeit verändern, ohne dass die Bewohner sofort einen Temperaturunterschied bemerken.
Wie groß dieser Spielraum ist, hängt allerdings stark vom Gebäude ab. Ein gut gedämmtes Massivhaus mit Fußbodenheizung kann Wärme länger puffern als ein Gebäude mit geringer Speichermasse und kleinen Heizkörpern.
Für das Stromnetz bedeutet das: Ein Teil des Verbrauchs ist zeitlich verschiebbar. Wärmepumpen unterscheiden sich damit von Geräten, deren Leistung genau in dem Moment benötigt wird, in dem sie eingeschaltet werden.
Ein Energiemanagementsystem kann die Leistung verteilen
Noch interessanter wird das Prinzip in Gebäuden, in denen nicht nur eine Wärmepumpe hängt.
Dort können beispielsweise gleichzeitig vorhanden sein:
- Wärmepumpe,
- Wallbox,
- Batteriespeicher,
- Photovoltaikanlage.
§ 14a ermöglicht neben der direkten Ansteuerung einzelner Geräte auch eine Steuerung über ein Energiemanagementsystem, kurz EMS.
Der Netzbetreiber gibt dann im Engpassfall vor, wie viel Leistung insgesamt aus dem Netz bezogen werden darf. Das EMS kann diese Leistung innerhalb des Hauses verteilen.
Die Wärmepumpe könnte beispielsweise weiterlaufen, während die Wallbox ihre Ladeleistung reduziert. Gleichzeitig lässt sich eigener Solarstrom nutzen, ohne dass er zwingend unter die Begrenzung des Netzbezugs fällt. Die Bundesnetzagentur sieht eine solche Steuerung über ein EMS ausdrücklich vor.
Aus einer simplen Drosselung wird damit eine Optimierungsaufgabe im Gebäude.
Niedriger Börsenpreis heißt nicht automatisch: Netz frei
Neben § 14a spielen zunehmend dynamische Stromtarife eine Rolle. Dabei verändert sich der Energiepreis abhängig vom Strommarkt. Das ist etwas anderes als ein Signal des Verteilnetzbetreibers.
Ein niedriger Börsenstrompreis kann beispielsweise entstehen, wenn viel Wind- oder Solarstrom verfügbar ist. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch im örtlichen Niederspannungsnetz gerade unbegrenzt Kapazität vorhanden ist.
Wenn viele Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher gleichzeitig auf denselben niedrigen Börsenpreis reagieren, können lokal sogar neue Lastspitzen entstehen.
Genau deshalb werden Markt- und Netzsignale künftig stärker zusammenspielen müssen.
Wie Smart Meter, dynamische Tarife und flexible Verbraucher zusammenhängen, haben wir bereits ausführlich im Beitrag Smart Meter in Deutschland: Was der Zähler kann – und warum die Light-Version die Branche spaltet erklärt.
Modul 3 bringt die Uhrzeit ins Netzentgelt
Seit April 2025 gibt es mit Modul 3 zusätzlich ein zeitvariables Netzentgelt. Netzbetreiber legen dafür Zeitfenster mit niedrigen, normalen und hohen Netzentgelten fest. Verbraucher bekommen damit einen finanziellen Anreiz, Strom in Zeiten geringerer Netzbelastung zu nutzen.
Modul 3 kann mit Modul 1 kombiniert werden, nicht aber mit Modul 2. Dass solche Preissignale technisch funktionieren können, zeigen auch Pilotprojekte. Bei einem Versuch mit rund 500 Elektroautos verlagerten sich Ladevorgänge messbar in Zeiten niedrigerer Netzauslastung. Mehr dazu: Dynamische Netzentgelte zeigen Wirkung.
In der Praxis läuft die Umsetzung allerdings noch nicht überall problemlos. Im Mai 2026 ging die Bundesnetzagentur gegen Netzbetreiber vor, die das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend angeboten hatten.
Smart Meter bleiben ein Engpass
Für zeitvariable Netzentgelte und viele weitergehende Steuerungsmodelle braucht es intelligente Messsysteme.
Davon sind in Deutschland noch vergleichsweise wenige installiert. Zum Stichtag 30. Juni 2026 meldeten die Messstellenbetreiber rund 3,17 Millionen intelligente Messsysteme. Das entsprach 5,9 % aller erfassten Messlokationen. Bei den gesetzlich definierten Pflichteinbaufällen liegt die Quote höher.
Der Rollout macht Fortschritte, ist aber von einer flächendeckenden Ausstattung noch weit entfernt.
Für Wärmepumpenbesitzer bedeutet das: Die Regulierung erlaubt inzwischen deutlich flexiblere Modelle, die dafür notwendige Mess- und Steuertechnik ist aber noch nicht überall vorhanden.
Der billigste Zeitpunkt zum Heizen ist nicht nur eine Frage des Strompreises
Auch mit Smart Meter und dynamischem Tarif bleibt die Optimierung einer Wärmepumpe anspruchsvoller als das Laden eines Batteriespeichers.
Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe verändert sich die Effizienz mit der Außentemperatur. Ist Strom nachts besonders billig, kann die Wärmepumpe wegen niedrigerer Außentemperaturen gleichzeitig mehr elektrische Energie benötigen, um dieselbe Wärmemenge bereitzustellen.
Ein Energiemanagementsystem muss deshalb mehrere Größen gegeneinander abwägen:
- Strompreis,
- Netzentgelt,
- Außentemperatur,
- Wärmebedarf,
- PV-Erzeugung,
- Ladezustand eines Batteriespeichers,
- thermische Speicherfähigkeit des Gebäudes.
Der niedrigste Strompreis muss deshalb nicht mit den niedrigsten Heizkosten zusammenfallen.
Auch die Netzentgelte selbst stehen vor einem größeren Umbau
§ 14a ist nur ein Teil der Veränderungen im Stromnetz. Die Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an einer umfassenderen Reform der Netzentgelte, die ab 2029 greifen soll. Dabei geht es unter anderem darum, wie Netzkosten künftig zwischen Haushalten, Unternehmen, Erzeugern, Speichern und Prosumern verteilt werden.
Auch stärker dynamisierte Netzentgelte spielen in den Überlegungen eine Rolle. Wie der Stand der Reform aussieht, erklären wir im Beitrag Neue Netzentgelte ab 2029: Wer künftig mehr für Strom zahlen soll.
Die 22-Cent-Tarife zeigen, was Steuerbarkeit inzwischen wert ist
Wärmepumpenstrom für weniger als 22 Cent ist deshalb nicht nur ein günstiges Angebot im Tarifvergleich.
Die Tarife zeigen, dass Steuerbarkeit inzwischen einen konkreten finanziellen Wert besitzt. Wer seine Wärmepumpe separat messen lässt und Modul 2 nutzt, kann vom reduzierten Netzentgelt profitieren. Der eigene Zählpunkt kann zusätzlich weitere Entlastungen ermöglichen.
Für das Stromnetz entsteht gleichzeitig ein neuer Hebel: Bei lokalen Engpässen lässt sich ein Teil der Last vorübergehend begrenzen, anstatt ausschließlich zusätzliche Netzkapazität vorzuhalten.
Mit Energiemanagementsystemen wird dieses Prinzip noch interessanter. Dann muss nicht mehr zwangsläufig ein einzelnes Gerät reagieren. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher und PV-Anlage können ihren Netzbezug gemeinsam koordinieren.
Die aktuellen Wärmepumpentarife machen diesen Umbau erstmals sehr konkret sichtbar: Steuerbarkeit schlägt sich inzwischen direkt im Strompreis nieder.
Quellen
-
Stiftung Warentest, 8. Oktober 2026:
Vergleich von Wärmepumpenstromtarifen mit separater Messung
-
Bundesnetzagentur:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
-
Bundesnetzagentur:
Reduzierte Netzentgelte – Module 1, 2 und 3
-
Bundesministerium der Justiz:
§ 22 Energiefinanzierungsgesetz – Umlagen bei Wärmepumpen
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