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Jetzt noch schnell die Steuerklärung 2021 einreichen

29. Dezember 2025

Illustration, die ein Steuerformular, eine Uhr, ein Kalenderblatt und eine Person abbildet. Sie steht für die Abgabefrist der Steuererklärung 2021.
Der 31. Dezember 2025 ist nicht nur das Jahresende, sondern zugleich auch der letzte Termin für die Steuererklärung 2021.
Foto: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH
Eine Steuererklärung ist nicht unbedingt verpflichtend. Allerdings kann es von Vorteil sein, sie zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Bis zu vier Jahren ist dies rückwirkend möglich. Für das Jahr 2021 endet die Frist also am 31. Dezember 2025.
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Wer kein Geld verschenken möchte, sollte die verbleibende Zeit bis zum Jahresende noch nutzen und die Unterlagen sortieren. Denn eine Steuererklärung kann sich auch noch Jahre später lohnen. Dies gilt auch für Personen, die freiwillig eine Erklärung abgeben.

Grundsätzlich wird zwischen Pflichtveranlagung und sogenannter Antragsveranlagung unterschieden. Wer verpflichtet ist, muss seine Erklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Ein Beispiel: Ihre Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 bei dem zuständigen Finanzamt eingehen. In der Corona-Pandemie galten vorübergehend längere Fristen.

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Wann besteht eine Pflichtveranlagung für eine Steuererklärung?

Eine Abgabepflicht trifft viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Treffen unter anderem folgende Gründe auf Sie zu, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung angehalten:

  • Nebeneinnahmen von insgesamt mehr als 410 Euro erzielt, zum Beispiel in Form von Mieten, Renten oder Honoraren
  • Zeitgleich Lohn von mehreren Arbeitgebern beziehungsweise Beschäftigungsstellen bezogen
  • Entgeltersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Eltern oder Arbeitslosengeld
  • Abfindung erhalten
  • Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
  • Scheidung

Darüber hinaus gibt es noch weitere Gründe, die eine Steuererklärung verpflichtend machen.

Letzte Chance für Steuererklärung 2021: Potenzielle Erstattung nutzen

Gerade Personen ohne Abgabepflicht können über eine freiwillige Erklärung häufig mit einer Rückzahlung rechnen. Oft wurden im Laufe des Jahres zu hohe Lohnsteuern einbehalten, die das Finanzamt erst im Rahmen der Steuererklärung wieder zurückzahlt. Wer sich für die freiwillige Abgabe entscheidet, für den ist dies immer bis zu vier Jahren rückwirkend möglich.

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Wer die letzte Chance für Steuererklärung 2021 nutzt, lässt sich mitunter mehrere Hundert Euro sichern, anstatt dieses Geld beim Staat zu lassen. Maßgeblich ist, dass die Unterlagen rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt eingehen – verspätete Anträge werden in der Regel nicht mehr bearbeitet.

Welche Faktoren beeinflussen die Steuererstattung?

Wer eine Erstattung anstrebt, sollte sämtliche abzugsfähigen Kosten aus dem Jahr 2021 zusammentragen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Sonderausgaben wie Krankheitskosten, Kinderbetreuung, Umzüge oder Spenden. Wer diese Ausgaben sorgfältig erfasst und die letzte Chance für Steuererklärung 2021 wahrnimmt, erhöht die Chancen auf eine spürbare Rückzahlung.

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Quittungen, Rechnungen oder Verträge müssen dem Finanzamt nicht automatisch zusammen mit der Steuererklärung vorgelegt werden. Dennoch ist es wichtig, entsprechende Nachweise geordnet aufzubewahren. Eventuell fordert das Finanzamt im Einzelfall Belege an. Wer die Unterlagen griffbereit hat, kann schnell reagieren und die letzte Chance für die Steuererklärung 2021 ohne Verzögerung nutzen.

Wer kümmert sich um die Steuererklärung 2021?

Wer sich dafür entscheidet, die Lohnsteuer 2021 noch einzureichen, der kann das alleine erledigen. Passende Vordrucke und Formulare gibt es zum Beispiel auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen im Formularcenter, der örtlichen Finanzämter oder direkt bei Elster, dem Online-Finanzamt, bei dem Sie papierlos über eine interaktive Webanwendung Ihre Steuerklärung einreichen können.

Sie können natürlich auch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beauftragen. Wer auf diese professionelle Hilfe zurückgreifen möchte, lässt sich am besten vorab über die Kosten informieren. Diese können unter Umständen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und die Steuerlast weiter mindern. Genaue Auskünfte erteilt die Steuerberaterin oder der Steuerberater.

Zugegeben: Für 2021 dürfte das zeitlich nicht mehr klappen. Diesen Tipp können Sie also höchstens für 2022 beherzigen.

Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins rund um die Steuererklärung 2021

Ähnlich sieht es mir einer weiteren Variante aus: Auch der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) unterstützt die eigenen Mitglieder deutschlandweit bei Steuerfragen. Mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen ist die VLH nach eigenen Angaben Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Einen Beratungstermin zwischen den Jahren werden Sie aber vermutlich nicht mehr kriegen. Online finden Sie aber Hunderte von Texten zu verschiedenen Steuerthemen, die Ihnen wichtige Fragen beantworten.

Im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG übernimmt der VLH zahlreiche Aufgaben für seine Mitglieder. Dazu gehören unter anderem das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung, das Ausschöpfen möglicher Vergünstigungen und die Kontrolle des Bescheids des Finanzamts. Für die Steuererklärung 2022 können Sie hier Hilfe erhalten.



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