Beschluss Wissenschaftsministerium 14.08.2013, 14:23 Uhr

NRW-Hochschulen dürfen wieder Berufsbezeichnung „Ingenieur“ vergeben

Der deutsche „Ingenieur“ genießt weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Als akademischer Titel wurde er mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen aber abgeschafft. Seitdem werden akademische Grade wie „Bachelor of Engineering“ oder „Master of Science“ verliehen. Nach einem Beschluss des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministeriums, dürfen NRW-Hochschulen jetzt aber zumindest die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ wieder nutzen. 

2010 gratulierten die TU9-Universitäten – "die Allianz der führenden Technischen Universitäten in Deutschland" – dem "Diplom-Ingenieur" mit diesem Buch zum Geburtstag. Es soll zeigen, so der Herausgeber und Vorsitzende der TU9, Professor Dr.-Ing. Ernst Schmachtenberg, Rektor der RWTH Aachen, welche Bedeutung der Dipl.-Ing. in der Vergangenheit hatte, in der Gegenwart hat und in der Zukunft haben sollte.

2010 gratulierten die TU9-Universitäten – "die Allianz der führenden Technischen Universitäten in Deutschland" – dem "Diplom-Ingenieur" mit diesem Buch zum Geburtstag. Es soll zeigen, so der Herausgeber und Vorsitzende der TU9, Professor Dr.-Ing. Ernst Schmachtenberg, Rektor der RWTH Aachen, welche Bedeutung der Dipl.-Ing. in der Vergangenheit hatte, in der Gegenwart hat und in der Zukunft haben sollte.

Foto: TU9

Der Beschluss geht auf eine Initiative der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (OWL) zurück.Mit Unterstützung des Hochschulrates führte die Hochschule 2012 die „Ordnung zur Bescheinigung des Führens der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin“ ein. Absolventen mit dem Abschluss „Bachelor of Engineering“ konnten sich dort also bereits seit rund einem Jahr wieder die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ eintragen lassen. Der akademische Grad „Diplom-Ingenieur“ indes hat hierzulande allerorten ausgedient.

Vorreiter Hochschule Ostwestfalen-Lippe

In NRW aber sind nun alle Hochschulen befugt, Absolventen einschlägiger Studiengänge auf dem Abschlusszeugnis oder in einem separaten Schriftstück zu bescheinigen, dass sie die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen dürfen. Dies ist die Bestätigung dafür, dass ein Studium der technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens drei Studienjahren erfolgreich abgeschlossen wurde.

„Dass das Wissenschaftsministerium unseren Vorstoß nun für das ganze Bundesland umsetzt, zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen den richtigen Weg eingeschlagen haben. Durch diese Entscheidung wird eine schnelle Identifikation des Berufsfeldes der Absolventinnen und Absolventen und dadurch die Abgrenzung zu anderen nicht-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen deutlich erleichtert“, so OWL-Hochschulpräsident Dr. Oliver Herrmann.

Ob andere Bundesländer auf den Ingenieur-Zug aufspringen werden, wird sich zeigen. Jedes Bundesland verfügt über einen eigenen Hochschulrat. Dieser besteht meist überwiegend aus hochschul-externen Mitgliedern, die aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft stammen. Der Hochschulrat hat eine beratende Funktion und darf Vorschläge einbringen beispielsweise betreffend strategischer Ausrichtung und Struktur von Hochschule. Der Verlust des Abschlusses „Diplom-Ingenieurs“ wird seit Jahren in der Branche heftig diskutiert.

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Ein Beitrag von:

  • Petra Funk

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