Professuren in Rekordzeit – Brandenburg macht Hochschulen attraktiver
Brandenburg beschleunigt Professuren und Berufungen. Hochschulen gewinnen Top-Wissenschaftler schneller und werden international konkurrenzfähiger.
Brandenburg verkürzt Berufungsverfahren: Professuren künftig in 6–12 Monaten besetzt – mehr Tempo, weniger Bürokratie für Hochschulen und Studierende. picture alliance/dpa | Soeren Stache
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Brandenburg modernisiert sein Hochschulrecht. Geplant sind schnellere Berufungsverfahren für Professuren, flexiblere Auswahlverfahren für Studierende und mehr Freiheit für Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Studiengänge. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburger Hochschulsystems zu stärken.
Das Kabinett hat den Entwurf von Wissenschaftsministerin Manja Schüle beschlossen. Nun berät der Landtag über das neue Gesetz, das Brandenburg attraktiver machen soll, um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt zu gewinnen.
Schnellere Berufungsverfahren für Professuren
Damit möchte Brandenburg Professuren schneller besetzen als jedes andere Bundesland. Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) erklärt:
„Mit diesem Gesetz entscheiden wir eine zentrale Zukunftsfrage für Brandenburg: Ob die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu uns kommen. Oder woanders hingehen. Die Berufungsverfahren in Deutschland sind hochreguliert, komplex und langsam – und damit ein echter Wettbewerbsnachteil“, so Manja Schüle .
Sie betont, dass Brandenburg künftig den Hochschulen die Freiheit geben wolle, schneller und eigenständiger zu entscheiden. Bürokratie solle abgebaut und Verfahren von oft zwei Jahren auf wenige Monate verkürzt werden. Damit werde das Land das modernste, schnellste und flexibelste Berufungs- und Auswahlrecht in Deutschland schaffen. Gleichzeitig setze man eine Vereinbarung um, die im Sommer 2025 gemeinsam mit der Universität Potsdam und der Hasso Plattner Foundation getroffen wurde.
Mehr Planbarkeit und Wettbewerbsvorteile
Schüle unterstreicht, dass es nicht darum gehe, einzelnen Akteuren zu gefallen, sondern alle Hochschulen zu stärken und Brandenburg im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe attraktiver zu machen.
Bisher dauerte die Besetzung von Professuren durchschnittlich 12 bis 24 Monate. Künftig sollen die Verfahren nur noch 6 bis 12 Monate dauern. Ministerin Schüle betont, dass lange und unsichere Verfahren die Hochschulen im internationalen Wettbewerb schwächen. Viele hochqualifizierte Bewerber und Bewerberinnen überlegen daher genau, ob sie sich bewerben – teilweise müssen sie sogar vorübergehend ins Ausland ziehen.
Mit den neuen Regeln sollen Planbarkeit und Sicherheit verbessert werden. Hochschulen erhalten mehr Rechte bei Berufungen und Ernennungen, Exzellenzberufungen werden gestärkt, und Bürokratie wird abgebaut. Auch die Auswahlverfahren für Studierende werden vereinfacht. Wichtig ist, dass die Hochschulen diese neuen Möglichkeiten aktiv nutzen.
Mehr Autonomie für Hochschulen
Matthias Barth, Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und Vorsitzender der Brandenburgischen Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten, sieht große Vorteile:
„Eine stärkere Berücksichtigung von Eignung, Motivation und individuellen Kompetenzen erhöht die Qualität der Auswahlentscheidungen und bildet die Grundlage für Studienerfolg, Profilbildung und internationale Attraktivität.“
Schnellere und flexiblere Berufungsverfahren stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und ermöglichen, hochqualifizierte Persönlichkeiten deutlich schneller zu gewinnen. Gleichzeitig erhöhen sie die Autonomie der Hochschulen und sorgen für effizientere Abläufe.
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Wichtige Änderungen im Hochschulgesetz
Die Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes betrifft Berufungen, Zulassungen und Personalregelungen. Die Änderungen gelten für alle staatlichen Hochschulen in Brandenburg:
- Schnellere Berufungsverfahren: Hochschulen dürfen Professuren selbst berufen und Ernennungen vornehmen. Berufung und Ernennung liegen in einer Hand.
- Exzellenz- und Profilberufungen: Spitzenberufungen werden gestärkt, schnelle Besetzungen auch ohne Ausschreibung möglich.
- Bürokratieabbau: Anzeige- und Zustimmungspflichten entfallen, Entscheidungswege werden verkürzt. Beteiligungen bleiben möglich, aber begrenzt.
- Mehr Handlungsspielraum: Weniger Detailvorgaben, mehr Verantwortung für Hochschulen, gemeinsame oder drittmittelfinanzierte Einrichtungen erhalten eigene Berufungsrechte.
- Flexiblere Studierendenauswahl: Individuelle Kriterien wie Auswahlgespräche oder besondere Leistungen, z. B. Wettbewerbserfolge, werden berücksichtigt.
- Ziel der Reform: Hochschulen sollen insgesamt schneller, flexibler und wettbewerbsfähiger werden.
Kritik am Gesetzentwurf
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Brandenburg (GEW) und die Brandenburgische Studierendenvertretung äußern Bedenken. Sie warnen, dass privat finanzierte Hochschulen eigene Regeln für Berufungen einführen könnten, wodurch Dekane mehr Macht erhalten. Zudem könnte die Reform die gesetzlich vorgesehenen Zulassungsquoten umgehen.
Die Kritiker bemängeln außerdem, dass die Macht der Hochschulpräsidenten gestärkt und die akademischen Senate geschwächt würden. Auch die Abschaffung von Wartesemestern wird kritisch gesehen, da dies die Chancen sozial benachteiligter Studierender betreffen könnte.
Wissenschaftsministerin Schüle widerspricht: Wartesemester würden soziale Ungleichheit eher verstärken. Vor allem finanziell besser gestellte Bewerber könnten sich diese Zeit leisten, etwa durch Praktika.
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