Friedensklausel oder Forschungsbremse?
Friedlich forschen – aber ohne Rüstungsbezug? Eine neue Klausel bringt die Hochschulpolitik in Mecklenburg-Vorpommern in Bewegung.
Bettina Martin (SPD), Ministerin für Wissenschaft in Mecklenburg-Vorpommern, spricht bei der Landespressekonferenz.
Foto: picture alliance/dpa | Philip Dulian
Die geplante Aufnahme einer Friedensklausel ins Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Diskussionen. Soll damit den Universitäten und Hochschulen geraten werden, keine Forschungsprojekte für Rüstungsfirmen durchzuführen? Die CDU im Landtag sieht darin ein Problem.
„Die Hochschulen orientieren sich in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung an dem Leitbild der Entwicklung einer friedlichen und nachhaltigen Welt. Sie reflektieren die Auswirkungen ihrer Forschungsarbeiten und deren Verbreitung mit einem tiefen Bewusstsein für ihre gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf Anwendungen, die das friedvolle Miteinander beeinträchtigen könnten“, – zitiert die dpa aus dem Gesetzentwurf der rot-roten Regierung.
Widerspruch in der Wissenschaftspolitik?
Die wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU, Katy Hoffmeister, bezeichnete die geplante Friedensklausel als „aus der Welt gefallen“. Ihrer Ansicht nach passe sie nicht zum bisherigen Handeln der Landesregierung. Sie wies darauf hin, dass die Regierung einerseits stolz auf Rüstungsaufträge in Wolgast und Wismar sowie den militärischen Ausbau in Rostock sei, den Hochschulen aber zugleich empfehle, auf Rüstungsforschung zu verzichten. Hoffmeister betonte, dass die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands von zentraler Bedeutung sei und es bitter sei, dass die Landesregierung sich davon offenbar distanziere.
Ein Sprecher von Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) erklärte, die Klausel schließe militärische Forschung ausdrücklich nicht aus. Forschungsergebnisse könnten demnach militärisch genutzt werden, ohne dass dies automatisch als Missbrauch gelte, solange es der Verteidigung der Staatssouveränität und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung diene.
Hochschulgesetz: Landesregierung verweist auf Wissenschaftsrat
Die Landesregierung begründet den Gesetzentwurf laut eigenen Angaben unter anderem mit dem Papier des Wissenschaftsrats „Wissenschaft und Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche“. Dieses Papier sei im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Bundesregierung und den Wissenschaftsministern der Länder beschlossen worden.
Der Entwurf soll in der kommenden Woche dem Landtag vorgelegt werden. Er sieht mehrere Änderungen für die Hochschulen im Nordosten vor: Fachhochschulen könnten künftig das Recht erhalten, Promotionen zu vergeben, wenn sie in bestimmten Fächern besonders forschungsstark sind. Außerdem soll die Mitwirkung der Studierenden gestärkt werden – überall soll künftig ein studentischer Prorektor eingesetzt werden. (Mit dpa)
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