Recht 14.01.2000, 17:24 Uhr

Wie Sie mit Freibeträgen Steuern sparen

Wer im laufenden Jahr seine Lohnsteuerabzüge optimieren will, sollte zu Beginn des Jahres seine persönliche Lohnsteuerstrategie überprüfen.

Wahl der richtigen Steuerklasse:
Verheiratete Arbeitnehmer, die im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Aber welche ist die günstigere? Eine generell gültige Antwort gibt es nicht. Die richtige Jahressteuer ergibt sich erst bei der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung.
Als Faustregel läßt sich aber folgendes sagen: Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten gleich viel verdienen, während bei der anderen Kombination der Ehegatte in der Klasse III mindestens 60% des gemeinsamen Einkommens erzielt.
Zu beachten ist, dass in der Steuerklasse V ein verhältnismäßig höherer Steuerabzug vorgenommen wird als in den Steuerklassen III und IV, da hier Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt sind.

Eintragung von Freibeträgen für Werbungskosten und Sonderausgaben:
Mit der Eintragung von Freibeträgen (über DM 1200) kann unterjährig Steuer gespart werden. Insbesondere Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, können mit den 0,70 DM pro einfachen Entfernungskilometer für die voraussichtliche Anzahl der Arbeitstage in 2000 angesetzt werden.
Aber auch Aufwendungen für die Fortbildung in einem ausgeübten Beruf, Mehraufwendungen für eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung und Arbeitsmittel (Abschreibung des beruflich genutzten PC) können eingetragen werden.
Auch Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können bis zu 27 000 DM berücksichtigt werden, allerdings setzt dies voraus, dass der Empfänger zustimmt, da er diesen Betrag versteuern muss.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Bundesagentur für Arbeit-Firmenlogo
Technische/-r Berater/-in (w/m/d) für den Technischen Beratungsdienst Bundesagentur für Arbeit
Recklinghausen, Ahlen-Münster, Coesfeld Zum Job 
Helmholtz-Zentrum Hereon-Firmenlogo
Doktorandin (m/w/d) Helmholtz-Zentrum Hereon
Geesthacht (bei Hamburg) Zum Job 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben-Firmenlogo
Baumanagerin / Baumanager (w/m/d) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben-Firmenlogo
Ingenieurin / Ingenieur in der Fachrichtung Gebäude-, Elektro- oder Versorgungstechnik (w/m/d) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ernst-Abbe-Hochschule Jena-Firmenlogo
Stiftungsprofessur Ressourceneffiziente Produkt- und Prozessentwicklung Bes. Gr.: W 2 Ernst-Abbe-Hochschule Jena
RWTH Aachen University-Firmenlogo
Full Professor (W2, Tenure Track W3) in Process Metallurgy in a Circular Economy Faculty of Georesources and Materials Engineering RWTH Aachen University
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)-Firmenlogo
Projektleiter/in "Altlasten und Kampfmittel" (w/m/d) Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
Minebea Intec GmbH-Firmenlogo
Automations- / Inbetriebnahmeingenieur (m/w/d) Minebea Intec GmbH
Hamburg Zum Job 
Hensoldt Sensors GmbH-Firmenlogo
Systemingenieur*in Sekundärradar / IFF (m/w/d) Hensoldt Sensors GmbH
München/Taufkirchen Zum Job 
HENSOLDT Sensors GmbH-Firmenlogo
Head of N&G Radar Planning & Cables (w/m/d) HENSOLDT Sensors GmbH

Eintragung von negativen Einkünften:
Negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, wie etwa die Verluste aus Steuersparmodellen (Medienfonds, Schiffsbeteiligungen) ebenso, wie für die Verluste aus der vermieteten Immobilie, auf Grund hoher Finanzierungskosten (Disagio, Zinsen) oder Abschreibungen, sind eintragungsfähig.
Um die Liquidität zu erhöhen, Zinsverluste zu vermeiden, aber auch um die Zahlungen an die tatsächliche Steuerlast annähernd anzugleichen, macht eine Überprüfung der Steuerklassen und eingetragenen Freibeträge wirklich Sinn. FRANK STROHM
Der Autor ist Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ebner, Stolz und Partner in Stuttgart.
Wehren Sie sich, wenn Vater Staat Ihnen zu tief in die Tasche greift.

Ein Beitrag von:

  • Frank Strohm

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.