Gerichtsurteil 19.03.2013, 14:04 Uhr

2700 Telekom-Beamte dürfen nicht befördert werden

Bundesweit werden 2700 Beamte der Deutschen Telekom nicht wie geplant befördert. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Musterprozess entschieden. Das Auswahlverfahren sei rechtswidrig, heißt es in der Begründung.

Schwarze Zeiten für Telekom-Beamte: Das OVG Münster stoppt die Beförderung von 2700 Staatsdienern.

Schwarze Zeiten für Telekom-Beamte: Das OVG Münster stoppt die Beförderung von 2700 Staatsdienern.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Beschluss des OVG Münster bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Er kann nicht angefochten werden und ist damit rechtskräftig. Das Urteil gilt als wegweisend für alle Beförderungen von Beamten in Nordrhein-Westfalen.

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Vereinfachte Auswahlsystematik rechtswidrig

Vor 20 Jahren gingen im Rahmen der Privatisierung aus der Deutschen Bundespost die börsennotierten Unternehmen Deutsche Post und Deutsche Telekom hervor. Deshalb sind noch immer mehrere Tausend Telekom-Mitarbeiter als Beamte beschäftigt. 2700 von ihnen sollten jetzt befördert werden und bekamen von dem Unternehmen entsprechende Beurteilungen. Das Gericht schätzte die dienstlichen Beurteilungen aber als rechtswidrig ein, da sie weniger auf der Leistung der betroffenen Beamten beruhen. Vielmehr wählte die Telekom aufgrund der zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen aus und vergab die gleiche Anzahl an Spitzenbewertungen wie Beförderungsstellen vorhanden waren. „Um die für 2012 noch zur Verfügung stehenden rund 2700 Beförderungsmöglichkeiten im Unternehmen noch vor dem Jahresende ausschöpfen zu können, wurde eine vereinfachte Auswahlsystematik entwickelt und angewendet. Damit hat die Deutsche Telekom im Interesse der für 2012 zu befördernden Beamten „Neuland“ betreten“, erklärte ein Telekom-Sprecher das Vorgehen des Unternehmens.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hält die Telekom-Handhabe für nicht zulässig und sieht einen systematischen Rechtsfehler. Das Grundgesetz schreibt vor, dass Beamte eine leistungsgerechte Beurteilung erhalten sollen. Da dieses Vorgehen aufgrund des Versprechens nicht gegeben ist, können die Beamten nicht befördert werden. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 1 B 133/13 ist für alle anstehenden Beförderungen von Bedeutung.

Gewerkschaft fordert sauberes Beförderungsverfahren für Beamte

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bestätigt unsere Auffassung, dass das Beförderungsverfahren bei der Deutschen Telekom ungerecht und unrechtmäßig ist“, sagte Horst Sayffaerth, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft DPVKOM. „Wir fordern den Arbeitgeber auf, mit uns über ein rechtlich sauberes Beförderungsverfahren zu verhandeln“, so Sayffaerth. Einige der Telekom-Beamten würden schon länger als zwölf Jahre auf ihre Beförderung warten.

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