Chancen, Risiken, Zahlen 16.01.2026, 09:00 Uhr

Nach der Kündigung: Welche Abfindung erhalten Ingenieure?

Abfindung für Ingenieurinnen und Ingenieure: Wann sie realistisch ist, wie hoch sie ausfällt und welche Risiken Aufhebungsverträge bergen.

Scheck wird überreicht

Eine Abfindung wirkt wie ein Abschluss mit Handschlag – tatsächlich ist sie meist das Ergebnis harter Verhandlungen, bei denen Risiken, Projekte und Kündigungsschutz eine zentrale Rolle spielen.

Foto: Smarterpix / AndreyPopov

Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung
  • Ingenieure haben überdurchschnittlich gute Chancen
  • Die Höhe hängt von Verhandlung und Risiko ab
  • Aufhebungsverträge sind besonders kritisch
  • Kündigungsschutzklagen erhöhen die Vergleichsbereitschaft
  • Sperrzeit und Steuerwirkung immer mitdenken

Die schlechte Nachricht vorweg: Wurden Sie als Ingenieurin oder Ingenieur gekündigt, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch haben Sie gute Chance, eine solche zu erhalten. Dieser Beitrag ordnet ein, wann eine Abfindung realistisch ist, wie hoch sie ausfällt, wo die Risiken liegen und warum Aufhebungsverträge besonders kritisch sind.

Warum es keinen Anspruch auf Abfindung gibt

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen automatischen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung entsteht fast immer durch Verhandlung oder gerichtlichen Vergleich. Trotzdem sind Ingenieur*innen in einer strukturell besseren Position als viele andere Beschäftigte:

  • Spezialwissen ist schwer ersetzbar
  • Projektabhängigkeiten erzeugen Zeitdruck
  • Sozialauswahl ist bei spezialisierten Profilen angreifbar
  • Dokumentationspflichten des Arbeitgebers sind hoch

Kurz: Kündigungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren sind für Unternehmen riskant. Dieses Risiko wird häufig mit Geld „eingepreist“.

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Wann es keine Abfindung gibt

Es mag sein, dass Sie sich immer eine Abfindung versprechen, vielleicht wird es Ihnen von anderen Menschen auch suggeriert. Doch zur Wahrheit gehört auch, die Situation realistisch einzuschätzen. In folgenden Konstellationen ist eine Abfindung unwahrscheinlich:

  • Eigenkündigung
  • Fristlose Kündigung bei schwerem, nachweisbarem Fehlverhalten
  • Aufhebungsvertrag ohne Verhandlung
  • Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz (≤10 Mitarbeitende)

Typische Situationen, in denen Abfindungen gezahlt werden

Bei Ingenieurinnen und Ingenieuren entstehen Abfindungen besonders häufig in diesen Szenarien:

Situation Warum Arbeitgeber zahlen
Betriebliche Umstrukturierung Sozialauswahl oft angreifbar
Projektende Arbeitsplatz entfällt selten dauerhaft
Standortschließung Zeitdruck, Vergleichslösungen
Leitungs- oder Schlüsselrolle Eskalations- und Reputationsrisiken
Kündigungsschutzklage Kosten- und Planungsrisiko

Entscheidend ist nicht die Kündigung selbst, sondern die Unsicherheit für den Arbeitgeber.

Wie hoch ist eine realistische Abfindung?

Die bekannte Faustformel lautet:

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Diese Formel ist kein Anspruch, sondern eine Untergrenze – und oft zu niedrig für Ingenieurinnen und Ingenieure.

Realistische Bandbreiten in der Praxis

  • 0,5: saubere, gut begründete Kündigung
  • 0,75–1,0: Kündigung rechtlich angreifbar
  • >1,0: Projektkritikalität, Leitungsfunktion, hoher Zeitdruck

Beispiel:
8 Jahre Betriebszugehörigkeit, 6000 € brutto Monatsverdienst
→ 0,5 = 24.000 €
→ 1,0 = 48.000 €

Soll die Abfindung höher ausfallen, benötigen Sie konkrete Argumente.

Abfindung oder Aufhebungsvertrag? Der gefährlichste Punkt

Viele Abfindungen werden im Rahmen eines Aufhebungsvertrags angeboten. Genau hier passieren die meisten Fehler.

Die zentralen Risiken

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (bis zu 12 Wochen)
  • Kein Kündigungsschutz, kein Druckmittel
  • Zeitpunkt der Beendigung oft ungünstig gewählt
  • Steuerliche Nachteile, wenn schlecht terminiert

Eine Abfindung ist kein Vorteil, wenn sie durch Sperrzeit oder Steuern teilweise verpufft.

Faustregel: Ein Aufhebungsvertrag ohne juristische Prüfung ist fast immer ein Fehler.

Die Kündigungsklage als starkes Instrument

Viele Abfindungen entstehen erst nach Klageeinreichung. Nicht, weil man „gewinnen muss“, sondern weil der Arbeitgeber rechnen muss:

  • Prozesskosten
  • Weiterbeschäftigungsrisiko
  • Planungsunsicherheit
  • Negative Signalwirkung intern

Wichtig: Um sich überhaupt einen indirekten Anspruch auf eine Abfindung zu erarbeiten, müssen Sie die Kündigungsschutzklage rechtzeitig, also innerhalb von 21 Tagen beim Arbeitsgericht einreichen. Verpassen Sie diese Frist, so ist die Kündigung trotz möglicher Fehler des Arbeitgebers rechtens. Daher gilt es, die Kündigungsschutzklage zeitnah nach Erhalt des schriftlichen Kündigungsschreibens einzureichen.

Typische Fehler bei Abfindungen

  • Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreiben
  • Sperrzeit beim ALG I nicht einkalkulieren
  • Abfindungshöhe nicht verhandeln
  • Auszahlungszeitpunkt steuerlich ungünstig wählen
  • Arbeitszeugnis zu spät sichern

 

Was Sie bei der Abfindungsverhandlung beachten sollten

Klar kann es von Vorteil sein, wenn Sie selbstbewusst bei den Abfindungsverhandlungen auftreten, doch Selbstbewusstsein allein reicht nicht. Entscheidend sind harte Faktoren:

  • Projektstatus dokumentieren (Abhängigkeiten, Übergaberisiken)
  • Alternative Einsatzmöglichkeiten benennen
  • Kosten eines Rechtsstreits sachlich aufzeigen
  • Nicht sofort unterschreiben
  • Fristen bewusst laufen lassen

Kurz gesagt: Sie können emotional werden und auf die Tränendrüse drücken, das wird in der Regel nicht funktioniert. Ein rationaler Druck wirkt hingegen umso mehr.

Beispielrechnungen: So kann eine Abfindung konkret aussehen

Die Höhe einer Abfindung ergibt sich nicht aus Formeln allein, sondern aus Risiken, Rollen und Verhandlungssituation. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Bandbreiten in der Praxis realistisch sind.

Beispiel 1: Fachingenieur, Projekt läuft noch

Ausgangslage

  • Position: Entwicklungsingenieur
  • Betriebszugehörigkeit: 6 Jahre
  • Bruttogehalt: 5500 €
  • Kündigungsgrund: Umstrukturierung
  • Projektstatus: laufend, Übergabe ungeklärt

Rechnung

  • Faustformel (0,5):
    6 × 0,5 × 5.500 € = 16.500 €
  • Verhandlung mit Projektargumenten (0,75):
    6 × 0,75 × 5.500 € = 24.750 €

Einordnung: 0,5 ist hier die Untergrenze. Wegen laufender Projekte und Know-how-Abhängigkeit ist 0,75 realistisch, ohne Eskalation.


Beispiel 2: Senior-Ingenieur, Kündigung rechtlich angreifbar

Ausgangslage

  • Position: Senior Systems Engineer
  • Betriebszugehörigkeit: 10 Jahre
  • Bruttogehalt: 7000 €
  • Kündigungsgrund: angeblicher Wegfall der Stelle
  • Problem: alternative Einsatzmöglichkeiten vorhanden

Rechnung

  • Faustformel (0,5):
    10 × 0,5 × 7000 € = 35.000 €
  • Realistische Vergleichssumme (1,0):
    10 × 1,0 × 7000 € = 70.000 €

Einordnung: Hier ist die Kündigung angreifbar. Arbeitgeber zahlen häufig lieber einmal mehr, als ein Weiterbeschäftigungsurteil zu riskieren. 1,0 ist plausibel, >1,0 möglich.


Beispiel 3: Ingenieur in Leitungsfunktion

Ausgangslage

  • Position: Teamleiter Konstruktion
  • Betriebszugehörigkeit: 12 Jahre
  • Bruttogehalt: 8500 €
  • Kündigungsgrund: Reorganisation
  • Zusatzfaktor: Führungsverantwortung, Signalwirkung

Rechnung

  • Untergrenze (0,5):
    12 × 0,5 × 8500 € = 51.000 €
  • Vergleich auf Augenhöhe (1,0):
    12 × 1,0 × 8500 € = 102.000 €
  • Mit Eskalationsvermeidung (1,25):
    12 × 1,25 × 8500 € = 127.500 €

Einordnung: Führungskräfte werden häufig teurer getrennt, um Unruhe im Unternehmen zu vermeiden. Werte über 1,0 sind hier keine Ausnahme.


Beispiel 4: Aufhebungsvertrag – scheinbar hohe Abfindung

Ausgangslage

  • Position: Projektingenieur
  • Betriebszugehörigkeit: 5 Jahre
  • Bruttogehalt: 6000 €
  • Angebot: Aufhebungsvertrag mit 30.000 € Abfindung

Rechnung

  • Nominal: 30.000 €
  • Sperrzeit ALG I (3 Monate): ca. –6000 €
  • Steuer (ohne optimale Gestaltung): ca. –9000 €

Effektiver Nutzen: ca. 15.000 €

Einordnung: Auf den ersten Blick attraktiv. Nach Sperrzeit und Steuern unterhalb einer normalen Vergleichsabfindung. Typischer Fall von schlecht verhandeltem Aufhebungsvertrag.


Beispiel 5: Kündigungsschutzklage als Hebel

Ausgangslage

  • Position: Software-Ingenieur
  • Betriebszugehörigkeit: 7 Jahre
  • Bruttogehalt: 6500 €
  • Arbeitgeberangebot vor Klage: 18.000 €

Nach Klageeinreichung

  • Vergleich nach Güteverhandlung:
    7 × 0,9 × 6500 € = 40.950 €

Einordnung: Nicht die Klage „gewinnt“ das Geld, sondern das Risiko für den Arbeitgeber. Dieser Effekt ist bei Ingenieurstellen besonders ausgeprägt.

Steuern und Abgaben

Die Höhe der Abfindung hört sich erstmal gut an und lindert – zumindest vorübergehend – die finanziellen Sorgen durch den Jobverlust. Zudem können Sie als Ingenieur Zeit und Energie in das Finden einer neuen Stelle stecken. Aber Vorsicht: Wie beim Bruttoarbeitseinkommen, so werden auch bei der Abfindung Steuern und bestimmte Abgaben fällig – wenn auch vergleichsweise weniger.

  • Abfindungen sind steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei
  • Die Fünftelregelung kann die Steuerlast senken
  • Der Auszahlungszeitpunkt (Jahreswechsel!) ist entscheidend

Wie wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Eine Abfindung wird nur dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist unterschritten wird. Wenn Sie etwa durch einen Aufhebungsvertrag frühzeitig Ihren Job verlieren, so geht bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren.

Die Abfindung gleicht hier die verkürzte Kündigungsfrist finanziell aus. Der Arbeitslosengeldanspruch ruht deswegen vorläufig. Der anrechenbare Wert ist jedoch nach oben gedeckelt: Maximal 60 % einer Abfindung können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Bei älteren Mitarbeitern mit längerer Unternehmenszugehörigkeit kann sich dieser Wert auf bis 25 % reduzieren.

Karriereperspektive: Abfindung ist kein Makel

Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist vor allem eines wichtig: Eine Abfindung ist kein Makel und kein stilles Eingeständnis von Versagen. Sie sagt nichts über die fachliche Leistung oder die individuelle Eignung aus. In der Praxis sind Abfindungen fast immer das Ergebnis betrieblicher Entscheidungen – etwa eines Projektendes, einer Umstrukturierung oder einer strategischen Neuausrichtung. Solche Gründe lassen sich im Lebenslauf und im Bewerbungsgespräch sachlich und glaubwürdig erklären.

Entscheidend ist, früh die eigene Außenwirkung zu steuern. Dazu gehört, das Arbeitszeugnis zeitnah einzufordern und sorgfältig zu prüfen. Gerade bei technischen Rollen fallen Zeugnisse häufig zu allgemein aus, was die eigene Expertise später schlechter sichtbar macht. Parallel sollte das persönliche Karriere-Narrativ vorbereitet werden: Warum endete die Position, welche Projekte wurden verantwortet, welches Know-how wurde aufgebaut? Wer diese Punkte klar formulieren kann, nimmt dem Thema Abfindung jede Brisanz.

Häufige Fragen zur Abfindung für IngenieureHabe ich als Ingenieur*in bessere Chancen auf eine Abfindung?
Ja, faktisch oft schon. Spezialwissen, Projektabhängigkeiten und angreifbare Kündigungen erhöhen die Vergleichsbereitschaft.Wie hoch ist eine realistische Abfindung?
0,5 Monatsgehälter pro Jahr sind die Untergrenze. In vielen Fällen sind 0,75 bis 1,0 realistisch.Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Häufig ja – nicht zwingend zum Gewinnen, sondern um Verhandlungen zu eröffnen.Droht immer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Nein. Kritisch wird es vor allem bei Aufhebungsverträgen oder Eigenkündigung.Ist ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung sinnvoll?
Nur nach Prüfung. Ohne saubere Gestaltung drohen Sperrzeit und finanzielle Nachteile.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

  • Thomas Kresser

    Thomas Kresser macht Wissenschafts- und Medizinjournalismus für Publikumsmedien, Fachverlage, Forschungszentren, Universitäten und Kliniken. Er ist geschäftsführender Gesellschafter von ContentQualitäten und Geschäftsführer von DasKrebsportal.de. Seine Themen: Wissenschaft, Technik, Medizin/Medizintechnik und Gesundheit.

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