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Job-to-Job-Erprobung kommt: Neue Regeln erleichtern den Wechsel aus Krisenbranchen

16. Juli 2026

Bild einer Geschäftshand, die „Job Rotation“ für das Konzept von Personalbeschaffung
Jobwechsel ohne Kündigung: Die Bundesregierung plant ein neues Modell, mit dem Arbeitnehmer neue Tätigkeiten zunächst testen können. Foto: Smarterpix/vichie81
Bundesregierung plant neue Arbeitsmarkt-Regeln: Beschäftigte aus Krisenbranchen sollen Jobs testen können, bevor sie wechseln.
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Wer den Job wechseln will, könnte künftig weniger Risiko eingehen müssen. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist, sollen eine neue Stelle zunächst testen können, ohne dafür ihren bisherigen Arbeitsvertrag zu kündigen oder sich bereits verbindlich an einen neuen Arbeitgeber zu binden.

Möglich machen soll das die sogenannte „Job-to-Job-Erprobung“. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

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„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagte Bas. Hintergrund sind die wirtschaftliche Schwächephase und der Strukturwandel, die in mehreren Branchen mit einem erheblichen Stellenabbau verbunden sind.

Allerdings richtet sich die geplante Job-to-Job-Erprobung nicht an alle Beschäftigten. Sie ist vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen, deren Arbeitsplatz durch wirtschaftliche Veränderungen oder den Strukturwandel gefährdet ist. Ihnen soll der Wechsel aus schrumpfenden Branchen in Bereiche mit besseren Beschäftigungsperspektiven erleichtert werden.

Job-to-Job-Erprobung: So soll das neue Modell funktionieren

Mit der geplanten „Job-to-Job-Erprobung“ – offiziell „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ – sollen Beschäftigte einen möglichen neuen Arbeitsplatz kennenlernen können, ohne ihren bisherigen Job sofort aufzugeben. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

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Vorgesehen ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu vier Wochen bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber mitarbeiten können. In begründeten Ausnahmefällen soll sich die Erprobungsphase auf bis zu sechs Wochen verlängern lassen.

Auf diese Weise sollen Beschäftigte herausfinden können, ob die neue Tätigkeit zu ihnen passt. Zugleich kann der potenzielle Arbeitgeber prüfen, ob eine dauerhafte Beschäftigung infrage kommt. Auch ein möglicher Weiterbildungs- oder Qualifizierungsbedarf soll sich während der Erprobung feststellen lassen.

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Ziel ist es, den Wechsel in einen neuen Beruf oder eine andere Branche praxisnah vorzubereiten und das Risiko für beide Seiten zu verringern.

Lesen Sie auch:Vom Jobabbau zur Jobchance: Wie Arbeitsmarktdrehscheiben den Wandel steuern

Beispiel: Wechsel von der Braunkohle in die Erneuerbaren

Wie das Bundesarbeitsministerium laut dpa erläutert, könnte das Modell etwa so aussehen: Eine 34-jährige Mechatronikerin arbeitet seit zehn Jahren in einem Braunkohletagebau. Weil ihr Arbeitsplatz innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert sie nach Abstimmung mit ihrem bisherigen Arbeitgeber und einer Beratung durch die Arbeitsagentur eine vierwöchige Erprobungsphase bei einem Unternehmen aus der Solar- und Windenergiebranche.

Während dieser Zeit können beide Seiten prüfen, ob die Tätigkeit passt und welche Qualifizierungen für einen dauerhaften Wechsel noch erforderlich sind. Im Idealfall schließt sich an die Erprobung ein neues Arbeitsverhältnis an. (mit dpa)

Lesen Sie auch: Quereinstieg 2026: Chancen, Trends und Entwicklungen am Arbeitsmarkt



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