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ALD-Panel klärt auf 21.01.2022, 10:31 Uhr

Fluglärm: Defizite in der Rechtsetzung

Flugbewegungen und der damit einhergehende Lärm nahmen zeitweise während der Pandemie ab. Mit den Lockerungen und wieder zunehmenden Reisetätigkeiten nimmt der Flugverkehr und auch der damit einhergehende Fluglärm wieder zu. Anfang Dezember 2021 führte der ALD in Hamburg ein Fluglärm-Panel durch.

Flugbewegungen an den Verkehrsflughäfen nehmen wieder zu - und damit der Fluglärm. Foto: PantherMedia / peshkov

Flugbewegungen an den Verkehrsflughäfen nehmen wieder zu - und damit der Fluglärm.

Foto: PantherMedia / peshkov

Der Fluglärm steht zurzeit nicht mehr so stark im Fokus wie dies noch 2019 der Fall war. Dennoch ist er da. Dies ist insbesondere im Umfeld der rund 400 Landeplätze in Deutschland der Fall, aber auch die Flugbewegungen an den Verkehrsflughäfen nehmen wieder zu. Dazu kommt das Nachtflugverbot, dass zu einer Anhäufung von Flugbewegungen in den Abendstunden führt.

Ein Fünftel der Bevölkerung durch Fluglärm stark belastet

Unter der Moderation von Margit Bonacker (konsalt GmbH, Hamburg) diskutierten Dr. Christian Beckert (ALD-Vorsitzender, Magdeburg), Wolfgang Born (Beirat der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., Braunschweig) und Dr. Gudrun Pieroh-Joußen (Fluglärmschutzbeauftragte in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg). Angesprochen wurden Optionen, wie die Belastung durch Lärm aus der Luftfahrt vermindert werden kann. Die Moderatorin wies zu Anfang darauf hin, dass Fluglärm nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes von 2019 von rund einem Fünftel der Menschen in Deutschland als äußerst stark, stark oder mittelmäßig belästigend empfunden wird.

Landeplatzlärmschutzverordnung gilt bisher nicht für alle Flugplätze

Die Diskussion ergab, dass Defizite in der Rechtsetzung, die sich bis in die Genehmigungspraxis auswirken, maßgeblich zu dieser Situation beitragen. So fordert Herr Born, dass die Landeplatzlärmschutzverordnung für alle Landeplätze gelten soll und die Einschränkung auf jene wenigen Plätze mit mehr als 415 000 Flugbewegungen pro Jahr entfällt. Unabhängig davon gehört die Verordnung insgesamt auf den Prüfstand, da sie weder technische Entwicklungen zur Lärmminderung an Fluggeräten der letzten zwei Jahrzehnte sowie gewonnene Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung berücksichtigt.

Fluglärmschutzbeauftragte fordern Novellierung

Vom ALD wurde die Novellierung des Fluglärmgesetzes auf der Grundlage des Fluglärmberichtes 2017 des Umweltbundesamtes (UBA Texte 56/2017) gefordert und bedauert, dass in der letzten Legislaturperiode nicht einmal der kleine Schritt ausgeführt wurde, den die Bundesregierung in ihrem Bericht an den Bundestag (BT-Drs. 19/7220) nennt. Die Fluglärmschutzbeauftragte stellte dar, dass die Genehmigung für den Hamburger Flughafen u. a. mit der Festlegung einer Kontingentierung deutlich fortschrittlicher ist als der Gesetzgeber auf Bundesebene und gute Erfahrungen mit einer derartigen Regelung gewonnen wurden. Diese wird vom Flughafen mitgetragen und bietet den Lärmbetroffenen eine klare Perspektive, in welchem Maß die Fluglärmbelastung in Zukunft sinken wird. Am Ende des Panels äußerten die Teilnehmenden ihre auf die Zukunft gerichteten Wünsche an die Politik. Das Fluglärmpanel ist auf der Webseite verfügbar.

www.ald.de/ Annika Hilse