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Tag gegen Lärm 2023 26.04.2023, 11:53 Uhr

Ruhe muss nicht still sein

Alltagslärm reicht von einem Grundrauschen der nahegelegenen Straße im Büro bis zum Brummen des Kühlschranks. Welcher Lärm als Stress empfunden wird ist jedoch von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Zum Tag gegen Lärm am 26. April empfiehlt das IFA daher individuelle Erholung vom Alltagslärm.

Besprechungen können eine Lärmbelastung verursachen. Foto: PantherMedia / dima_sidelnikov

Besprechungen können eine Lärmbelastung verursachen.

Foto: PantherMedia / dima_sidelnikov

Das moderne Leben schafft eine Geräuschkulisse, die uns vom Aufstehen bis in den Schlaf hinein begleitet. Damit das auf Dauer für Körper und Geist verkraftbar bleibt, braucht jeder Mensch Phasen der Ruhe, die aber durchaus nicht still sein müssen. Darauf weist das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hin und empfiehlt individuelle Ruhepausen anlässlich des „Tages gegen den Lärm“ am 26.4.2023.

Bereits leise Geräusche haben eine Wirkung

Nach dem Aufstehen Radioprogramm und Messengertöne, im Job Maschinengeräusche, Stimmengewirr oder Telefonklingeln, unterwegs Verkehrslärm, beim Einkaufen Hintergrundgedudel und Kassenpiepsen, abends erschöpft und angespannt.

„Die Geräusche, die uns durch den Tag begleiten, müssen gar nicht so laut sein, dass sie unser Gehör schädigen,“, sagt Jan Selzer, Lärmexperte im IFA. „Der Körper reagiert bereits viel früher.“ Studien belegen, dass schon sehr niedrige Geräuschpegel, zum Beispiel das leise Hintergrundbrummen des Kühlschranks, eine Wirkung auf die menschliche Psyche haben können. Anspannung, Unruhe oder Stressempfinden sind mögliche Folgen. Ob ein Geräusch stresst, hängt allerdings nicht allein von seiner Lautstärke ab, sondern ebenso von der eigenen Einstellung dazu.

Wie gelingt die Entspannung vom Alltagslärm?

Von dieser Beobachtung leitet sich auch die Grundidee für Erholung vom Dauertrigger Lärm ab. Selzer: „Regelmäßige Ruhezeiten sind wichtig und stellen sicher, dass wir auch bei nicht gehörgefährdender Lärmeinwirkung gesund bleiben. Allerdings muss jeder Mensch für sich entscheiden, wie und wo er entspannen und loslassen kann. Dabei bedeutet Ruhe nicht zwangsläufig Stille. Denn wenn das Abschalten am besten klappt, während im Kopfhörer oder über die Anlage die eigene Lieblingsmusik erklingt, dann kann das ebenso beruhigend wirken wie ein Spaziergang im Wald – vorausgesetzt wir fahren den Lautstärkeregler nicht bis zum Anschlag!“

Von www.dguv.de/ Annika Hilse