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Darf man als Angestellter Kritik am Vorstand äußern?

19. März 2019

Frage: (Das in Frage 2.992 angerissene Thema, ob man gut beraten ist, sich als Angestellter beim Vorstand seines Unternehmens schriftlich und sehr deutlich über dessen Fehlverhalten zu beschweren, beschäftigt weiterhin unsere Leser. Zur Erinnerung: Ein Einsender hatte berichtet, dass er entsprechend vorgegangen war – und das, wenn auch in einer besonderen Situation, überlebt hatte. Seitdem wird gefordert, dem nachzueifern oder es wird dringend davor gewarnt. U. a. von mir; H. Mell.) Ihrer Antwort auf diesen Beitrag kann ich aus erlebter Erfahrung nur beipflichten: Als ich vor einigen Jahren von der Tochtergesellschaft einer familiengeführten Unternehmensgruppe eingestellt wurde, hatte ich als direkten Vorgesetzten einen Abteilungsleiter. Dieser hatte dann den Mut, sich beim geschäftsführenden Gesellschafter der Gruppe über den ihm vorgesetzten Geschäftsführer der Tochter zu beschweren. Als der beschwerdeführende Abteilungsleiter am Montag darauf zum Dienst erschien, wurde er am Eingang abgefangen, durfte noch – unter Aufsicht – seine persönlichen Sachen einpacken und wurde zum Tor hinausbegleitet. Ich habe daraufhin keinerlei Ambitionen in dieser Richtung entwickelt, habe seit meinem Studium immer Ihre Ratschläge gelesen und, so gut es ging, befolgt. Nur eine Empfehlung habe ich nicht angenommen: nach einigen Jahren mal den Job zu wechseln. So habe ich es immerhin zum Abteilungsleiter des o. g. Unternehmens gebracht. Antwort: Zu Ihrer letzten Bemerkung: Was Sie gemacht haben (beim ersten Arbeitgeber bleiben und also niemals wechseln), ist durchaus eine Möglichkeit der Berufsweggestaltung. Und selbstverständlich räume ich ein, dass so etwas funktionieren kann (!), ohne dass es bis zum Rentenalter zu irgendwelchen Nachteilen kommt. Aber: Als pauschal geltende Überlebensstrategie kann ich das nicht empfehlen. Falls der Mitarbeiter nämlich irgendwann während der sich ergebenden Beschäftigungszeit von vierzig Dienstjahren und mehr den Arbeitgeber wechseln muss oder will, spielt der Faktor Beschäftigungsdauer in den Augen von Bewerbungsempfängern plötzlich eine Rolle: Mit 25 Jahren in einem Unternehmen, eventuell verstärkt durch kaum erkennbare Veränderungen im Fachgebiet und in der Hierarchiestufe, ist man bei fremden Unternehmen weniger beliebt. Das beginnt so langsam bei etwa zehn Dienstjahren aufwärts. Die Bewerbungsempfänger haben dafür ihre Gründe; meist liegen schlechte Erfahrungen mit früheren neuen Mitarbeitern vor, die sich einfach nicht mehr aus dem jahrzehntelangen, prägenden Alltagstrott des früheren Arbeitgebers hatten lösen können. Zwei Aspekte wirken sich hier äußerst fatal aus: a) Der langjährige Arbeitgeber, bei dem man Dienstjahr um Dienstjahr ansammelt, sieht das überhaupt nicht negativ. Eher im Gegenteil: Wer bleibt, genießt in der Regel diverse Privilegien (wenn auch die Verteilung goldener Uhren gegenüber früheren Gepflogenheiten stark nachgelassen hat). b) Solange das Arbeitsverhältnis gut läuft und die Firma auch, gibt es keinen direkt erkennbaren Druck, einen Wechsel zu planen. So vergeht Jahr um Jahr, die Kinder werden eingeschult, dann geht man zu ihrer Abiturfeier und arbeitet immer noch im vertrauten Umfeld. Und man vergisst, dass jederzeit (!) eine Situation entstehen kann, die zum Wechsel drängt oder zwingt. Und um darauf dann optimal vorbereitet zu sein, ist ein gelegentlicher Wechsel durchaus zu empfehlen. Der ist wie eine Feuerversicherung fürs eigene Haus: Wenn es bis zu Ihrem Ableben nie gebrannt hat, hätten Sie keine gebraucht. Aber konnten Sie sicher sein? Und ich wiederum bin absolut sicher, dass es mehr Gründe für eigentlich ungeplante Firmenwechsel gibt als abgebrannte Eigenheime. Zu Ihrem Entlassungsbeispiel: Wir kennen die Einzelheiten des Falles nicht, weder den Anlass zur Beschwerde, noch den Text derselben („der Ton macht die Musik“). Aber mit einem Ergebnis dieser Art muss man grundsätzlich rechnen Daher rate ich von einer deutlich formulierten „Beschwerde“ eines Angestellten bei der Unternehmensleitung über deren Handeln ab, die wird das nämlich als Angriff werten – und darauf reagiert sie heftig. Wer sich beschweren will, geht mit dem mündlichen Weg, einem Kontakt „unter vier Augen“, einer 24-stündigen Abkühlphase vorher und dem erkennbaren Bemühen um ein stets respektvolles Vorgehen das kleinere Risiko ein. Frage-Nr.: 2.998 Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 11 Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2019-03-15 Sie wollen Heiko Mell live erleben? Dann kommen Sie auf einen der VDI nachrichten Recruiting Tage in NRW und stellen Sie ihm Ihre Fragen zu Ihrer Karriere.
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(Das in Frage 2.992 angerissene Thema, ob man gut beraten ist, sich als Angestellter beim Vorstand seines Unternehmens schriftlich und sehr deutlich über dessen Fehlverhalten zu beschweren, beschäftigt weiterhin unsere Leser. Zur Erinnerung: Ein Einsender hatte berichtet, dass er entsprechend vorgegangen war – und das, wenn auch in einer besonderen Situation, überlebt hatte. Seitdem wird gefordert, dem nachzueifern oder es wird dringend davor gewarnt. U. a. von mir; H. Mell.)

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Ihrer Antwort auf diesen Beitrag kann ich aus erlebter Erfahrung nur beipflichten: Als ich vor einigen Jahren von der Tochtergesellschaft einer familiengeführten Unternehmensgruppe eingestellt wurde, hatte ich als direkten Vorgesetzten einen Abteilungsleiter. Dieser hatte dann den Mut, sich beim geschäftsführenden Gesellschafter der Gruppe über den ihm vorgesetzten Geschäftsführer der Tochter zu beschweren.

Als der beschwerdeführende Abteilungsleiter am Montag darauf zum Dienst erschien, wurde er am Eingang abgefangen, durfte noch – unter Aufsicht – seine persönlichen Sachen einpacken und wurde zum Tor hinausbegleitet.

Ich habe daraufhin keinerlei Ambitionen in dieser Richtung entwickelt, habe seit meinem Studium immer Ihre Ratschläge gelesen und, so gut es ging, befolgt. Nur eine Empfehlung habe ich nicht angenommen: nach einigen Jahren mal den Job zu wechseln. So habe ich es immerhin zum Abteilungsleiter des o. g. Unternehmens gebracht.

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Antwort:

Zu Ihrer letzten Bemerkung: Was Sie gemacht haben (beim ersten Arbeitgeber bleiben und also niemals wechseln), ist durchaus eine Möglichkeit der Berufsweggestaltung. Und selbstverständlich räume ich ein, dass so etwas funktionieren kann (!), ohne dass es bis zum Rentenalter zu irgendwelchen Nachteilen kommt.

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Aber: Als pauschal geltende Überlebensstrategie kann ich das nicht empfehlen. Falls der Mitarbeiter nämlich irgendwann während der sich ergebenden Beschäftigungszeit von vierzig Dienstjahren und mehr den Arbeitgeber wechseln muss oder will, spielt der Faktor Beschäftigungsdauer in den Augen von Bewerbungsempfängern plötzlich eine Rolle: Mit 25 Jahren in einem Unternehmen, eventuell verstärkt durch kaum erkennbare Veränderungen im Fachgebiet und in der Hierarchiestufe, ist man bei fremden Unternehmen weniger beliebt. Das beginnt so langsam bei etwa zehn Dienstjahren aufwärts.

Die Bewerbungsempfänger haben dafür ihre Gründe; meist liegen schlechte Erfahrungen mit früheren neuen Mitarbeitern vor, die sich einfach nicht mehr aus dem jahrzehntelangen, prägenden Alltagstrott des früheren Arbeitgebers hatten lösen können.

Zwei Aspekte wirken sich hier äußerst fatal aus: a) Der langjährige Arbeitgeber, bei dem man Dienstjahr um Dienstjahr ansammelt, sieht das überhaupt nicht negativ. Eher im Gegenteil: Wer bleibt, genießt in der Regel diverse Privilegien (wenn auch die Verteilung goldener Uhren gegenüber früheren Gepflogenheiten stark nachgelassen hat).

b) Solange das Arbeitsverhältnis gut läuft und die Firma auch, gibt es keinen direkt erkennbaren Druck, einen Wechsel zu planen. So vergeht Jahr um Jahr, die Kinder werden eingeschult, dann geht man zu ihrer Abiturfeier und arbeitet immer noch im vertrauten Umfeld. Und man vergisst, dass jederzeit (!) eine Situation entstehen kann, die zum Wechsel drängt oder zwingt. Und um darauf dann optimal vorbereitet zu sein, ist ein gelegentlicher Wechsel durchaus zu empfehlen.

Der ist wie eine Feuerversicherung fürs eigene Haus: Wenn es bis zu Ihrem Ableben nie gebrannt hat, hätten Sie keine gebraucht. Aber konnten Sie sicher sein? Und ich wiederum bin absolut sicher, dass es mehr Gründe für eigentlich ungeplante Firmenwechsel gibt als abgebrannte Eigenheime.

Zu Ihrem Entlassungsbeispiel: Wir kennen die Einzelheiten des Falles nicht, weder den Anlass zur Beschwerde, noch den Text derselben („der Ton macht die Musik“). Aber mit einem Ergebnis dieser Art muss man grundsätzlich rechnen Daher rate ich von einer deutlich formulierten „Beschwerde“ eines Angestellten bei der Unternehmensleitung über deren Handeln ab, die wird das nämlich als Angriff werten – und darauf reagiert sie heftig.

Wer sich beschweren will, geht mit dem mündlichen Weg, einem Kontakt „unter vier Augen“, einer 24-stündigen Abkühlphase vorher und dem erkennbaren Bemühen um ein stets respektvolles Vorgehen das kleinere Risiko ein.

Frage-Nr.: 2.998

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Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2019-03-15

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