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Aufzüge: Zwei-Wege-Kommunikation ist Pflicht

27. August 2021

Ob Hotel, Büro oder Wohnanlage: rund 20 % der Aufzüge bundesweit melden Notfälle per rotem Alarmknopf. Dieser löst zwar einen Alarm aus oder sendet eine Nachricht an den Hausmeister, ist aber in der Regel nicht mit einem Notdienst verbunden und kann keine Nachrichten weiterleiten. Eingeschlossene können so weder ihre Lage…
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Ob Hotel, Büro oder Wohnanlage: rund 20 % der Aufzüge bundesweit melden Notfälle per rotem Alarmknopf. Dieser löst zwar einen Alarm aus oder sendet eine Nachricht an den Hausmeister, ist aber in der Regel nicht mit einem Notdienst verbunden und kann keine Nachrichten weiterleiten. Eingeschlossene können so weder ihre Lage schildern noch Helfer mit ihnen in Kontakt treten. Das hat im schlimmsten Fall fatale Folgen – etwa wenn ärztliche Hilfe nicht schnell genug geleistet werden kann. Um die Fahrt im Aufzug sichererer zu machen, macht daher die 2015 neu gefasste Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Installation eines Zwei-Wege-Kommunikationssystems zur Pflicht. Dieses System muss geeignet sein, den Kontakt zum Notdienst rund um die Uhr herzustellen und den Austausch von Informationen in beide Richtungen gewährleisten. Eine Notstromversorgung ist ebenfalls vorgeschrieben, damit die Kommunikation auch bei einem Stromausfall möglich bleibt.

Die Umrüstung so schnell wie möglich angehen

Die Übergangsfrist für ältere Aufzugsanlagen – die in Deutschland immerhin noch rund 15 % aller bestehenden Anlagen ausmachen – ist mit dem 1. Januar 2021 verstrichen. Betreiber steht nur noch ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung, um ihre Aufzüge entsprechend der geltenden Bestimmungen umzurüsten. Die jährlichen TÜV-Prüfungen stehen an – und die Prüfer sind auf das Thema sensibilisiert. Fehlt in Aufzügen, die Personen transportieren – in Ausnahmefällen können dies auch Lastenaufzüge sein – das Zwei-Wege-Kommunikationssystem, wird dies von den Überwachungsbehörden als „erheblicher Mangel“ erfasst. Eine Fristsetzung und eine erneute Abnahme sowie weitere Sanktionen von Seiten der Stadt oder der Kommune sind die Folge. Betreiber haben in der Regel drei Monate Zeit, um den Mangel zu beseitigen. Danach drohen Bußgelder in Höhe von mindestens 2 000 € pro Aufzug. Vor allem in großen Wohnanlagen oder Häusern kann das Zögern bei der Umrüstung leicht eine fünfstellige Summe verursachen. Betreiber von Aufzugsanlagen sollten sich daher möglichst schnell darum kümmern, dass ihre Aufzüge entsprechend der geltenden Bestimmungen umgerüstet werden. Dies betrifft nicht nur Immobiliengesellschaften und Hauseigentümer. Auch Eigentümergemeinschaften müssen dringend handeln, um empfindlich hohe Bußgelder oder womöglich die Stilllegung ihrer Anlagen zu vermeiden. Die Zeit drängt, denn Aufzugsfirmen und Wartungsunternehmen sind aufgrund des erforderlichen Wechsels der Notrufsysteme derzeit ausgelastet. Entsteht hier eine Wartezeit, bis die Spezialisten zum Nachrüsten eintreffen, ist es möglich, dass Anlagen erst einmal stillgelegt werden müssen – was ebenfalls Aufwand bedeutet und Geld kostet.

Zwei-Wege-Notfall-Kommunikation rasch installiert

Die Nachrüstung mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ist nicht kompliziert und auch bei älteren Anlagen möglich. Geeignet sind Lösungen, die alle für den Notruf nötigen Komponenten in einer Einheit zusammenfassen und mehrere Aufzüge mit dem geforderten EN81-28 konformen Notruf versorgen. Erhältlich sind auch Kabinenmodule, die Lautsprecher, Mikrofon, Notrufknopf und Statusanzeige zusammenfassen und mit wenigen Handgriffen an der Kabinenwand angebracht werden können. In der Regel benötigt ein Monteur nur wenige Stunden für die Montage. Bei mehreren Aufzügen im Haus sind die Anlagen in der Regel in ein bis zwei Tagen bestimmungskonform ausgestattet. Für die Installation wird als erstes das Funktionsmodul auf der Oberfläche der Kabine angebracht und ein Anschluss für den Kommunikationsstandard CAN-Bus gelegt. Dieser vernetzt die Audiomodule in Kabine, Schacht und Maschinenraum und benötigt lediglich zwei Adern im Hängekabel des Aufzugs. Ein GSM-Gateway, der die Schnittstelle zu Mobilfunknetz bildet und ein M2M-Gateway, der die Kommunikation von Maschine zu Maschine sicherstellt, sind weitere wichtige Bestandteile des Systems.

Digitale Systeme für den Aufzugsbetrieb der Zukunft

Aufzüge sind zuverlässige Systeme, die oftmals mehr als zwanzig Jahre in Betrieb bleiben können. Und selbst danach werden sie in den meisten Fällen nicht komplett ersetzt, sondern aus Kostengründen generalüberholt. Mit dem Einbau moderner Kommunikationssysteme sichern sich Aufzugsbetreiber nicht nur gegenüber den Aufsichtsbehörden ab. Sie erwerben darüber hinaus eine zukunftsfähige Lösung, die viele zusätzliche Vorteile bietet. So lassen sich mit smarten Lösungen – wie dem Ecosystem von Avire – die in den Anlagen erhobenen Daten intelligent nutzen. Eine digitale Kommunikationseinheit sendet Daten in den Aufzugsschacht und empfängt diese wiederum von dort. Sind in der Kommunikationseinheit CAN-Bus-Splitter verbaut, lassen sich die Zwei-Wege-Datenverbindungen sogar für mehre Aufzüge einsetzen. Betreiber können damit zusätzlich Displays steuern, Funktionsüberprüfungen durchführen und ihre Anlagen aus der Ferne verwalten. Beispielsweise reduzieren automatisierte 72-Stunden-Testanrufe den Routineaufwand, während anhand der Daten aus dem Aufzug eine vorausschauende Instandhaltung möglich wird. Und wer den Status seine Anlage per Online-Plattform im Blick behält, kann Schäden evaluieren, ohne dass ein Techniker vor Ort sein muss. Die Nachrüstung ist also nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine Gelegenheit in Zukunft Zeit und Geld zu sparen. Aufzugsbetreiber, die auf der Suche nach einem geeigneten System sind, sollten daher darauf achten, wie zukunftssicher dieses ist. So stellt die von der BetrSichV geforderte Nachrüstung ihrer Anlagen nicht nur die Sicherheit der Passagiere sicher, sondern bietet zugleich auch eine Lösung für die digitale Zukunft.



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