30.06.2025, 17:00 Uhr

Neues Energielabel für Smartphones: So liest man es richtig

Seit Kurzem gilt die Ökodesign-Verordnung für einige digitale Endgeräte. Das Energielabel zeigt dabei längst nicht nur den Stromverbrauch.

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Verbraucherelektronik soll häufiger repariert werden.

Foto: panthermedia.net/Andriy Popov

Der Name der Verordnung täuscht vor allem Technik-Laien: Nein, es geht nicht etwa um den Begriff des Designs in der Bedeutung von Aussehen. Smartphones und Tablets sollen also keine Hülle mit grünem Blattmuster und einem lächelnden Hasen haben, und sie sollen auch nicht in hippen recycelten Papierbeutelchen verkauft werden. Der EU geht es vielmehr um die Konstruktion der mobilen Endgeräte, um die Komponenten und deren Austauschmöglichkeiten. Das Ziel: Die Produkte sollen haltbarer, auch für Laien leichter zu reparieren und damit nachhaltiger werden. Reparatur statt Neukauf ist das Motto. Wie gut das mit einem neuen Gerät geht, sollen Verbraucher und Verbraucherinnen am neuen Ökodesign-Energielabel der EU erkennen.

Für welche digitalen Endgeräte gilt die Ökodesign-Verordnung der EU?

Die neue Verordnung gilt für Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets, die neu auf den Markt kommen. Sie gilt nicht für Geräte, die vor dem 20. Juni 2025 gekauft wurden – und sie gilt auch (noch) nicht für weitere digitale Endgeräte wie etwa PCs und Laptops. Letzteres könnte sich absehbar ändern. Das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration in Berlin, das auch an der Entwicklung des Energielabels beteiligt war, berichtet, dass zurzeit an einem ähnlichen Label für Laptops gearbeitet wird. Es könnte 2028 eingeführt werden.

Was ändert sich durch die Ökodesign-Verordnung konkret?

Diese zentrale Neuregelungen sollen für mehr Nachhaltigkeit bei Smartphones & Co. sorgen und Reparaturen einfacher für Verbraucher machen:

  • Akkus müssen länger halten als bisher. Ein Anhaltspunkt: Hersteller sind verpflichtet zu garantieren, dass die Batterielaufzeit für mindestens 800 Ladezyklen eine Restkapazität von 80 % erreicht.
  • Ersatzteile müssen länger als bisher erhältlich sein. Wenn ein Hersteller den Verkauf eines Gerätes einstellt, ist er danach sieben Jahre lang verpflichtet, wichtige Ersatzteile wie zum Beispiel Akkus, aber auch Displays weiterhin anzubieten und diese in einem Zeitraum von fünf bis zehn Arbeitstagen bereitzustellen.
  • Spezialwerkzeug adé. Der Inhalt eines typischen heimischen Werkzeugkastens soll idealerweise für Reparaturen ausreichen. Verbraucher sollen die Geräte zuhause selbst reparieren oder in unabhängigen Werkstätten reparieren lassen können. Damit sind sie nicht mehr nur auf firmeneigene Stores oder Fachwerkstätten angewiesen.
  • Software-Updates müssen länger angeboten werden. Die neue EU- Ökodesign-Verordnung schreibt dafür einen Zeitraum von fünf Jahren vor.
  • Neues Label: Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets müssen mit einem neuen Label gekennzeichnet werden, das weder beim Angebot im stationären Handel noch beim Online-Shopping zu übersehen ist.

So sieht das neue Ökodesign-Energielabel aus

Auf den ersten Blick sieht das neue Öko-Label so aus wie die bekannten Labels auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen. Im linken oberen Teil zeigen farbige Balken auf einer Skala von A (grün) bis G (rot) die Energieeffizienz an. Der zutreffende Buchstabe wird rechts von der Skala in einem schwarzen Pfeil angezeigt (Nr. 1 und 2 im Bild). Soweit, so bekannt.

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Das neue EU-Energielabel soll ab Juni 2025 neben Auskünften zur Energieeffizienz auch Informationen zur Langlebigkeit, Robustheit und Reparierbarkeit für Smartphones und Tablets geben. Foto: Europäische Kommission

Das neue EU-Energielabel soll ab Juni 2025 neben Auskünften zur Energieeffizienz auch Informationen zur Langlebigkeit, Robustheit und Reparierbarkeit für Smartphones und Tablets geben.

Foto: Europäische Kommission

Das neue Ökodesign-Energielabel bietet aber noch mehr Informationen. Im unteren Teil geben fünf Symbole Auskunft über diese Aspekte:

  • die Laufzeit nach einer vollen Aufladung (Nr.3)
  • die Robustheit (Nr.4)
  • nach wie vielen Ladezyklen noch mindestens 80 % der ursprünglichen Kapazität erreicht wird (Nr. 5)
  • wie einfach und gut Reparaturen möglich sind (Nr. 6)
  • wie widerstandsfähig ein Gerät gegen Staub (erste Ziffer nach den beiden Buchstaben) und Feuchtigkeit (zweite Ziffer nach den beiden Buchstaben) ist (Nr.7)

Bei den Zahlenwerten gilt grundsätzlich: je höher, desto besser, bei den Buchstaben von A bis E zeigt A die beste und E die schlechteste Kategorie an.

Wie sinnvoll ist die Ökodesign-Verordnung?

Die Antwort ist eindeutig eine Frage der Perspektive. Lob kommt von der Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD): „Niemand muss mehr rätseln, ob das neue Smartphone beim ersten Defekt gleich in den Müll wandert. Das bringt Klarheit, schützt den Geldbeutel und ist ein echter Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit im Alltag.“ Aus Herstellersicht sind neue Auflagen generell eher unwillkommen. Sie verteuern die Produktion. Es kostet mehr, zum Beispiel Ersatzteile längere Zeit und dabei kurzfristig lieferbar zu halten. Und wenn Software-Updates länger verfügbar sein müssen, dürften die Nutzer eher updaten als neu kaufen. Das schmälert Umsatz und Gewinn. Eine absehbare Folge: Ein großer Teil der „Billighandys“ könnte auf Dauer vom Markt verschwinden. Für die Gruppe der kaufkräftigen Marken- und Modellfreaks spielen der Kaufpreis gegenüber dem Statuszuwachs, das ein bestimmtes Smartphone mit sich bringt, kaum eine Rolle. Für die meisten Verbraucher wohl. Auch sie dürften aber in vielen Fällen von der neuen Ökodesign-Verordnung profitieren. Ein höherer Kaufpreis, aber bessere Reparatur- und Updatemöglichkeiten könnten, über die Jahre gerechnet, deutliche Einsparungen bedeuten. Wie hoch diese Einsparungen sein werden, ist allerdings nicht sicher.

Wie teuer werden Reparaturen mit der neuen Ökodesign-Verordnung?

Das hängt zu einem großen Teil von den Kosten für die Ersatzteile ab, und diese werden von den Herstellern festgelegt. Insofern kritisiert die Verbraucherzentrale NRW am neuen Label: „Die Kosten für Ersatzteile und Reparaturen fließen jedoch nicht in die Bewertung ein. Ein Smartphone mit gut bewerteter Reparierbarkeit kann also trotzdem teurer in der Instandsetzung sein als ein Gerät mit schlecht bewerteter Reparierbarkeit“.

Neue Ökodesign-Verordnung versus Recycling

Vergleichbarkeit und leichteres Reparieren hin oder her – Kritik an der neuen EU-Verordnung kommt auch von Verfechtern des Recyclings. Der Branchenverband Bitkom schätzt, dass in den Schubladen deutscher Haushalte etwa 195 Millionen alte Handys und Smartphones liegen. Da stellt sich die Frage, ob sich aus den Komponenten nichts Neues machen lässt statt ganz neu zu produzieren. Und, mal abgesehen von der aktuellen Ökodesign-Verordnung, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Ausweitung der Vorgaben auf alle Elektrogeräte: „Die neuen Regelungen für Smartphones und Co. sind ein wichtiger Schritt zu umweltfreundlicheren Produkten und einer verbesserten Verbraucherinformation“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. „Aber was ist mit all den anderen Elektrogeräten? Die Schrottberge aus kurzlebigen und reparaturfeindlichen Geräten werden von Jahr zu Jahr größer.“

Ein Beitrag von:

  • Barbara Willms

    Barbara Willms

    Barbara Willms ist diplomierte Volkswirtin soz-.wiss. und hat als freie Autorin im In- und Ausland in den Bereichen Print, Hörfunk, TV und Online gearbeitet. Sie schreibt über Immobilien-, Versicherungs- und Verbraucherthemen sowie über berufsbezogene Themen mit psychologischem Hintergrund. Daneben arbeitet Barbara Willms als PR-Beraterin (blackdog-media.de), als Kabarettistin (frauwillms.de) und bildende Künstlerin (gunhillpictures.de).

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