34 Punkte gegen die Wirtschaftskrise 02.07.2026, 14:30 Uhr

Mehr Netto, längere Befristung, spätere Rente? Das steckt im Reformpaket

Das Reformpaket von Union und SPD bringt Steuerentlastungen, strengere Arbeitsregeln und Rentenpläne. Wer profitiert und was sich für Beschäftigte ändert.

Berlin, Deutschland: Bundeskanzleramt: Pressekonferenz nach Koalitionsausschuss: L-R: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD), Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil (SPD) Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Union und SPD einigen sich auf umfassendes 34-Punkte-Reformpaket mit Steuer- und Sozialänderungen.

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Union und SPD haben ein umfassendes 34-Punkte-Paket zu Steuern, Arbeit, Rente, Gesundheit und Bürokratieabbau beschlossen. Die schwarz-rote Koalition will damit die deutsche Wirtschaft stärken, Unternehmen entlasten und Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen ab 2027 steuerlich besserstellen. Voll wirken sollen die steuerlichen Entlastungen ab 2028. Ihr Volumen liegt nach den Plänen der Koalition bei rund zehn Milliarden Euro.

Für Beschäftigte und Unternehmen sind vor allem fünf Punkte wichtig: Die Einkommensteuer soll sinken, die Regeln bei Krankschreibungen werden strenger, sachgrundlose Befristungen sollen länger möglich werden, Dokumentationspflichten sollen wegfallen und die Rentenreform soll nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission auf den Weg gebracht werden.

Das Wichtigste zum Reformpaket

Die Koalition will mehrere große Baustellen gleichzeitig angehen. Dazu gehören:

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  • eine Einkommensteuerreform ab 2027
  • höhere Freibeträge und mehr Kindergeld
  • eine veränderte Besteuerung sehr hoher Einkommen
  • strengere Regeln bei Krankschreibungen
  • längere sachgrundlose Befristungen
  • weniger Berichts- und Dokumentationspflichten
  • eine digitale, vorausgefüllte Steuererklärung
  • Reformen bei Rente und gesetzlicher Krankenversicherung

Viele Punkte sind politische Beschlüsse der Koalition. Gesetzlich umgesetzt sind sie damit noch nicht. Die Vorhaben müssen nun in Gesetzentwürfe überführt und parlamentarisch beschlossen werden.

Steuern: Schwarz-rote Koalition plant Entlastungen ab 2027

Die schwarz-rote Koalition will Millionen Steuerzahler ab dem 1. Januar 2027 entlasten. Geplant sind Änderungen beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag. Außerdem soll die zweite Progressionszone der Einkommensteuer abgeflacht werden. Damit soll der Steuersatz für kleinere und mittlere Einkommen weniger schnell steigen.

Vor allem Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen profitieren. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll nach den Berechnungen der Koalition ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.

Zur Gegenfinanzierung will die Koalition die sogenannte Reichensteuer verändern. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll künftig ein Steuersatz von 45 % gelten. Ab 280.000 Euro soll der Satz auf 47 % steigen. Eine Erhöhung der Erbschaft- oder Vermögensteuer ist nicht vorgesehen.

Auch bei Minijobs gibt es Änderungen: Der pauschale Steuersatz soll von 2 auf 5 % steigen. Gleichzeitig sollen steuerliche Vorteile bei Handwerkerleistungen reduziert werden.

Arbeitsmarkt: Mehr Flexibilität und strengere Regeln bei Krankheit

Im Bereich Arbeitsmarkt setzt die Koalition auf mehr Flexibilität für Unternehmen und strengere Nachweispflichten für Beschäftigte.

Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Außerdem sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Ausnahmen auf Betriebsebene sollen möglich bleiben. Auch gegen falsch ausgestellte Atteste will die Koalition schärfer vorgehen.

Lesen Sie auch: Warum die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden könnte.

Deutlich verändert werden sollen auch die Regeln für befristete Arbeitsverträge. Künftig sollen Arbeitsverträge bis zu 48 Monate ohne Sachgrund befristet werden können. Bis zu sechs Verlängerungen sollen möglich sein. Diese Regelung soll für Neueinstellungen bis Ende 2030 gelten.

Für Unternehmen bedeutet das mehr Spielraum bei Neueinstellungen, Projekten und unsicherer Auftragslage. Für Beschäftigte steigt allerdings das Risiko längerer unsicherer Erwerbsphasen.

Eine umfassende Reform der Arbeitszeitflexibilisierung wurde im Koalitionsausschuss noch nicht beschlossen. Das Thema bleibt damit offen.

Zusätzlich plant die Koalition steuerliche Begünstigungen für Beschäftigte, die nach einer Abfindung schnell eine neue Arbeit aufnehmen. Auch Sonn- und Feiertagszuschläge sollen steuerlich besser gestellt werden. Tariflich geregelte Zuschläge sollen vollständig beitragsfrei bleiben.

Wachstum und Gerechtigkeit: Förderung von Zukunftsbranchen

Die Regierung will gezielt Branchen stärken, die für Wachstum, Industrie und technologische Souveränität wichtig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Automobilindustrie
  • Chemie- und Pharmaindustrie
  • Clean Tech
  • Kreislaufwirtschaft
  • Maschinenbau
  • Batteriezellen
  • Halbleiter
  • Künstliche Intelligenz

Ziel ist es, Investitionen anzustoßen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu verbessern. Entscheidend wird aber sein, ob aus den politischen Beschlüssen tatsächlich schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und bessere Investitionsbedingungen entstehen. Genau daran sind frühere Reformversprechen häufig gescheitert.

Bürokratieabbau und Datenschutz: Weniger Regeln für Unternehmen

Ein Schwerpunkt des Pakets liegt auf Bürokratieabbau. Nationale Berichts- und Dokumentationspflichten sollen deutlich reduziert werden. Die Koalition will innerhalb eines Jahres jede vierte Dokumentationspflicht streichen. EU-rechtliche Vorgaben bleiben davon unberührt.

Auch die Steuerverwaltung soll digitaler werden. Geplant ist eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung. Unternehmen sollen zudem innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer erhalten.

Beim Datenschutz will die Koalition nationale Spielräume stärker nutzen. Außerdem will sie sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und risikoarme Datenverarbeitungen von bestimmten DSGVO-Anforderungen zu entlasten. Eine vollständige nationale Ausnahme von der DSGVO kann Deutschland aber nicht allein beschließen.

Rente: Höheres Rentenalter und neue Kapitalrente

Auch bei der Rente stehen tiefgreifende Änderungen an. Grundlage sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die im Juni 2026 insgesamt 33 Vorschläge vorgelegt hat. Die Bundesregierung will diese Empfehlungen weitgehend umsetzen.

Zu den zentralen Punkten gehört eine gesetzliche Kapitalrente. Dafür soll eine zusätzliche kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut werden. Im Gespräch ist ein zusätzlicher Beitrag von bis zu 2 %, der von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen wird.

Auch das Renteneintrittsalter soll langfristig angepasst werden. Die Kommission schlägt vor, die Regelaltersgrenze nach 2031 moderat an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Nach aktuellen Annahmen würde die Regelaltersgrenze bis 2041 schrittweise auf etwa 67,5 Jahre steigen.

Die abschlagsfreie vorgezogene Rente nach 45 Beitragsjahren soll nach den Empfehlungen der Kommission entfallen. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder besonders belastenden Erwerbsbiografien sollen neue Schutzregelungen geprüft werden. Frühverrentung mit Abschlägen soll künftig grundsätzlich erst ab 64 Jahren möglich sein.

Auch Selbstständige und Abgeordnete sollen perspektivisch stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll nach 2031 wieder greifen und Rentenerhöhungen dämpfen.

Gesundheit: Entlastungen für Krankenkassen, höhere Zuzahlungen

Die gesetzliche Krankenversicherung steht ebenfalls unter Reformdruck. Die Krankenkassen sollen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro entlastet werden. Vorgesehen sind Mehreinnahmen und Ausgabenbegrenzungen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems.

Betroffen sind unter anderem Ärzte, Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherte. Für Versicherte könnten höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und Einschränkungen bei der Familienversicherung entstehen. Ziel der Reform ist es, Beitragssätze zu stabilisieren und weitere starke Anstiege zu vermeiden.

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Reaktionen aus Wirtschaft und Verbänden

Die Reaktionen auf das Reformpaket fallen gemischt aus. Wirtschaftsverbände begrüßen vor allem den Bürokratieabbau, steuerliche Entlastungen und mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt. Ökonomen und Gewerkschaften warnen dagegen vor begrenzter Wirkung und sozialen Belastungen.

Arbeitgeberverband sieht Kurswechsel

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bewertet die Reformen vorsichtig positiv. Er spricht von einem notwendigen Richtungswechsel, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. Wörtlich sagte er: „Die Koalition hat mit ihrem Reformpaket einen überfälligen Kurswechsel vorgenommen.“ Gleichzeitig betont er, dass die Entlastung der Leistungsträger noch nicht ausreichend sichtbar sei.

DIW spricht von „Symbolpaket“

DIW-Präsident Marcel Fratzscher bewertet das Paket deutlich kritischer. Er spricht von einem „Symbolpaket“. Die Maßnahmen reichten nicht aus, um die strukturellen Probleme der deutschen Wirtschaft zu lösen. Zudem warnt er vor sozialen Schieflagen: „Auch durch die geplanten Reformen bei Rente, Gesundheit und Pflege werden vor allem Menschen mit wenig Einkommen und Ersparnissen harte Einschnitte erfahren.“

Zwar seien einzelne Maßnahmen wie Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen positiv. Insgesamt fehle jedoch ein starker Wachstumseffekt.

Bund der Steuerzahler: „Große Koalition, kleine Pläne“

Der Bund der Steuerzahler äußert deutliche Kritik. Verbandspräsident Reiner Holznagel fasst seine Einschätzung zusammen: „Große Koalition, kleine Pläne.“ Er bemängelt, dass die Entlastungen im Verhältnis zu den Staatseinnahmen gering seien und viele Maßnahmen lediglich erwartbare Anpassungen darstellten.

Industrie: grundsätzlich positiv, aber mit Nachforderungen

Der ZVEI bewertet die Reformen überwiegend positiv, sieht aber weiterhin offene Punkte. Besonders beim Bürokratieabbau und bei Zukunftstechnologien erkennt die Elektro- und Digitalindustrie Fortschritte.

ZVEI-Vertreter Wolfgang Weber sagt: „Es war überfällig, dass die Bundesregierung den Reform-Knoten durchschlagen hat. Mit der angekündigten konsequenten Förderung von Zukunftstechnologien entscheidet sich die Koalition richtig für die Entfesselung neuer Potenziale statt Bestehendes zu bewahren.“

Kritisch sieht der Verband mögliche Doppelstrukturen in der Energiepolitik, insbesondere beim geplanten „Smart Meter light“.

Startup-Verband sieht Chance für mehr Innovation

Der Startup-Verband begrüßt insbesondere Reformen im Arbeits- und Rentenrecht. Vorstandsvorsitzende Verena Pausder betont die Bedeutung von mehr Flexibilität: „Das ist ein echter Fortschritt und kann zum Befreiungsschlag werden, denn eine moderne Innovationskultur braucht mehr Mut zum Scheitern. Risiken dürfen nicht zu teuer werden.“

Auch die geplante stärkere Rolle von Venture Capital wird positiv bewertet.

Bundesagentur für Arbeit sieht „Rückenwind“

Auch Andrea Nahles sieht Chancen für mehr Beschäftigung durch die Reformen: „Das Reformpaket kann Rückenwind geben.“

Sie warnt jedoch vor Finanzierungslücken bei der Arbeitslosenversicherung und fordert alternative Lösungen wie Bundeszuschüsse oder Darlehen. Positiv bewertet sie die steuerliche Begünstigung schneller Arbeitsaufnahmen nach Abfindungen, da diese den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern könne. (mit dpa)

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Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Alexandra Ilina ist Diplom-Journalistin (TU-Dortmund) und Diplom-Übersetzerin (SHU Smolensk) mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung im Journalismus, in der Kommunikation und im digitalen Content-Management. Sie schreibt über Karriere und Technik.

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