Verbraucher 14.03.2025, 12:30 Uhr

Drohen Jobverluste durch den höheren Mindestlohn?

Ab dem nächsten Jahr könnten Millionen von Beschäftigten mit niedrigem Einkommen mehr verdienen. CDU/CSU und SPD sprechen in ihrem Sondierungspapier von einem möglichen Mindestlohn von 15 Euro ab 2026. Allerdings könnte dies dazu führen, dass Verbraucher für einiges mehr bezahlen müssten und dass einige Arbeitsplätze gestrichen werden.

Mindestlohn

Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt?

Foto: PantherMedia / Andriy Popov

„Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“, zitiert die dpa aus dem Sondierungspapier.

Mindestlohn kann Wirtschaft ankurbeln

Im April 2024 lag der Stundenlohn in etwa 9,5 Millionen Jobs unter 15 Euro, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, die auf eine Anfrage der Linken zurückgehen. Etwa jeder vierte Job in Deutschland ist davon betroffen. In der Gastronomie wurden fast 75 Prozent der Jobs mit weniger als 15 Euro pro Stunde bezahlt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schätzt, dass insgesamt etwa sechs Millionen Menschen den Mindestlohn erhalten. Dabei hofft der DGB, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro die Wirtschaft ankurbeln wird.

Der DGB erklärt, dass alleinstehende Vollzeit-Mindestlohnbeschäftigte bei einer Erhöhung auf 15 Euro etwa 2.700 Euro netto mehr im Jahr verdienen würden. Dadurch könnten sie mehr ausgeben, was die Wirtschaft in Deutschland ankurbeln würde. „Bei rund sechs Millionen Mindestlohn-Beschäftigten kann das gut sechs Milliarden Euro jährlich durch direkte Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer bedeuten“, sagt DGB-Vorstand Stefan Körzell. „Auch die Sozialversicherungen würden von insgesamt höheren Löhnen profitieren.“

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Auswirkungen auf Preise und Beschäftigung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände widerspricht der geplanten Erhöhung des Mindestlohns. Sie betont, dass die Kommission bei ihrer Entscheidung auch die Auswirkungen auf Preise und Beschäftigung in ihre Gesamtbewertung einfließe. Der Verband erklärte, dass die Arbeitgeber in der Mindestlohnkommission darauf achten würden, eine Lohn-Preis-Spirale zu verhindern. Zudem wird darauf hingewiesen, dass politische Vorgaben eine unzulässige Einmischung in die Arbeit der Kommission darstellten.

Im schlimmsten Fall: Arbeitsplätze gefährdet

„Die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro bedeutet für viele Friseurunternehmerinnen und -unternehmer eine Kostenlawine, die nicht mehr zu bewältigen ist“, erklärt. Manuela Härtelt-Dören, Präsidentin des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. Im schlimmsten Fall könnte es zu einem großen Aussterben von Salons kommen, was zahlreiche Arbeitsplätze gefährden würde.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks erklärt, dass Salons gezwungen wären, ihre Preise deutlich zu erhöhen, um die Mehrkosten auszugleichen. Das könnte dazu führen, dass viele Kunden auf Friseurbesuche verzichten oder auf Schwarzarbeit ausweichen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, warnte, dass ein Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro das Ende des Obst-, Gemüse- und Weinanbaus in Deutschland bedeuten könnte.

Außerdem zitiert die dpa aus einem Brief des Taxi- und Mietwagenverbands. Darin heißt. „Ein flächendeckender Mindestlohn von 15 Euro würde wie ein Todesturbo das Taxisterben noch beschleunigen.“

Preisanpassungen erforderlich?

Wirtschaftsverbände warnen vor Preiserhöhungen. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, erklärte, dass die Erhöhung des Mindestlohns in vielen Betrieben zu stark steigenden Personalkosten führe, was Preisanpassungen erforderlich mache. Da das Bäckerhandwerk in starkem Wettbewerb mit der Backindustrie stehe, könnte dies zu Änderungen im Kundenverhalten und letztlich zu Umsatzrückgängen führen.

In den Medien werden auch mittlerweile ähnliche Überlegungen diskutiert. Unternehmen haben diese Szenarien durchgerechnet und kommen zu ernüchternden Ergebnissen. Sie sehen sich nicht in der Lage, dies finanziell zu stemmen. Ein Bäckermeister erläutert, dass eine Einführung des Mindestlohns in dieser Höhe zwangsläufig höhere Preise für Brot und Brötchen nach sich ziehen würde. Sollte der neue Mindestlohn zum Beispiel im Frühjahr oder Sommer 2025 eingeführt werden, müsste er die Preise um 5 bis 10 Cent für Brötchen, um 50 Cent bis einen Euro für Brot und um 20 bis 30 Cent für ein Stück Kuchen erhöhen.

„Kurzum: Immense Kostensteigerungen gefährden Betriebe und damit verbunden Arbeitsplätze“, resümiert Friedemann Berg.

Wenn Kunden auf den Konsum oder die Dienstleistung verzichten

Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) erklärte, dass besonders in konsumnahen Bereichen wie Restaurants, Friseuren oder dem Einzelhandel die Preise steigen könnten. Wenn Kunden nicht bereit oder in der Lage sind, die höheren Preise zu zahlen, könnte dies zu einer geringeren Nachfrage führen. Das wiederum könnte Arbeitsplätze beeinflussen und dazu führen, dass Kunden auf den Konsum oder die Dienstleistung verzichten.

„Für betroffene Betriebe ist zu erwarten, dass infolge der durch die Mindestlohnerhöhung höheren Lohnkosten die Unternehmensgewinne zurückgehen werden. Um dem entgegenzuwirken, sind Preiserhöhungen eine mögliche Anpassungsreaktion“, zitiert die dpa den Arbeitsmarktforscher Johannes Seebauer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Wie wird der Mindestlohn gebildet?

Der Mindestlohn wird von der sogenannten Mindestlohnkommission festgelegt, die der Bundesregierung untersteht. Diese Kommission besteht aus der Vorsitzenden Christiane Schoenefeld, zwei Wissenschaftlern sowie je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Ziel der Kommission ist es, eine Einigung zwischen den Tarifpartnern zu erzielen, ohne dass die Regierung eingreifen muss. Die Kommission gibt regelmäßig Empfehlungen ab, die die Höhe des Mindestlohns für die kommenden Jahre bestimmen. Die letzte Entscheidung erfolgte jedoch, nachdem die Arbeitnehmerseite überstimmt wurde. (mit dpa)

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Redakteurin beim VDI Verlag. Nach einem Journalistik-Studium an der TU-Dortmund und Volontariat ist sie seit mehreren Jahren als Social Media Managerin, Redakteurin und Buchautorin unterwegs.  Sie schreibt über Karriere und Technik.

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