Steuern 03.01.2025, 09:00 Uhr

Das ändert sich bei der Steuer 2025

Kurz vor Jahresende hat die Ampelkoalition noch Änderungen im Steuerrecht beschlossen. Das ändert sich für die Steuer 2025.

Etliche Neuerungen im Steuerrecht bewirken Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Finanziell, aber auch durch Vereinfachungen in der Bürokratie. Foto: panthermedia.net/ Andriy Popov

Etliche Neuerungen im Steuerrecht bewirken Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Finanziell, aber auch durch Vereinfachungen in der Bürokratie.

Foto: panthermedia.net/ Andriy Popov

Im Jahr 2025 treten wieder zahlreiche Änderungen bei der Steuer in Kraft. Hier ein Überblick über die interessantesten Neuregelungen.

Steuer 2025: Grundfreibetrag & Steuersätze

Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.084 €/24.168 € (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler). 2025 steigt er auf 12.096 €. Der Spitzensteuersatz beträgt 2025 unverändert 42 % und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.430 €. Reichensteuer von einem Steuersatz von 45 % wird für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 € (Ledige) bzw. von 555.651 € (zusammenveranlagte Steuerzahler) fällig.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Lag das Umsatzsteuerzahlungssoll im Jahr 2024 nicht über 9000 €, muss ein Unternehmer im Jahr 2025 nur noch vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen ans Finanzamt übermitteln. Das Umsatzsteuersoll ist die Summe der Zahlungen, die für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen Januar 2024 bis Dezember 2024 ans Finanzamt überwiesen werden mussten. Wer von dieser Neuregelung profitiert, muss seine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung für 2025 am 10. April übermitteln.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
RHEINMETALL AG-Firmenlogo
Verstärkung für unsere technischen Projekte im Bereich Engineering und IT (m/w/d) RHEINMETALL AG
deutschlandweit Zum Job 
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein-Firmenlogo
Bauingenieurin / Bauingenieur (w/m/d) für den Bereich Straßenbau Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Kiel, Flensburg, Rendsburg, Itzehoe, Lübeck Zum Job 
TechnoCompound GmbH-Firmenlogo
Produktionsingenieur:in (m/w/d) TechnoCompound GmbH
Bad Sobernheim Zum Job 
HAMBURG WASSER-Firmenlogo
Abteilungsleitung Kläranlage Prozessführung Abwasser (m/w/d) HAMBURG WASSER
Hamburg Zum Job 
Klinikum Leverkusen Service GmbH-Firmenlogo
Mitarbeiter (m/w/d) für das Bauprojektmanagement Klinikum Leverkusen Service GmbH
Leverkusen Zum Job 
Messe Berlin GmbH-Firmenlogo
Teamleiter:in (m/w/d) Einkauf für Bau- und Planungsleistungen Messe Berlin GmbH
Ruhrbahn GmbH-Firmenlogo
Referent (w/m/d) Multiprojektmanagement Ruhrbahn GmbH
Hochschule für angewandte Wissenschaften München-Firmenlogo
Professur für Elektrotechnik und Sensorik (W2) Hochschule für angewandte Wissenschaften München
München Zum Job 
Forschungszentrum Jülich GmbH-Firmenlogo
Wissenschaftliche:r Koordinator:in der Graduiertenschule HITEC im Bereich Energie- und Klimaforschung (w/m/d) Forschungszentrum Jülich GmbH
Jülich Zum Job 
Staatliches Hochbauamt Schwäbisch Hall-Firmenlogo
Gebäude- / Versorgungstechnikingenieur / Maschinenbauingenieur / Projektmanager Bau (w/m/d) Staatliches Hochbauamt Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall, Tauberbischofsheim, Niederstetten Zum Job 
Hamburg Wasser-Firmenlogo
Ingenieur Projektleitung Großprojekte Wasserwerke (m/w/d) Hamburg Wasser
Hamburg Zum Job 
HIC Consulting GmbH-Firmenlogo
Senior Projektleiter / Ingenieur Fernwärme (m/w/d) HIC Consulting GmbH
Hamburg, Linau Zum Job 
VDZ Service GmbH-Firmenlogo
Auditor (m/w/d) für die Validierung von Umweltmerkmalen und für die Produktzertifizierung VDZ Service GmbH
Düsseldorf Zum Job 
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH-Firmenlogo
Sachverständige/-r (m/w/d) Explosionsschutz TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Frankfurt am Main-Höchst Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Experte (w/m/d) Vertrags- und Nachtragsmanagement Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) Grundsätze / Qualitätssicherung KIB Die Autobahn GmbH des Bundes
Hamm, Münster, Gelsenkirchen Zum Job 
Fachhochschule Münster-Firmenlogo
Professur für "Antriebssysteme im Maschinenbau" (w/m/d) Fachhochschule Münster
Steinfurt Zum Job 
Pero AG-Firmenlogo
Sales Engineer (m/w/d) Pero AG
Königsbrunn, remote Zum Job 
Staatliches Bauamt Nürnberg-Firmenlogo
Projektleitung (m/w/d) mit Schwerpunkt Bauleitung Staatliches Bauamt Nürnberg
Nürnberg Zum Job 
RATISBONA-Firmenlogo
Tiefbauplaner / Bauingenieur für Tiefbau & Außenanlagen (m/w/d) RATISBONA
Regensburg Zum Job 

Steuer 2025: Kleinunternehmer

Möchten Unternehmer sich beim Finanzamt umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer registrieren lassen, dann gibt es eine gute Nachricht. Ab 2025 sind neue Schwellenwerte zu beachten. Von der Kleinunternehmerregelung profitieren Unternehmer, deren Gesamtumsatz 2024 nicht über 25.000 € lag und deren Gesamtumsatz 2025 voraussichtlich nicht über 100.000 € liegen wird (Schwellenwerte bisher: 22.000 €/50.000 €). Neu ist auch, dass Kleinunternehmer ab 1. Januar 2025 umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen. Wird die Schwelle von 100.000 € überschritten, muss ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

Aufbewahrungsfristen

Selbstständig tätige Steuerzahler müssen ihre Buchungsbelege ab 2025 nicht mehr zehn Jahre aufbewahren, sondern nur noch für acht Jahre. Das ist eine gute Nachricht und eine echte bürokratische Entlastung. Wer als Selbstständiger Uraltbuchungsbelege nach den neuen Steuerregeln entsorgen möchte, sollte wissen, wie die Aufbewahrungsfrist berechnet wird. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die letzten Buchungen vorgenommen wurden. Beispiel: Die letzten Buchungen für das Steuerjahr 2016 wurden im Jahr 2017 vorgenommen. Folge: Beginn der Aufbewahrungsfrist 31. 12. 2017 plus acht Jahre = Ende der Aufbewahrungsfrist am 31. 12. 2025. Die Buchungsbelege des Jahres 2016 dürfen danach am 1. 1. 2026 geschreddert werden.

Elektronische Rechnung

Ab 1. Januar 2025 startet das Projekt elektronische Rechnung. Doch nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Will heißen: Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmer, die elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen bekommen, sicherstellen, dass sie solche elektronischen Rechnungen von in Deutschland ansässigen Unternehmen empfangen können. 2025 besteht aber noch keine Pflicht, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich auszustellen.

Steuer 2025: Reisekosten

Unternehmer und Arbeitnehmer, die 2025 im Ausland auf Geschäftsreise sind, können Verpflegungspauschale steuerlich absetzen. 2025 sind teils neue Pauschalen zu berücksichtigen (s. BMF, Schreiben v. 2. 12. 2024, Az. IV C 5 – S 2353/19/10010).

Weitere (private) Steueränderungen 2025

Im Jahr 2025 treten nicht nur Steueränderungen für den betrieblichen Bereich in Kraft, sondern auch Neuregelungen für den privaten Bereich. Hier ein Überblick:

Steueranrechnung: Wer in seinem Privathaushalt einen Handwerker mit Arbeiten beauftragt, kann dafür in seiner Steuererklärung eine Steueranrechnung nach § 35a EStG in Höhe von 20 % der Arbeitsleistung, maximal 1200 € pro Jahr beantragen. Dafür muss er bei Nachfragen des Finanzamts die Rechnung des Handwerkers zeigen und nachweisen, dass er die Rechnung unbar beglichen hat. Ab 2025 ist zusätzliche Voraussetzung, dass der Rechnungsbetrag auf ein Konto des Handwerkers überwiesen wird. Dasselbe gilt ab 2025 für die Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Kinderbetreuung: Bis zum 14. Geburtstag eines Kindes können Eltern dem Finanzamt Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als steuersparende Sonderausgaben präsentieren. Bisher durften zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4000 € pro Kind und Jahr, steuerlich abgesetzt werden. Ab 2025 beträgt der Sonderausgabenabzug 80 % der Kinderbetreuungskosten, höchstens jedoch 4800 € pro Kind und Jahr.

Unterhaltsaufwendungen: Unterstützen Eltern ein Kind finanziell, für das sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben, darf bis zur Höhe von 12.096 € nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG eine außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dasselbe gilt, wenn Kinder Elternteile finanziell unterstützen. Bisher durften auch in bar geleistete Geldzuwendungen steuerlich abgesetzt werden. Ab 2025 sind bare Geldzuwendungen steuerlich tabu. Mit dem Abzug als außergewöhnliche Belastung klappt es bei Geldzuwendungen 2025 nur noch, wenn diese überwiesen werden und wenn das durch Bankauszüge nachgewiesen werden kann.

Ein Beitrag von:

  • Bernhard Köstler

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.