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Viele Rauchwarnmelder nicht korrekt installiert

18. September 2020

Die Zahlen, die die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ des Forum Brandrauchprävention e. V. im März 2020 veröffentlicht hat, ließen hoffen: Demnach gelingt es mit Hilfe des Frühwarnsystems statistisch betrachtet bundesweit pro Tag 4,1 Menschen im Rahmen eines Brandereignisses vor einer Verletzung oder gar dem Tod zu bewahren. Fünf Jahre zuvor waren es bei…
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Die Zahlen, die die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ des Forum Brandrauchprävention e. V. im März 2020 veröffentlicht hat, ließen hoffen: Demnach gelingt es mit Hilfe des Frühwarnsystems statistisch betrachtet bundesweit pro Tag 4,1 Menschen im Rahmen eines Brandereignisses vor einer Verletzung oder gar dem Tod zu bewahren. Fünf Jahre zuvor waren es bei einer vergleichbaren Auswertung nur 1,2 Personen. Auch die Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ attestiert: Rauchmelder retten Leben. In der Erhebung weist Dr. Sebastian Festag, Risikoforscher bei Hekatron Brandschutz, nach, dass bei Bränden durchschnittlich pro Jahr 68 Personen vor dem Tod gerettet werden. Die flächendeckende Rauchmelderpflicht in den verschiedenen Bundesländern und die zunehmende Ausstattung von Haushalten mit Rauchwarnmeldern habe daran maßgeblichen Anteil und senke das Brandsterberisiko signifikant. Doch was, wenn die Rauchmelder zwar vorhanden, aber nicht korrekt installiert sind?

Spiel mit dem Feuer

Eine repräsentative Studie im Auftrag von Ei Electronics belegt: Zwar haben 84 % der deutschen Eigenheimbesitzer mindestens einen Rauchwarnmelder in ihrem Haus installiert, die Hälfte aller selbstgenutzten Eigenheime entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften. Besonders gefährlich: In Schlaf- und Kinderzimmern ist überhaupt nur in 62 % der Fälle ein Rauchwarnmelder vorhanden. In Treppenhäusern, Fluren und Eingängen haben immerhin 75 % der Befragten einen Rauchwarnmelder installiert. Ein weiteres Problem: die Stromversorgung. Sind Rauchwarnmelder vorhanden, werden überwiegend Geräte mit wechselbaren Batterien verwendet. Lediglich in 25 % der Eigenheime sind Rauchwarnmelder mit fest installierten 10-Jahres-Lithiumbatterien vorhanden. Nur elf Prozent der Eigentümer nutzen vernetzte Rauchwarnmelder. Der Hauptgrund für die unzureichende Ausstattung scheinen der Studie zufolge unzureichende Informationen zu sein. So wissen 27 % der Hauseigentümer überhaupt nicht, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Rauchwarnmelder zu installieren. Und selbst bei Kenntnis der Rauchwarnmelderpflicht herrscht häufig Unklarheit darüber, in welchen Räumen die Geräte angebracht werden müssen. Insgesamt wurden für die Studie online 5 840 Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern aus den 13 Bundesländern befragt, in denen die Rauchwarnmelderpflicht in vollem Umfang gilt.

In Deutschland gab es nach Angaben des statistischen Bundesamtes Ende 2018 rund 13 Millionen selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Studie zufolge sind damit etwa 6,5 Millionen Eigenheime nur unzureichend oder gar nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Die Studienautoren sehen hier für professionelle Installateure zahlreiche Möglichkeiten, durch fachgerechte Beratung die Ausstattungsquote zu verbessern. Weiteres Potenzial biete der hohe Bestand an Rauchwarnmeldern mit störanfälligen wechselbaren Batterien und die geringe Verbreitung funkvernetzter Melder, die sich insbesondere für die Installation in Einfamilienhäusern eignen.

Kein Rauch ohne Feuer

Ursächlich für den Ausbruch eines Feuers sind häufig technische Defekte. Rauchwarnmelder dienen in diesem Zusammenhang als Frühwarnsystem: Bereits kleine Mengen an Rauchgas genügen, um ein Alarmsignal mit über 85 dB Lautstärke auszulösen. Der akustische Alarm zeigt an, in welchem Raum es eine Rauchentwicklung gibt. Bei funkvernetzten Rauchmeldern springen alle Melder einer Meldergruppe an. In Deutschland gibt es mittlerweile eine beinahe flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht, die die Installation von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorschreibt. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird sie meist nur „Rauchmelderpflicht“ genannt. Geregelt wird sie durch die Bauordnungen der Bundesländer, differenziert nach Neubauten, Umbauten und Bestandsimmobilien. Bei Neu- und Umbauten ist die Installation von Rauchwarnmeldern in allen Bundesländern Pflicht. Unterschiede gibt es im Bestand: In Berlin und Brandenburg gibt es eine Übergangsfrist für Bestandsbauten, die am 31. Dezember 2020 endet. Spätestens dann müssen auch hier alle Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht aber im Bestand.

In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Vermieter beziehungsweise Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie alle Flure, die als Rettungswege gelten, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind die Frühwarnsysteme auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchwarnmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen.



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