
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD [1] schreibt vor, dass für alle größeren Neubauten
ab 2030 eine Berechnung des Treibhauspotenzials über den gesamten
Lebenszyklus vorliegen soll. Den größten Anteil der Treibhausgasemissionen
verursachen dabei die in Materialien eingebundenen Emissionen,
die sogenannten grauen Emissionen.
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Diese Emissionen fallen überwiegend bei der Errichtung des Gebäudes einschließlich dem Einbau der TGA an. Sie werden jedoch in der Lebenszyklusanalyse (LCA) über die Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt und gemeinsam mit den jährlichen Emissionen aus der Betriebsphase bilanziert.
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