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Versicherungsfalle Arbeitsplatzwechsel

16. August 2015

Versicherungsfalle Arbeitsplatzwechsel
Auch wenn man meist anderes im Kopf hat: Besonders beim Arbeitgeberwechsel sind Versicherungen wichtig! Foto: panthermedia.net/IgorVetushko
Einmal abgeschlossen, kümmert sich kaum mehr einer um seine Versicherungen. Beim Arbeitsplatzwechsel lohnt sich aber ein Blick in die Unterlagen.
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Beim Arbeitsplatzwechsel haben Arbeitnehmer häufig tausend Dinge im Kopf ­und alles ist wichtig: die professionellen Social-Media-Profile brauchen ein Update, die alten Kollegen wollen nicht vergessen, die neuen schnellstens beim korrekten Namen genannt werden. Wer denkt da noch an Versicherungen? Dabei ist der Jobwechsel ein Ereignis, das dringend an die Versicherungen gemeldet werden sollte. Bei der ein oder anderen verlieren Arbeitnehmer ansonsten sogar Anspruch auf Leistungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Jobwechsel sind zuallererst der Versicherung zu melden, die den Arbeitnehmer bei Berufsunfähigkeit absichert. Dieses Risiko tritt dann ein, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder wegen einer Verletzung nicht mehr ausüben kann. Insofern ist es nur logisch, dass ein Arbeitsplatzwechsel gemeldet werden sollte, wenn das Änderungen im Arbeitsablauf mit sich bringt.

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Unter Umständen können sich durch eine solche Meldung die Beiträge erhöhen. Wenn sich nämlich durch den Wechsel die Risikogruppe ändert. In den meisten Fällen wird aber vor allem sichergestellt, dass der Versicherte in seinem spezifischen Berufsfeld abgesichert ist und im Schadensfall seine Leistungen erhält. Arbeitet sich der Ingenieursachbearbeiter beispielsweise zum Projektleiter hoch – unabhängig ob durch einen Jobwechsel oder eine interne Versetzung – und nimmt der Anteil der stationären Büroarbeit dadurch maßgeblich ab, muss das gemeldet werden. Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Ein Sonderfall sind übrigens frischgebackene Absolventen, die vom Studium ins Arbeitsleben wechseln. Sie sollten prüfen, ob bereits eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorliegt. Auch dann sollte unbedingt ein Statuswechsel auf Berufsunfähigkeit vorgenommen werden. Wer noch gar nicht gegen dieses Risiko abgesichert ist, sollte sich informieren, ob der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt.

Private Unfallversicherung (UV)

Wie auch bei der Berufsunfähigkeit gruppieren private Unfallversicherungen den Versicherten in verschiedene Risikoklassen, die sich nach dem ausgeübten Beruf richten. Die einfache Rechnung: Bürohengste zahlen im Schnitt weniger als Arbeiter auf einer Ölplattform. Anders als bei der BU-Versicherung ist die Einteilung aber viel grober, sodass ein Arbeitsplatzwechsel, wenn er nicht den Wechsel zwischen den eben genannten Berufen betrifft, nicht zwingend an die Private Unfallversicherung gemeldet werden muss

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Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Wichtig für diejenigen, die einen Arbeitsplatzwechsel planen und den Resturlaub im alten Unternehmen für eine Reise nutzen möchte, ist dagegen die Reiserücktrittsversicherung. Denn was könnte ärgerlicher sein, als einen Urlaub nicht antreten zu können und dann auch noch auf den Kosten sitzen zu bleiben? Viele Versicherer decken inzwischen berufliche Risiken ab, die zum Reiserücktritt führen, so zum Beispiel Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigungen, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einen Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt. Nicht versichert sein dürfte dagegen das Risiko, dass ein Bewerbungsgespräch in den Urlaubszeitraum fällt. Hier kann man höchstens versuchen, umzubuchen und die Kosten dafür von der Versicherung zu erhalten.

Ganz schlechte Karten, ihre Stornokosten auf die Versicherung abzuwälzen, haben Arbeitnehmer, die innerhalb eines Konzerns auf eine neue Stelle versetzt werden. Ebenso diejenigen, bei denen Urlaub und Jobwechsel ohne Vorwarnung aufeinanderprallen und keine Versicherung abgeschlossen wurde. Hier sollte man das Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber suchen. Vielleicht kann der auf einen gut erholten und bestens gelaunten Mitarbeiter zwei Wochen länger warten als ursprünglich vereinbart.

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Fazit: Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Jeder Anbieter hat eigene Vertragsbedingungen, die sich erheblich voneinander unterscheiden können. Wer sich also unsicher ist, ob sein Arbeitswechsel den netten Versicherungsvertreter überhaupt interessiert, sollte einen Blick in die eigenen Unterlagen werden. Oder einfach mal kurz dort anrufen. Die meisten (Um-)Meldungen kann man problemlos über Kabel oder übers Netz erledigen.

 



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