Karneval: Narrenfreiheit endet bei Sicht und Sicherheit
Die Karnevalssession läuft auf Hochtouren – und am Wochenende locken wieder Sitzungen und Partys. Wer im Kostüm ins Auto steigt, sollte trotzdem kurz innehalten: Denn was närrisch aussieht, kann am Lenkrad schnell gefährlich werden. Welche Regeln gelten, welche Teile tabu sind – und wann es richtig teuer wird.
Im Kostüm ans Steuer? Keine gute Idee.
Foto: KÜS-Bundesgeschäftsstelle
Ein aufblasbarer Dino am Steuer – Hals raus, Schwanz im Heckfenster – wirkt erst mal wie ein fahrender Gag. Doch der Spaß kann trügen. Denn im Auto wird aus dem Kostüm schnell ein Risiko. Schließlich schützt die gute Laune der närrischen Tage nicht vor Unfällen. Gerade wenn es hektisch wird, zählt im Straßenverkehr keine Show, sondern Kontrolle.
Egal ob man Karneval, Fasching oder Fastnacht sagt, die Regeln im Straßenverkehr bleiben gleich. Und sie sind eindeutig: Die Freiheit endet dort, wo andere gefährdet werden. Verkleidet zu fahren ist zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur, wenn die Kleidung die Wahrnehmung nicht stört. Nicht jedes Outfit, das im Festzelt funktioniert, passt also hinters Lenkrad.
Karneval am Steuer: Erlaubt ist nur, was sicher bleibt
Im Kern gilt eine einfache Merkhilfe: Gesicht frei, Ohren frei, Hände frei, Füße frei. Das Outfit darf weder Sicht noch Gehör einschränken und muss genug Bewegungsfreiheit lassen. Sobald das nicht mehr gegeben ist, wird aus lustig leichtsinnig. Denn Autofahren ist kein Maskenball, sondern eine Situation, in der man häufig schnell reagieren muss.
Wer kaum noch sieht, schlecht hört oder sich nicht sauber bewegen kann, fährt nicht nur unsicher, sondern ist auch angreifbar, wenn er in eine Kontrolle gerät. So wird aus einer harmlosen Verkleidung schnell ein handfester Streitpunkt. Das gilt selbst dann, wenn man „nur kurz“ unterwegs ist.
Sicherheit hat auch an Karneval Vorfahrt
KÜS-Prüfingenieur Johannes Kautenburger bringt es klar auf den Punkt: „Eine Clownsnase ist harmlos. Kritisch wird es erst, wenn ein Kostüm die Bewegungen erschwert oder die Sicht nimmt.“ Genau da liegt also die Grenze. Kleine Accessoires sind meist unproblematisch, doch voluminöse Anzüge oder gepolsterte Outfits können den Körper regelrecht blockieren.
Gerade bei dicken Dino-Kostümen oder Superhelden-Anzügen wird aus einem einfachen Schulterblick eine Turnübung. Handbremse greifen, schnell lenken oder ausweichen – all das klappt im Ernstfall nur, wenn man nicht in Stoff, Polster und Luftkammern festhängt. Wer dann ruckartig reagieren muss, merkt sofort, Karneval hin oder her, das Auto verzeiht keine Showeinlagen.
Von Schleier bis Maske: Kleine Details, große Folgen
Auf dem Umzug bringt ein fahrendes Krümelmonster die Menge zum Lachen. Auf der Straße kann es dagegen ein Gespräch mit der Polizei geben. Kautenburger warnt: „Zwischen ausgelassenem Treiben und klarer Sicherheitslinie gibt es einen deutlichen Rahmen, den Verkehrsrecht und Versicherungen ziemlich eindeutig vorgeben.“
Auch die Kosten können schnell konkret werden. Wer mit eingeschränkter Sicht fährt, muss mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Ein verdecktes Gesicht – etwa durch Maske, Schleier oder eine sehr üppige Schminke – kann 60 Euro nach sich ziehen. Wer also glaubt, in einer Krümelmonster-Verkleidung sicher zu sein vor Radarfallen, schafft sich ein anderes Problem, und das auch bei langsamer Fahrt. Wird die Verkehrssicherheit ernsthaft gefährdet, sind 80 Euro fällig, plus ein Punkt in Flensburg. Damit wird aus Fasching rasch ein amtlicher Vorgang.
„Stolperfallen“ an Karneval
Probleme entstehen nicht nur durch Kopfbedeckungen oder Masken. Oft sind es die scheinbar lustigen Extras: übergroße Clownsschuhe, hohe Stiefel oder dicke Handschuhe. Wer dadurch Lenkrad, Gas und Bremse schlechter fühlt, riskiert Abrutschen oder Pedalfehler. Zwar gibt es keine Pflicht für bestimmtes Schuhwerk, aber sehr wohl die Pflicht, ein Fahrzeug sicher zu führen – und das zählt immer.
Kommt es nachweislich wegen Verkleidung oder unpraktischer Schuhe zu einem Unfall, drohen finanzielle Folgen. Die Vollkasko kann Leistungen kürzen oder verweigern, die Haftpflicht prüft eine Quotelung, also eine anteilige Mithaftung. Dann geht es schnell um grobe Fahrlässigkeit. Wer sich beim Karneval am Steuer überschätzt, zahlt am Ende womöglich doppelt – mit Geld und Nerven.
Fahrtenbuch statt Schminkpinsel
Wichtig ist auch, dass die Person am Steuer erkennbar bleibt – inklusive Mimik. Selbst glitzernde Accessoires oder scheinbar harmlose Schminke können überraschend Ärger machen. Wenn Make-up das Gesicht so stark verändert, dass Blitzerfotos nicht mehr brauchbar sind, kann die Behörde sogar ein Fahrtenbuch anordnen. Das kostet Zeit, Aufwand und am Ende auch Geld.
Ein weiteres Risiko ist die Ablenkung unterwegs. Wer während der Fahrt noch schnell nachschminkt, den Spiegel nutzt oder etwas zurechtrückt, nimmt den Blick von der Straße. Ein kurzer Moment reicht – und aus einem närrischen Augenblick wird ein gefährliches Manöver. In der Karnevalszeit sind Straßen oft voller Menschen, dazu kommt dichter Verkehr. Genau dann sollte die Aufmerksamkeit maximal bleiben.
Karneval im Kofferraum: Erst fahren, dann feiern
Die einfachste Lösung ist praktischer als jede Ausrede: Erst fahren, dann umziehen. Das Kostüm bleibt im Kofferraum und wird erst am Ziel angezogen. Damit bleibt man beweglich, sieht gut und hört alles und kommt stressfreier an. Oft reicht es bereits, Accessoires für die Fahrt beiseitezulegen. Wer sich aufwendig schminken möchte, sollte hingegen lieber auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
Kautenburger rät: „Wer vollständig verkleidet zur Feier unterwegs ist, nimmt besser die Bahn oder ein Taxi. Ein kleiner Aufwand, der größeren Ärger erspart.“ So bleibt Karneval das, was er sein soll: fröhlich, bunt und unbeschwert – ohne Polizeibericht und ohne Versicherungskrach.
Die KÜS ist seit 1991 amtlich anerkannt und arbeitet schwerpunktmäßig rund um Fahrzeugsicherheit und Mobilität.
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