Was das Verbot jetzt bedeutet 13.01.2026, 07:46 Uhr

Bleirohre ade: Neue Regeln für sauberes Trinkwasser

Neue Trinkwasserregeln beenden Bleileitungen. Wo sie noch stecken, welche Risiken bleiben und was jetzt zu tun ist.

Trinkwasser

Sauberes Trinkwasser: Nachdem eine Neuinstallation längst verboten war, müssen nun auch verbaute Bleirohre endgültig raus.

Foto: Smarterpix / aa-w

Das Wichtigste in Kürze
  • Bleirohre, Armaturen und Teilstücke sind ab sofort verboten.
  • Bestehende Leitungen müssen vollständig ersetzt werden.
  • Der Grenzwert liegt bei 10 µg/l, ab 2028 bei 5 µg/l.
  • Eigentümer tragen die Verantwortung, nicht die Mieter.
  • Filter oder Abkochen sind keine Lösung gegen Blei.

Blei gehört zu den ältesten Werkstoffen der Trinkwasserversorgung. Schon die Römer nutzten das schwere, gut formbare Metall für ihre Leitungen. Technisch war das sinnvoll, gesundheitlich war es ein Risiko. Heute ist dieses Risiko eindeutig belegt. Genau deshalb zieht der Gesetzgeber nun eine klare Grenze. Eine Änderung der Trinkwasserverordnung verbietet Blei ab sofort vollständig in Wasserleitungen, Armaturen und Installationen. Bestehende Leitungen müssen ersetzt werden. Ausnahmen gibt es nicht mehr.

Ein historisches Material mit toxischer Kehrseite

Technisch war Blei lange attraktiv. Es ließ sich leicht biegen, löten und anpassen. Für die Versorgung ganzer Städte war es wegen seines Gewichts ungeeignet, für die letzten Meter bis ins Haus aber durchaus praktisch. Genau dort liegt heute das Problem.

Die gesundheitlichen Folgen sind gut dokumentiert. „Eine Bleivergiftung führt zum Beispiel zu neurologischen Schäden oder zu einer Anämie, also Blutarmut“, wird der Kinderarzt und Umweltmediziner Stefan Böse-O’Reilly von der Ludwig-Maximilians-Universität München von der Tagesschau zitiert.

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Besonders kritisch ist die langfristige Aufnahme kleiner Mengen. Die Vergiftung verläuft schleichend. Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Gewichtsverlust lassen sich oft nicht sofort zuordnen. Für gesunde Erwachsene ist Leitungswasser keine akute Gefahr. Für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder sieht das anders aus. Bei ihnen kann Blei die geistige Entwicklung und die Blutbildung beeinträchtigen.

Wo Bleirohre heute noch stecken

In Süddeutschland zog man früh Konsequenzen. In Teilen von Bayern, Württemberg und Baden war Blei in Trinkwasserleitungen bereits ab 1878 verboten. In Nord- und Ostdeutschland dauerte es deutlich länger. Erst 1973 kam dort das Aus für Bleirohre. Entsprechend unterschiedlich ist die Lage heute.

Wie viele Bleileitungen noch existieren, lässt sich nicht zentral abrufen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb Länder und Wasserversorger befragt. Ergebnis: 2021 gab es bundesweit noch rund 15.000 Hausanschlussleitungen aus Blei. Das entspricht etwa 0,8 Promille aller Gebäude. „Wir sind davon ausgegangen, dass der Grenzwert nicht einzuhalten ist, wenn immer noch Bleileitungen verbaut sind“, sagt Thomas Rapp, Fachgebietsleiter Trinkwasserverteilung beim UBA gegenüber der Tagesschau.

Grenzwerte wurden schrittweise verschärft

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach abgesenkt. Seit 2013 liegt er bei 10 Mikrogramm pro Liter. Ab 2028 sinkt er weiter auf 5 Mikrogramm pro Liter. Schon der heutige Wert lässt sich praktisch nur einhalten, wenn keine bleihaltigen Komponenten mehr im System sind.

Bislang war die Durchsetzung schwierig. Überschreitungen ließen sich im Einzelfall oft nicht eindeutig nachweisen. Das ändert sich jetzt. Bleileitungen und selbst Teilstücke sind ab sofort verboten. Sie müssen ersetzt werden. Punkt.

Warum Bleirohre technisch nicht beherrschbar sind

Dass Blei ins Trinkwasser übergeht, ist das Ergebnis klarer physikalisch-chemischer Prozesse. Zwar bildet sich auf Bleirohren mit der Zeit eine schützende Deckschicht aus schwerlöslichen Bleicarbonaten. Diese Schicht ist jedoch instabil. Vor allem weiches Wasser mit geringer Karbonathärte, ein niedriger pH-Wert und lange Stagnationszeiten lösen sie wieder an.

Genau deshalb steigen Bleikonzentrationen nach mehreren Stunden Stillstand deutlich an, etwa über Nacht. Bei kontinuierlicher Nutzung sinken sie wieder. Daraus folgt: Ein Leitungssystem mit Bleianteilen lässt sich messtechnisch nicht dauerhaft kontrollieren. Der Grenzwert beschreibt keinen stabilen Betriebszustand, sondern einen Momentwert unter definierten Bedingungen.

Teilsanierung kann das Risiko erhöhen

In der Praxis wurden Bleirohre lange nur abschnittsweise ersetzt. Technisch ist das problematisch. Treffen alte Bleileitungen auf neue Materialien wie Kupfer oder Edelstahl, entstehen galvanische Effekte. Das edlere Metall beschleunigt die Korrosion des unedleren Bleis. Kurzfristig kann dadurch sogar mehr Blei ins Trinkwasser gelangen als vor der Sanierung.

Wichtig für Planung und Bauüberwachung: Ein partieller Austausch ist nicht nur unzureichend, sondern kann das Problem verschärfen. Die neue Trinkwasserverordnung trägt dem Rechnung, indem sie Teilstücke aus Blei ausdrücklich verbietet. Eine technisch saubere Lösung ist nur der vollständige Austausch aller bleihaltigen Komponenten im System.

Auch innerhalb von Gebäuden kein Spielraum mehr

Das Verbot endet nicht an der Hauswand. Auch Leitungen innerhalb von Gebäuden sind betroffen. Das UBA hat Installationsbetriebe befragt, wie häufig sie noch auf Blei stoßen. Zwar beteiligten sich nur 136 Betriebe, doch im Schnitt meldete jeder rund neun Blei-Installationen pro Jahr. Hochgerechnet ergibt sich ein Anteil von etwa 0,2 % aller Gebäude. „Das könnte eher hoch geschätzt sein“, so Rapp. Auffällig ist jedoch, wo die Probleme liegen: vor allem in älteren Eigenheimen.

Installationsbetriebe berichten, dass Eigentümer den Austausch häufig hinauszögern. Der Grund sind die Kosten. Wenn Leitungen unter Putz liegen, Wände geöffnet und Fliesen erneuert werden müssen, kann die Sanierung fünfstellig werden. Die neue Rechtslage lässt hier keine Wahl mehr. Erfährt ein Gesundheitsamt von einer Bleileitung, ordnet es den Austausch an. Notfalls mit Zwangsgeld.

Rechte und Pflichten von Mietern

Auch Mieterinnen und Mieter sind nicht machtlos. Überschreitet das Trinkwasser den Grenzwert, können sie das Gesundheitsamt einschalten. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Wichtig ist dabei das Verfahren. Nur zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen dürfen verbindlich messen. Die Probennahme folgt festen Regeln. Unter anderem muss das Wasser vor der Analyse vier Stunden in der Leitung gestanden haben. Nur so lässt sich die Belastung realistisch erfassen.

Die Kosten für den Austausch dürfen Vermieter nicht auf die Miete umlegen. Die Verantwortung liegt klar bei den Eigentümern der Immobilie.

Blei kommt nicht nur aus Bleirohren

Das Verbot löst nicht jedes Problem. Eine Untersuchung des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aus den Jahren 2023/24 zeigt das deutlich. In 1,4 % der Trinkwasserproben aus Schulen und Kindergärten lag der Bleiwert über dem Grenzwert. Und das in einem Bundesland, in dem Bleirohre seit fast 150 Jahren verboten sind.

Als Ursache gelten verzinkte Stahlrohre. Der Zinküberzug schützt vor Korrosion, enthält aber oft geringe Mengen Blei als Verunreinigung. Auch Messingarmaturen können Blei abgeben. Das UBA führt deshalb eine verbindliche Positivliste für Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser. „Diese Liste gilt auch verbindlich in Deutschland“, betont Thomas Rapp. Armaturen ohne diese Freigabe zu kaufen und selbst zu montieren, ist nicht nur unzulässig, sondern auch gesundheitlich riskant.

So lassen sich Bleirohre erkennen

Eigentümer sollten Gebäude mit Baujahr vor 1973 prüfen lassen. Erste Hinweise liefern frei zugängliche Stellen, etwa an der Wasseruhr oder unter der Spüle. Bleirohre sind meist silbergrau, nicht magnetisch und besitzen keine verschraubten Verbindungen. Die Lötstellen wirken oft wulstig. Klopft man mit Metall dagegen, klingt es dumpf. Da Blei weich ist, lässt es sich leicht anritzen. Der Ritz erscheint silbrig. Auffällig sind auch geschwungene Leitungen. Winkelstücke aus Blei gibt es nicht.

Wichtig: Eine unauffällige Sichtprüfung schließt Blei nicht aus. Leitungen können hinter Wänden oder unter Böden verborgen liegen. Im Zweifel helfen Bauunterlagen oder eine Laboranalyse des Trinkwassers.

Filter und Abkochen helfen nicht

Ein verbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig. Wasser vorher abzukochen oder einfache Filter zu nutzen, löst das Problem nicht. Abkochen tötet Keime ab, entfernt aber keine Schwermetalle. Haushaltsfilter können die Anforderungen der Trinkwasserverordnung dauerhaft nicht erfüllen. Der einzig zulässige Weg ist der vollständige Austausch aller bleihaltigen Teile. Das gilt für Küche, Bad und jede andere Entnahmestelle.

Normen, Regelwerke und Verantwortung

Neben der Trinkwasserverordnung greifen weitere technische Regelwerke. Dazu zählen die Normenreihen DIN EN 806 und DIN 1988 für Trinkwasserinstallationen sowie die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser. Ergänzend legen DVGW-Arbeitsblätter fest, welche Werkstoffe zulässig sind.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist das mehr als Formalie. Wer plant, ausschreibt oder abnimmt, haftet faktisch dafür, dass keine nicht konformen Materialien verbaut sind. Der Verweis auf Altbestand greift nicht mehr. Spätestens mit der Kenntnis einer Bleileitung entsteht eine Handlungspflicht.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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