Additive Fertigung 31.03.2025, 09:11 Uhr

Rechtskonform drucken

Wer darf welche Bauteile drucken? Ist das Konstruieren via Reverse Engineering legal? Antworten liefert eine neue VDI-Richtlinie.

Recht

Juristisch alles im grünen Bereich? Für Nutzer additiver Fertigungstechnologien wird diese Frage in einer neuen VDI-Richtlinie beantwortet.

Foto: panthermedia.net/Francois Poirier

Additive Fertigungsverfahren eröffnen beeindruckende technische Möglichkeiten, bringen aber auch zahlreiche rechtliche Fragestellungen mit sich. Die Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 nimmt diese Thematik entlang der gesamten Fertigungsprozesskette unter die Lupe und beschreibt detailliert, welche rechtlichen Aspekte in den jeweiligen Schritten zu beachten sind.

Besonders im Fokus: gewerbliche Schutzrechte

Um die Beschreibung der Prozesskette und der damit einhergehenden rechtlichen Fragestellungen kompakt halten zu können, werden vorab sowohl grundlegende technische als auch juristische Aspekte im Kontext der additiven Fertigung beschrieben. Auf der technischen Seite sind dies u. a. die für den jeweiligen Prozessschritt typischen Dateitypen und Formate. Darauf aufbauend werden auf der juristischen Seite vertrags- und haftungsrechtliche sowie IP-rechtliche (IP: intellectual property) Besonderheiten diskutiert. Des Weiteren werden Fragen des „Eigentums“ an Daten und des Know-how-Schutzes sowie gesetzliche Neuerungen in Bezug auf das Reverse Engineering erörtert. Beim Reverse Engineering werden vorhandene Bauteile (von Wettbewerbern) analysiert und gescannt, um Konstruktionsdaten zu erhalten.

Tipps zur Vertragsgestaltung

Die Richtlinie hilft, rechtliche Implikationen bei der Durchführung von Aufträgen zu erkennen und gibt Hinweise für eine Vertragsgestaltung, die die Vertragsintention rechtskonform abbildet.

Lesetipp: Mit dem „AM I Navigator“ erfolgreich drucken

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
nora systems GmbH-Firmenlogo
LEAN Manager (m/w/d) nora systems GmbH
Weinheim Zum Job 
Werner Sobek AG-Firmenlogo
Bauingenieur Brückenbau (m/w/d) Werner Sobek AG
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Architekt / Bauingenieur (w/m/d) im Bereich Hochbau Instandhaltung Die Autobahn GmbH des Bundes
BG ETEM-Firmenlogo
Dozent/-in (m/w/d) für die Bildungsstätte in Bad Münstereifel BG ETEM
Bad Münstereifel Zum Job 
Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH-Firmenlogo
Abteilungsleiter*in Flottenmanagement / ECM3 (Head of Fleet Management / ECM3) Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH
Karlsruhe Zum Job 
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Sportstätten GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
VESTOLIT GmbH-Firmenlogo
PLS Programmierer (m/w/d) VESTOLIT GmbH
VESTOLIT GmbH-Firmenlogo
EMSR Techniker (m/w/d) VESTOLIT GmbH
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr-Firmenlogo
Ingenieurin / Ingenieur mit Master in Informatik / Elektrotechnik - Beamten- Ausbildung (m/w/d) Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
deutschlandweit Zum Job 
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr-Firmenlogo
Offizierin / Offizier Anwärter/in - Führungskraft Oberfähnrichmodell mit Bachelor (Master) (m/w/d) Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
deutschlandweit Zum Job 
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr-Firmenlogo
Ingenieurin / Ingenieur mit Master - Beamten- Ausbildung (m/w/d) Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
deutschlandweit Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Teamleitung (w/m/d) Konstruktiver Ingenieurbau Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur Planung Bauwerke (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Projektleitung (m/w/d) Planung & Bauüberwachung Ingenieurbauwerke Die Autobahn GmbH des Bundes
GEBHARDT Fördertechnik GmbH-Firmenlogo
Project System Engineer Electrical (m/w/d) GEBHARDT Fördertechnik GmbH
Sinsheim Zum Job 
GEBHARDT Fördertechnik GmbH-Firmenlogo
Project System Engineer Mechanical (m/w/d) GEBHARDT Fördertechnik GmbH
Sinsheim Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Abteilungsleitung (w/m/d) Umwelt und Landschaftsplanung Die Autobahn GmbH des Bundes
TenneT-Firmenlogo
Commissioning Coordinator Platform 2GW (all genders) TenneT
Batam (Indonesien) Zum Job 
ECB Gesellschaft zur Optimierung der Nutzung regenerativer Energien mbH & Co. KG-Firmenlogo
Techn. Systemplaner:in / Technische Gebäudeausrüstung (TGA) - Planer:in im Planungsteam Fernwärme (m/w/d) ECB Gesellschaft zur Optimierung der Nutzung regenerativer Energien mbH & Co. KG
Bad Endorf Zum Job 
Dürkopp Fördertechnik GmbH-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur / Konstrukteur (m/w/d) - Zielstellen und Sortiertechnik Dürkopp Fördertechnik GmbH
Bielefeld Zum Job 

Die Richtlinie wendet sich an Anbieter von additiven Fertigungsanlagen, Konstrukteure und Konstrukteurinnen für additiv zu fertigende Bauteile, Fertigungsdienstleister und die Auftraggeber für entsprechende Produkte und Dienstleistungen. Die Richtlinie wendet sich auch an Juristen, die sich mit Rechtsfragen einer weitgehend digitalen Fertigungskette allgemein und speziell mit den spezifischen Besonderheiten des additiven Fertigungsprozesses beschäftigen.

Lesetipp: Der Bundestrainer für 3D-Druck zieht Bilanz nach der WM

Die Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 „Additive Fertigungsverfahren – Rechtliche Aspekte der Prozesskette“ wurde im März 2025 von der VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL) herausgegeben und ist für 153,50 € bei DIN Media erhältlich.

Was sind eigentlich VDI Richtlinien?

Die Antwort liefert dieses kurze Video:

Ein Beitrag von:

  • Stefan Asche

    Stefan Asche

    Redakteur VDI nachrichten
    Fachthemen: 3-D-Druck/Additive Fertigung, Konstruktion/Engineering, Logistik, Werkzeugmaschinen, Laser

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.