EU-Datengesetz 06.09.2025, 10:16 Uhr

Schluss mit Datensperren: Ihre Geräte-Daten gehören jetzt Ihnen

Ihre Geräte sammeln Daten – und nun gehören sie Ihnen. Das EU-Datengesetz macht es möglich. Wir erklären, was das bedeutet.

Smartwatch

Ihre Smartwatch weiß mehr über Sie, als Sie denken – dank EU-Datengesetz haben Sie jetzt Anspruch auf diese Daten.

Foto: Smarterpix / uflypro

Bisher weiß ihr Auto mehr über Ihr Fahrverhalten als Ihre Versicherung. Oder Ihre Smartwatch speichert Gesundheitswerte, die Sie nicht ohne Weiteres exportieren können. Kurz gesagt: Bisher hatten Hersteller oft die Hand auf diesen Informationen. Mit dem EU-Datengesetz ändert sich das. Ab dem 12. September 2025 gelten neue Regeln, die Nutzerinnen und Nutzern weitreichendere Rechte einräumen.

Das bedeutet: Daten, die Ihre Geräte über Sie oder Ihre Umgebung sammeln, gehören nicht mehr ausschließlich den Herstellern. Sie haben Anspruch auf Zugang. Klingt nach trockener Juristerei – betrifft aber ganz konkret Ihren Alltag.

Welche Geräte sind betroffen?

Die Liste ist lang. Alles, was Daten erzeugt und irgendwie mit der Außenwelt kommunizieren kann, fällt unter das Gesetz. Das reicht von Smartwatches und Fitness-Trackern über Haushaltsgeräte bis hin zu Autos oder industriellen Maschinen.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg Bundesbau-Firmenlogo
Elektrotechnikingenieur (w/m/d) Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg Bundesbau
Freiburg Zum Job 
Birkenstock Productions Hessen GmbH-Firmenlogo
Ingenieur / Meister / Techniker Elektrotechnik / Automatisierungstechnik (m/w/d) Birkenstock Productions Hessen GmbH
Steinau an der Straße Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Architekten, Bau- und Elektroingenieure (m/w/d) Staatliches Baumanagement Region Nord-West
Wilhelmshaven Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Architekten / Bauingenieure (m/w/d) Hochbau Staatliches Baumanagement Region Nord-West
verschiedene Standorte Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) Versorgungstechnik bzw. Technische Gebäudeausrüstung Staatliches Baumanagement Region Nord-West
Wilhelmshaven, Bad Iburg, Oldenburg, Aurich, Meppen, Emden Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) der Fachrichtungen konstruktiver Ingenieurbau/Tiefbau/Geo-/Naturwissenschaften/Landschaftsbau Staatliches Baumanagement Region Nord-West
verschiedene Standorte Zum Job 
Staatliches Baumanagement Region Nord-West-Firmenlogo
Ingenieure (m/w/d) Elektrotechnik Staatliches Baumanagement Region Nord-West
verschiedene Standorte Zum Job 
WITTENSTEIN SE-Firmenlogo
Werkleitung (w/m/d) mit Leitwerksfunktion WITTENSTEIN SE
Igersheim-Harthausen Zum Job 
Sparda-Bank Südwest eG-Firmenlogo
Leitung Facility Management (m/w/d) Sparda-Bank Südwest eG
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein-Firmenlogo
Bauingenieurin / Bauingenieur (w/m/d) für den konstruktiven Ingenieurbau im Geschäftsbereich 3 "Erhaltung, Kompetenzzentrum Brücken" Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Rendsburg, Lübeck, Kiel, Itzehoe, Flensburg Zum Job 
BEC GmbH-Firmenlogo
Projektmanager Automatisierung und Sondermaschinenbau (Mensch) BEC GmbH
Pfullingen Zum Job 
Stadtwerke Leipzig GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Elektrotechnik Stadtwerke Leipzig GmbH
Leipzig Zum Job 
TenneT TSO GmbH-Firmenlogo
Lead Asset Management & Engineering (m/w/d) TenneT TSO GmbH
Lehrte, Bayreuth Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur für Straßenplanung / Verkehrsplanung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hochschule Merseburg-Firmenlogo
Professur (W2): Automatisierungstechnik Hochschule Merseburg
Merseburg Zum Job 
Bundesbau Baden-Württemberg-Firmenlogo
Ingenieure der Fachrichtung Elektrotechnik (m/w/d) Bundesbau Baden-Württemberg
Heidelberg Zum Job 
GOLDBECK West GmbH-Firmenlogo
Bauleiter im Innendienst (m/w/d) für die Ausschreibung und Vergabe im Schlüsselfertigbau GOLDBECK West GmbH
TUTOGEN Medical GmbH-Firmenlogo
Leitung Qualitätsmanagement international / Sachkundige Person (m/w/d) TUTOGEN Medical GmbH
Neunkirchen am Brand Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur für Streckenplanung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Fachingenieur für Streckenplanung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes

Wichtig ist: Das Gerät muss nicht unbedingt mit dem Internet verbunden sein. Auch kabelgebundene Systeme zählen. Selbst eine Kaffeemaschine, die für eine Reparatur Diagnosedaten ausgeben kann, fällt darunter.

Kurz gesagt: Wenn Ihr Gerät Daten erzeugt, dann können Sie sie auch anfordern.

Welche Daten meinen wir?

Im Gesetz ist von „jeder digitalen Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen“ die Rede. Übersetzt heißt das: Fast alles. Dazu zählen Messwerte, Standortdaten, Fotos, Videos oder Tonaufnahmen. Entscheidend ist, dass Ihr Gerät Informationen über Nutzung, Leistung oder Umwelt sammelt.

Beispiel Auto: Hier entstehen Unmengen an Daten. Fahrgeschwindigkeit, Bremsvorgänge, Verbrauch, Reifendruck. Bisher hatten Sie oft keinen direkten Zugriff. Das ändert sich nun.

Neu oder gebraucht – das spielt keine Rolle

Die neuen Rechte gelten nicht nur für frisch gekaufte Geräte. Auch Ihr alter Fitness-Tracker oder Ihr Smart-TV fällt darunter. Wenn Sie das Gerät verkaufen, sind Sie sogar verpflichtet, der neuen Besitzerin oder dem neuen Besitzer zu erklären, wie er oder sie an die Daten kommt.

Noch ein Blick in die Zukunft: Ab September 2026 müssen neue Produkte mit einfachen Schnittstellen ausgeliefert werden. Hersteller sollen beim Design also schon daran denken, wie Kundinnen und Kunden unkompliziert an ihre Daten kommen.

Was bringt Ihnen das?

Bislang haben Hersteller sich meist selbst das Recht gesichert, alle anfallenden Daten zu nutzen. Sie als Nutzerin oder Nutzer blieben außen vor. Künftig können Sie Ihre Daten auch gezielt weitergeben. Das eröffnet neue Möglichkeiten.

Ein Beispiel: Sie könnten als Autofahrer Fahrdaten mit Ihrer Versicherung teilen. Wer vorsichtig fährt, könnte dadurch eventuell Geld sparen. Oder Sie leiten die Daten Ihres Fitness-Armbands direkt an Ihre Ärztin weiter. Reparaturen könnten günstiger werden, wenn Werkstätten die Informationen direkt vom Gerät bekommen.

Doch nicht alle sind überzeugt. Agustín Reyna, Geschäftsführer der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc, sagt: „Das Gesetz ist eine verpasste Chance.“ Seiner Ansicht nach gibt es zu viele Ausnahmen, die den Nutzen in der Praxis einschränken.

Wie kommen Sie an die Daten?

Die EU gibt Herstellern zwei Wege vor. Entweder können Sie direkt selbst auf die Daten zugreifen – beispielsweise über eine App oder ein Menü im Gerät. Oder Sie stellen eine Anfrage über ein Webportal. Ohne große Hürden sollen die Daten dann bereitgestellt werden.

Wichtig: Schon beim Kauf müssen Hersteller erklären, wie der Zugang funktioniert. Damit wird es schwerer, Informationen hinter technischen Hürden zu verstecken.

Warum macht die EU das?

Die EU verfolgt gleich mehrere Ziele. Zum einen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Zum anderen sollen neue Geschäftsmodelle entstehen. Wenn Daten einfacher zwischen Anbietern fließen, könnten neue Dienstleistungen entstehen – von günstigeren Reparaturen bis zu innovativen Service-Angeboten.

Auch Behörden sollen profitieren. Im Fall von Naturkatastrophen wie Hochwassern oder Waldbränden dürfen sie auf Daten aus der Privatwirtschaft zugreifen. Das könnte helfen, schneller zu reagieren.

Was bedeutet das für große Anbieter?

Besonders die Cloud-Anbieter stehen im Fokus. Unternehmen wie Amazon Web Services, Microsoft oder Google müssen künftig nicht nur Datensicherheit gewährleisten. Sie sollen auch einen leichteren Wechsel zu anderen Anbietern ermöglichen. Das könnte den Wettbewerb ankurbeln und Abhängigkeiten verringern.

Kritik aus der Wirtschaft

Nicht alle jubeln. In Deutschland äußern Verbände wie Bitkom und der BDI deutliche Kritik. Sie bemängeln, dass die Verordnung bisher nicht sauber in deutsches Recht übertragen wurde. „Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden“, heißt es.

BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger ergänzt: „Der EU-Gesetzgeber greift übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein.“ Gleichzeitig sieht Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst durchaus Chancen: „Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen.“ (mit dpa)

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.