Balkonkraftwerke: Neue Norm erlaubt endlich Schuko-Stecker
Neue Norm für Balkonkraftwerke: Schuko-Stecker werden zulässig, Leistungsgrenzen klar geregelt, DIY-Montage vereinfacht.
DIN VDE V 0126-95 startet: Neue Regeln machen Balkonkraftwerke sicherer, verständlicher und leichter nutzbar – auch für Mietende.
Foto: Smarterpix / Grafikdienst
Mini-Solaranlagen gehören inzwischen zum Straßenbild wie Blumenkästen oder Satellitenschüsseln. Sie hängen an Balkonen, stehen auf Garagendächern oder lehnen an Holzgeländern. Rund 1,5 Mio. dieser kleinen PV-Systeme laufen bereits in Deutschland – oft eigenhändig montiert. Genau hier setzt die neue Vornorm DIN VDE V 0126-95 an. Sie gilt ab 1. Dezember 2025 und definiert erstmals, wie sicher, verständlich und unkompliziert Balkonkraftwerke funktionieren sollen. Der große Unterschied zu bisher: Schuko-Stecker sind künftig ausdrücklich erlaubt.
Die wichtigsten Neuerungen:
• Schuko-Stecker künftig zulässig – wenn mit zusätzlichen Sicherheitsmechanismen versehen.
• Max. 800 W Wechselrichterleistung.
• Max. 2000 W Modulleistung bei Spezialsteckern (z. B. Wieland).
• Max. 960 W Modulleistung bei modifiziertem Schuko-Stecker.
• Klare Vorgaben für Montageanleitungen und Warnhinweise.
• Vereinfachte Genehmigungen für Mietende und Vermietende.
• Neue Sicherheitsanforderungen für den Privatanschluss ohne Fachpersonal.
Schluss mit dem „Wieland-Zwang“
Viele kennen den bisherigen Rat aus Foren und Installationsanleitungen: „Nehmen Sie einen Wieland-Stecker, alles andere ist nicht zulässig.“ In der Praxis war dieser Sonderstecker ein Stolperstein. Denn er musste oft durch Fachpersonal installiert werden. Das kostete Zeit und Nerven – und widersprach dem Gedanken der Do-it-yourself-Solarenergie.
Die neue Norm schafft hier Klarheit. Herstellende dürfen jetzt modifizierte Haushaltsstecker nutzen, also Schuko, allerdings mit einem klaren Zusatz: Sie müssen Sicherheitsmechanismen einbauen. Dazu zählen etwa bewegliche Hülsen, die über die Kontaktstifte gleiten, wenn Nutzende den Stecker abziehen. Oder kleine Elektroniken, die Fehler im Netz sofort erkennen und das Gerät trennen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) formuliert es so: Die Norm „wird in Zukunft gleichzeitig für eine einfachere Anwendung und für mehr Sicherheit sorgen“.
Leistungsgrenzen endlich klar geregelt
Bisher war unklar, wie viel ein Balkonkraftwerk wirklich leisten darf. Die neue VDE-Vornorm macht das eindeutig:
- 800 W maximale Wechselrichterleistung
- 2000 W Modulleistung bei Spezialsteckern
- 960 W Modulleistung bei Schuko-Steckern
Der Grund für die niedrigere Grenze bei Schuko: eine normale Haushaltssteckdose erwärmt sich stärker. Damit steigt das Risiko. Die Norm begrenzt daher die Modulleistung, um thermische Probleme zu vermeiden.
Bessere Anleitungen – weniger Streit
Eine weitere wichtige Änderung der neuen Norm: Montageanleitungen müssen in Zukunft viel genauer sein.
Die Norm verlangt, dass Herstellende:
- erklären, wie man die Module befestigt,
- und wo man das überhaupt darf.
Das verhindert Fehlmontagen – und nervige Diskussionen zwischen Mietenden, Vermietenden und Hausverwaltungen. Auch Warnhinweise auf den Steckern werden zur Pflicht. Sie sollen Missverständnisse bei der Installation verhindern.
DIY jetzt offiziell erlaubt
Lange war die Situation diffus. Manche Netzbetreiber tolerierten Schuko-Stecker, andere nicht. Manche montierten einfach selbst – andere trauten sich wegen möglicher Haftungsprobleme nicht.
Mit der neuen Norm ist die Lage einfach: Laien dürfen ein Balkonkraftwerk selbst installieren, solange das Gerät normgerecht ist und die Leistungsgrenzen eingehalten werden.
Der VDE-Vorstandschef Ansgar Hinz sagt dazu: „Verbraucherinnen und Verbraucher können sich durch die neue DIN-Norm ein Bild machen, was sie zu beachten haben und welche Voraussetzungen das Steckersolarsystem für einen sicheren Betrieb erfüllen sollte.“
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