Neue Netzentgelte: Wer bald mehr zahlt – und wer weniger
Die Bundesnetzagentur plant die größte Reform der Stromnetzentgelte seit 20 Jahren: Ab 2029 werden rund 37 Mrd. € pro Jahr anders auf Haushalte und Unternehmen verteilt. Wer profitiert, wer draufzahlt – und warum die Behörde ihren ursprünglichen Kurs komplett geändert hat.
Arbeiter errichten einen Stahlfachwerkmast für eine 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Wesel und Düsseldorf. Rund 37 Mrd. € zahlen Stromkunden jährlich für den Bau und Betrieb solcher Netze.
Foto: picture alliance/Jochen Tack
Wer Strom verbraucht, zahlt nicht nur den Strom selbst – sondern auch dafür, dass er durch das Netz geliefert wird. Diese Netzentgelte machen rund 30 % der Stromrechnung aus. Insgesamt zahlen Haushalte und Unternehmen in Deutschland dafür etwa 37 Mrd. € pro Jahr. Wie dieses Geld auf die verschiedenen Kundengruppen verteilt wird, regelt seit 2005 die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Doch die aktuelle läuft Ende 2028 aus: Ab 2029 gelten neue Regeln.
Am 27. Mai hat die für Netzentgelte zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) den Zwischenstand für die neue Systematik vorgestellt. Der Reformprozess läuft intern unter dem Kürzel AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom). Ursprünglich wollte die Behörde Netzentgelte stark „dynamisieren“: Sie sollten sich im 15-Minuten-Takt je nach Auslastung der Netze ändern. Dagegen lief die gesamte Energiebranche Sturm. Die BNetzA hat ihren Plan nun angepasst. Worauf Sie sich einstellen können – und welche Fragen immer noch offen sind.
Inhaltsverzeichnis
- Warum es neue Netzentgelte braucht
- Wie die BNetzA ihren Plan geändert hat
- Was sich für Haushalte ändert
- Was sich für Solaranlagenbesitzer ändert
- Was sich für Industrie und Großverbraucher ändert
- Warum Speicherbetreiber die größten Gewinner sind
- Was sich für Wasserstoff-Elektrolyseure ändert
- Was wird aus den dynamischen Netzentgelten?
- Kompromiss ja, Konsens nein
Warum es neue Netzentgelte braucht
Die heutigen Regeln für Netzentgelte stammen aus dem Jahr 2005. Damals floss Strom vor allem in eine Richtung: von großen Kraftwerken über Hochspannungsleitungen zu den Verbrauchern. Die Entgelte waren entsprechend einfach aufgebaut: Je mehr Strom jemand verbraucht, desto mehr zahlt er oder sie.
Seitdem hat sich das Stromsystem grundlegend verändert. Millionen Solaranlagen auf Dächern speisen Strom ins Netz ein, Batteriespeicher laden und entladen, Elektroautos ziehen Strom, Industriebetriebe sollen ihren Verbrauch flexibel an das Stromangebot anpassen. Die alte Systematik bildet diese Situation nicht mehr ab. BNetzA-Präsident Klaus Müller formuliert es so: Die heutigen Netzentgelte würden „der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht.“
Hinzu kommt ein juristischer Zwang aus dem EU-Recht: Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) läuft die geltende Stromnetzentgeltverordnung Ende 2028 aus. Die BNetzA muss also bis dahin so oder so ein neues Regelwerk fertig haben.
Wie die BNetzA ihren Plan geändert hat
Der erste Entwurf der BNetzA wollte die Netzentgelte noch grundlegend verändern:
- Sie sollten dynamisch sein, sich also alle 15 Minuten ändern, je nachdem, wie stark das Netz gerade belastet ist und in welcher Region sich der Verbraucher befindet.
- Auch wer Strom ins Netz einspeist, etwa mit einer Solaranlage, sollte erstmals Netzentgelte zahlen.
- Die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher stand zur Disposition.
Die Reaktion der Branche war einhellig und heftig. Der Energieverband BDEW erklärte, das Konzept bestehe „den Praxistest nicht.“ Der Versorger RWE sprach von einer „Operation am offenen Herzen“ des Strommarkts. Der Erneuerbaren-Verband BEE warnte, die Reform sei „Gift für den Markt“, weil sie Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen unkalkulierbar mache. Und der Stadtwerke-Verband VKU warnte vor einem „Vertrauensbruch“, der Milliarden an geplanten Speicherprojekten gefährde.
Die BNetzA zog Konsequenzen. Abteilungsleiter Achim Zerres räumte in einem Workshop ein, der Dialog mit der Branche habe „zu einer sehr veränderten Position“ geführt. Und Präsident Klaus Müller betonte: „Den Vertrauensschutz gewichten wir höher als in unseren bisherigen Vorschlägen.“ Die dynamischen Netzentgelte sind damit vorerst vom Tisch. Stattdessen setzt die BNetzA nun auf ein Modell mit festen, planbaren Preisen, deren Höhe für die einzelnen Nutzergruppen unterschiedlich ausfällt.
Was sich für Haushalte ändert
Für die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland ändert sich an der Grundstruktur ihrer Stromrechnung zunächst wenig:
- Sie besteht weiterhin aus einem festen Grundpreis pro Jahr und einem Arbeitspreis pro verbrauchter kWh.
- Neu ist, dass die BNetzA den Grundpreis künftig deckeln will. Bisher konnten Netzbetreiber diesen weitgehend frei festlegen. Dadurch unterschieden sich die Netzentgelte je nach Wohnort erheblich: Ein Haushalt in Nordrhein-Westfalen zahlt 2026 rund 237 € mehr pro Jahr für die gesamten Netzentgelte als einer in Niedersachsen. Die Deckelung soll das begrenzen.
- Langfristig soll es für Besitzer von Heimspeichern und Elektroautos einen (freiwilligen) dynamischen Stromtarif geben, bei dem man günstiger laden kann, wenn gerade viel Wind weht oder die Sonne scheint. Einen konkreten Starttermin gibt es dafür aber noch nicht; die BNetzA spricht von „so früh wie technisch möglich.“

Was sich für Solaranlagenbesitzer ändert
Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, ist Verbraucher und Erzeuger zugleich – in der Fachsprache bezeichnet man diese Gruppe als „Prosumer“. Sie muss sich auf Mehrkosten einstellen.
- Solaranlagenbesitzer sollen künftig einen höheren Grundpreis zahlen, voraussichtlich unter 100 € pro Jahr zusätzlich. Begründung der BNetzA: Wer seinen Strom selbst erzeugt, nutzt das Netz weniger, verlässt sich aber trotzdem darauf, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Von daher sollte er oder sie auch an den Kosten beteiligt werden.
- Wer Strom ins Netz einspeist, soll dafür erstmals zahlen – zwischen 4 und 7 € pro kW installierter Leistung und Jahr. Für eine typische Dachanlage mit 10 kW bedeutet das 40 bis 70 € pro Jahr.
- Dabei gibt es einen Bestandsschutz: Wer seine Anlage bereits betreibt, ist von den neuen Kosten 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme ausgenommen.
- Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) sind von den neuen Entgelten ausdrücklich nicht betroffen.
Insgesamt rechnet die BNetzA damit, dass Solaranlagenbesitzer über die Jahre bis zu 2 Mrd. € jährlich zu den Netzkosten beitragen könnten.
Was sich für Industrie und Großverbraucher ändert
Für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch – ab 100.000 kWh pro Jahr – ändert sich das Preismodell grundlegend:
- Bisher zahlten Großverbraucher einen Leistungspreis, der sich an ihrer höchsten Lastspitze im Jahr orientierte. Wer also einmal besonders viel Strom brauchte, zahlte das ganze Jahr dafür. Künftig wählen Unternehmen selbst eine Kapazität und zahlen einen festen Preis dafür. Wird die Kapazität überschritten, wird es teurer. Allerdings nicht dauerhaft, sondern nur während der Überschreitung.
- Unternehmen können bei niedrigen Strompreisen bewusst mehr Strom beziehen, ohne sich dauerhaft höhere Grundkosten einzuhandeln. BNetzA-Präsident Müller: „Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch.“ Darin sehe er „große Chancen“.
- Unternehmen, die rund um die Uhr gleichmäßig Strom verbrauchen, erhalten bisher hohe Rabatte auf Netzentgelte. Dieses sogenannte „Bandlastprivileg“ läuft nicht sofort aus, sondern gilt übergangsweise bis Ende 2031. Die Chemiebranche hält das für zu kurz: Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) fordert beispielsweise mindestens zehn Jahre Übergang, weil sich viele Anlagen nicht einfach flexibel hoch- und runterfahren ließen.
- Nicht alle Industrieunternehmen kritisieren die Reform. Der Stahlkonzern ThyssenKrupp Steel etwa begrüßte das neue Modell, weil das bisherige System das Unternehmen bei seltenen, aber hohen Lastspitzen überproportional belaste.
Warum Speicherbetreiber die größten Gewinner sind
Batteriespeicher lagern überschüssigen Solar- und Windstrom und geben ihn ab, wenn er gebraucht wird. Entsprechend groß war die Verunsicherung, als die BNetzA in ihrem ersten Entwurf die bisherige Netzentgeltbefreiung für Speicher infrage stellte. Der Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) warnte, allein die Diskussion habe „enormen Schaden verursacht.“
Im Zwischenstand hat die BNetzA nun weitgehend eingelenkt:
- Speicher zahlen künftig zwischen 4 und 7 € pro kW und Jahr, aber keine Arbeitspreise und keine Doppelbelastung beim Laden und Entladen.
- Projekte, die vor dem 4. August 2029 in Betrieb gehen, behalten bis zu 20 Jahre lang Bestandsschutz bzw. ihre Netzentgeltbefreiung.
- Batteriespeicher in Privathaushalten sind von den neuen Entgelten komplett ausgenommen.
Die BNetzA begründet den Kurswechsel so: „Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft. Wir brauchen noch viel mehr davon.“ Der BVES zeigte sich erleichtert: Die BNetzA habe sich „für das einzig Richtige entschieden: Rechtssicherheit, Investitionssicherheit und Planungssicherheit.“
Was sich für Wasserstoff-Elektrolyseure ändert
Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion werden ähnlich behandelt wie Speicher:
- Sie zahlen einen Kapazitätspreis, aber keine Arbeitspreise.
- Anlagen, die vor Sommer 2029 in Betrieb gehen, behalten ihre bisherige Netzentgeltbefreiung.
- Die EU erlaubt diese Sonderbehandlung, weil Wasserstoff Teil der nationalen Klimaziele ist.
Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßte den Zwischenstand: Die Entscheidung beende „eine Phase erheblicher Verunsicherung im Markt.“ Der Verband fordert darüber hinaus aber ein dauerhaftes Sondernetzentgelt für Elektrolyseure, die dem Stromsystem nutzen, weil sie zum Beispiel bei Stromüberschuss Wasserstoff produzieren.
Was wird aus den dynamischen Netzentgelten?
Die ursprüngliche Idee der BNetzA – Netzentgelte, die sich je nach Netzauslastung laufend ändern – ist nicht vom Tisch, sondern aufgeschoben. Die Behörde hält an dem Ziel fest, will aber schrittweise vorgehen:
- 2027 soll ein Gutachten klären, wie dynamische Entgelte konkret aussehen könnten.
- Für Speicher sollen sie frühestens 2030 kommen, Ziel ist spätestens 2033.
- Für Stromerzeuger frühestens 2032, Ziel spätestens 2035. Offshore-Windparks sind ausgenommen.
- Für Heimspeicher und Elektroautos bleibt es beim freiwilligen Opt-in „so früh wie technisch möglich“.
Das Thema bietet den größten verbliebenen Konfliktstoff: Die Branche fürchtet, dass die Unsicherheit über die künftige Ausgestaltung schon jetzt Investitionen bremst, auch wenn die Einführung noch Jahre entfernt ist.
Kompromiss ja, Konsens nein
Die meisten Branchenverbände bewerten den Zwischenstand grundsätzlich positiv, setzen aber eigene Akzente:
- Der Energieverband BDEW lobte, die BNetzA habe „Sachargumente der Energiewirtschaft aufgegriffen“, kritisiert aber den Prosumer-Zuschlag als „zu pauschal“ und fordert, dynamische Arbeitspreise für Erzeuger „grundsätzlich auszuschließen.“
- Der Stadtwerke-Verband VKU nannte den Zwischenstand „investitionsstärkend“, warnte aber, die dynamischen Netzentgelte ab 2030 seien eine „sehr knappe Frist.“ Laut einer VKU-Umfrage halten 74 % der Stadtwerke den aktuellen Regulierungsrahmen für unzureichend, um den Ausbaubedarf der Stromnetze finanziell zu stemmen.
- Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte den Speicherschutz, bezeichnete aber die Verlängerung des Bandlastprivilegs für die Industrie als „schweren Rückschritt.“
Wichtig: Alles steht unter Vorbehalt. Die BNetzA betont ausdrücklich, dass es sich um einen „vorläufigen Meinungsstand“ handelt, nicht um eine fertige Festlegung. Änderungen sind möglich.
- Im Sommer 2026 folgt die förmliche Konsultation,
- Ende 2026 die Rahmenfestlegung,
- Ende 2028 läuft die alte Verordnung aus.
Ab 2029 gelten die neuen Regeln.
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