Heizungsgesetz: Entlastung für Mieter, aber mit Haken
Entlastung für Mieter beschlossen – aber mit Haken: Warum das neue Heizungsgesetz langfristig teuer werden kann.
Mietshäuser im urbanen Raum: Die Reform des Heizungsgesetzes verteilt Heizkosten neu – doch steigende Energiepreise bleiben ein Risiko.
Foto: Smarterpix / grand-warszawski
Die Reform des Heizungsgesetzes nimmt konkrete Formen an. Nach langen Verhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD auf neue Regeln verständigt. Im Mittelpunkt steht der Mieterschutz. Heizkosten sollen künftig gerechter verteilt werden.
Das Grundproblem ist bekannt: Vermieter entscheiden über die Technik im Keller, Mieter zahlen die laufenden Kosten. Diese Trennung hat in der Vergangenheit zu Konflikten geführt. Genau hier setzt die Reform an.
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Kosten werden neu verteilt
Künftig sollen zentrale Kostenbestandteile zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Dazu gehören CO₂-Kosten, steigende Gasnetzentgelte und Aufschläge für klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch formuliert den Anspruch so: „Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben.“ Und weiter: „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren.“
Die Aussage markiert einen klaren Kurswechsel. Wer als Vermieter weiterhin auf fossile Heizsysteme setzt, soll sich künftig stärker an den Folgekosten beteiligen. Miersch bringt es auf eine prägnante Formel: „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.“
Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Parallel zur neuen Kostenverteilung lockert die Koalition zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes. Die 65-%-Regel, die einen hohen Anteil erneuerbarer Energien vorschreibt, verliert an Bedeutung.
CDU-Fraktionschef Jens Spahn beschreibt die Neuausrichtung so: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel.“
Und weiter: „Dieser Ausgleich sei mit der Einigung zwischen den Fraktionen und den Ministerien gelungen.“ Das Ergebnis: Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Der Staat setzt nicht mehr primär auf Verbote, sondern auf schrittweise Anpassung.
Die „Bio-Treppe“ als Kompromissmodell
Im Zentrum dieser Strategie steht die sogenannte Bio-Treppe. Sie soll fossile Heizungen schrittweise klimafreundlicher machen.
Ab 2029 müssen neue Anlagen zunehmend mit alternativen Brennstoffen betrieben werden. Dazu zählen Biomethan oder synthetische Gase. Für bestehende Heizungen greift ab 2028 eine ähnliche Logik über eine Grüngasquote. Die Idee: Der Umbau erfolgt nicht abrupt, sondern über mehrere Stufen bis 2040.
Das eigentliche Problem: steigende Kosten
Auf den ersten Blick wirkt die Reform wie eine Entlastung. Mieter müssen künftig nur noch einen Teil der Zusatzkosten tragen. Doch der entscheidende Punkt liegt tiefer. Die Kosten selbst verschwinden nicht. Sie steigen in vielen Szenarien sogar weiter.
Dafür gibt es mehrere Gründe. CO₂-Preise werden politisch erhöht. Gleichzeitig verteilen sich die Fixkosten der Gasnetze auf immer weniger Haushalte. Das treibt die Netzentgelte nach oben.
Hinzu kommt: Klimafreundliche Gase sind deutlich teurer als klassisches Erdgas. Die Folge ist absehbar. Die monatliche Belastung kann trotz neuer Aufteilung steigen. Die Reform verteilt Kosten neu, sie senkt sie nicht automatisch.
Kritik von Umweltverbänden und Mieterbund
Umweltverbände sehen deshalb die Gefahr einer langfristigen Kostenfalle. Sie argumentieren, dass Haushalte weiter an eine Technologie gebunden werden, deren Betrieb perspektivisch teurer wird.
Auch der Deutsche Mieterbund hatte früh vor Mehrbelastungen gewarnt. Aus seiner Sicht fehlen klare Anreize für Vermieter, konsequent auf effiziente und klimafreundliche Systeme umzusteigen.
Das Grundproblem bleibt bestehen: Die Entscheidung über die Heiztechnik und die wirtschaftlichen Folgen liegen weiterhin nicht vollständig in einer Hand.
Härtefallregelung für Vermieter
Die Koalition versucht, diesen Zielkonflikt abzufedern. Für Gebäude mit besonders niedrigen Mieten ist eine Härtefallregelung vorgesehen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erklärt dazu: „Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zusätzlich dafür sorgen, dass Vermieter nicht unverhältnismäßig belastet werden und sich das Vermieten weiterhin lohnt.“
Das schützt einzelne Eigentümergruppen, macht das Regelwerk aber komplexer.
Ein Kompromiss mit offenen Fragen
Die Reform verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig. Sie soll Mieter entlasten, Investitionen ermöglichen und Klimavorgaben einhalten. Das gelingt nur teilweise. Kurzfristig reduziert sie finanzielle Belastungen. Langfristig verschiebt sie Risiken.
Wer heute eine neue Heizung einbaut, entscheidet weiterhin über Kosten, die sich erst in vielen Jahren vollständig zeigen werden. (mit dpa)
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