Geleakter Gesetzentwurf 19.03.2026, 16:00 Uhr

Darum droht die neue Stromnetzpolitik, die Energiewende auszubremsen

Das Wirtschaftsministerium treibt eine neue Stromnetzpolitik voran und plant Regelungen für den Ausbau der Netzinfrastruktur. Die bislang bekannt gewordenen Maßnahmen sind jedoch umstritten: Vertreter der Branche befürchten, dass die Eingriffe die Energiewende ausbremsen könnten.

Zwei Erdkabel in einem Graben

Gleichstrom-Erdkabel der Höchstspannungstrasse Nordlink. Im Bild laufen sie aus dem Erdreich zu einer sogenannten Muffenstation. Nordlink soll dem Austausch erneuerbarer Energien zwischen Deutschland und Norwegen dienen.

Foto: picture alliance/dpa | Carsten Rehder

Die Stromnetze werden zunehmend zum Nadelöhr der Energiewende. Bundesweit müssen in großem Umfang Solar- und Windkraftanlagen in Spitzenerzeugungszeiten abgeregelt werden, weil die Netze voll sind und der Netzausbau nur schleppend vorankommt.  Die sogenannten Redispatchkosten für die Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrpläne der Kraftwerke zur Netzstabilisierung und die Entschädigungszahlungen an die Betreiber summierten sich 2024 auf 2,7 Mrd. €.

Bezahlen müssen dies über die Netzentgelte die Stromkunden. Gleichzeitig müssen nicht nur Solar- und Windparks, sondern auch große Batteriespeicherprojekte häufig jahrelang auf einen Netzanschluss warten und Netzbetreiber sehen sich zudem mit einer spekulativen Antragsflut, vor allem von Speichern, konfrontiert. Das Bundeswirtschafts- und Energieministerium (BMWE) will daher den Stromnetzausbau neu regeln.

Was die Bundesregierung beim Stromnetzausbau anders machen will

Das BMWE unter Ministerin Katherina Reiche will mit einem Netzpaket gegensteuern, dessen Referentenentwurf Ende Januar geleakt wurde.  Anlagenzubau und Netzausbau sollen besser synchronisiert, Anschlussverfahren digitalisiert und Redispatchkosten gesenkt werden. Vorgesehen sind im Kern drei zentrale Neuerungen:

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  • So sollen Verteilnetzbetreiber Netzgebiete, in denen im Vorjahr mehr als 3 % der Abspeisung abgeregelt werden, für bis zu zehn Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen können. Neue größere Photovoltaikanlagen und Windparks dürfen dort zwar angeschlossen werden – allerdings nur, wenn die Betreiber für den gesamten Zeitraum auf Entschädigungen bei Abregelungen verzichten.
  • Zudem sollen Netzbetreiber künftig Baukostenzuschüsse auch von Erzeugungsanlagen erheben dürfen.
  • Außerdem sollen sie weitreichende Spielräume bei der Priorisierung von Netzanschlussbegehren erhalten.
  • Flankiert werden sollen diese Maßnahmen durch digitale Anschlussportale, monatliche Kapazitätskarten und erweiterte Informationspflichten.
Erdkabel in einer Kabeltrasse
Verlegung von Wechselstrom-Erdkabeln: Die Energiewende erfordert den konsequenten Ausbau und Neubau von Stromtrassen. Die Bundesregierung will das neu regeln. Foto: picture alliance / Countrypixel | FRP

Verabschiedung des Netzpakets vorerst verschoben, weil die Branche entsetzt reagierte

Vor allem in der Erneuerbaren-Branche lösten Details des bekannt gewordenen Referentenentwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ eine hitzige Debatte aus. Kritiker befürchten, dass die geplanten Regelungen zu einem massiven Investitionsstopp bei den erneuerbaren Energien führen könnte. Die für den kommenden Mittwoch (25. März) angekündigte finale Verabschiedung des Gesetzes durch das Bundeskabinett wurde nun jedenfalls kurzfristig verschoben. Einen neuen Termin gibt es bisher nicht.

So wurde die kontroverse Neuregelung denn auch gestern (18. März) vom Forum für Zukunftsenergien in Berlin ohne einen ursprünglich eingeladenen Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums diskutiert. „Das Netzpaket 2026: Effizienz-Booster für die Netze oder Bremsschuh für die Energiewende?“ lautete der Titel der gut besuchten Informations- und Diskussionsrunde, zu der mehrere Vertreter der Energiewirtschaft auf das Panel geladen waren. Der Tenor: Die Stoßrichtung des bekannt gewordenen Netzpakets ist richtig, doch in etlichen Punkten, vor allem bei dem vorgesehenen Redispatchvorbehalt, schießt das BMWE über das Ziel hinaus und gefährdet nötige Investitionen in erneuerbare Erzeugungsanlagen.

Handlungsdruck für Betreiber von Verteilnetzen ist extrem hoch

Kerstin Fröhlich, Geschäftsführerin der N-Ergie Netz GmbH (Nürnberg), verdeutlichte zum einen den Handlungsdruck, zum anderen brach sie gleichzeitig eine Lanze für eine erfolgreiche Weiterführung der Energiewende. Der kommunale Netzbetreiber betreibt rund 1500 km Hochspannungsleitungen, 9000 km Mittelspannungsleitungen und 18.500 km Niederspannungsleitungen. Die durch Weiterverteiler und Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit liegt aktuell bei rund 8000 GWh, die Rückspeisung aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen sowie KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) bei rund 4700 GWh.

„Unser Netzgebiet ist ein PV-Hotspot der Energiewende“, sagte Fröhlich. Im vergangenen Jahr wurden neue Erneuerbare-Anlagen mit einer Leistung von 375 MW angeschlossen, größtenteils Photovoltaik (PV). Die Anschlussanfragen nach Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien lagen im Jahr 2025 bei 20.759, tatsächlich ans Netz angeschlossen wurden 13.159 Anlagen, davon 13.138 Photovoltaikanlagen. Fröhlich illustrierte die Situation im Netz der N-Ergie an einem sonnigen Tag: Eingespeist werden 2200 MW Solarstrom. Der Bedarf im Netzgebiet liegt bei 700 MW, 750 MW werden ins vorgelagerte Hochspannungsnetz der Tennet rückgespeist, 750 MW müssen abgeregelt werden.

N-Ergie-Chefin fordert verschlankte Genehmigungen statt Abwürgen des Ökostromausbaus

„Die Schere zwischen Last und Einspeisung geht zunehmend weiter auseinander“, so die N-Ergie-Chefin. Verstärkt werde dies dadurch, dass die Jahreshöchstlast, sprich der größte Strombedarf, im Winter auftritt und nicht im Sommer. Den Arbeitsentwurf des Netzpakets sieht Fröhlich als eine „gute Diskussionsgrundlage, der viele aktuelle Herausforderungen adressiert“. Es sei gut, dass die „Herausforderungen in den Verteilnetzen endlich stärker in den Fokus kommen“, denn hier spiele die Musik bei der Energiewende.

Doch „keinesfalls sollte das Signal davon ausgehen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) abgewürgt wird“, unterstrich Fröhlich. „Ganz im Gegenteil. Damit wir weiterhin so erfolgreich bei der Energiewende sind, ist eine bessere Synchronisation von Netzkapazitäten und EE-Ausbau zwingend erforderlich.“ Nötig sei jedoch parallel eine deutliche Verschlankung der Genehmigungsverfahren für den Netzausbau sowie dessen Finanzierung für die Netzbetreiber über eine „angemessene Verzinsung des Fremdkapitals“. Diese legt allerdings nicht der Gesetzgeber fest, sondern die Bundesnetzagentur.

Stadtwerkekonzern Trianel sieht durch Redispatchvorbehalt Zubau erneuerbarer Energien gefährdet

Mit gemischten Gefühlen sieht Markus Hagel, Leiter Unternehmenskommunikation & Energiepolitik bei der Stadtwerke-Kooperation Trianel (Aachen), die bekannt gewordene Neuregelung. Zum einen begrüßt er die vorgesehene Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren und die Abkehr vom bisherigen „Windhundprinzip, bei dem Netzanschlussanträge einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet wurden“. Doch ein „No-Go“ ist aus seiner Sicht der geplante Redispatchvorbehalt für neue Erzeugungsanlagen in Netzengpassgebieten.

„Dies ist ein Verhinderungsinstrument für den weiteren EE-Zubau, denn eine Refinanzierung ist unter diesen Umständen nicht möglich“, sagte er. „Die 3%-Regelung ist viel zu gering, davon sind jetzt schon erhebliche Teile des Verteilnetzes betroffen.“ Zudem sei der Vorlauf von einem Jahr bei langjährigen Planungsabläufen zu kurz und die zehnjährige Dauer des Verzichts auf Entschädigungsleistungen für die Anlagenbetreiber viel zu lang, weil damit mehr als die Hälfte des EEG-Zeitraums betroffen sei.

Wichtig für die vorgesehene Priorisierung der Netzanschlüsse sei, dass die Kriterien gesetzlich geregelt werden, damit Investoren Planungssicherheit haben und hierbei nicht nur die Netzdienlichkeit, sondern die Systemdienlichkeit betrachtet werde. Die vorgesehenen Baukostenzuschüsse auch für Erzeugungsanlagen lehnt Hagel zwar nicht komplett ab, doch sollten diese – wenn überhaupt –  regional differenziert erhoben werden, um eine Lenkungswirkung zu entfalten. Es sei abzusehen, dass die Kosten von den Netzentgelten in die EEG-Umlage verschoben würden. Als zentral sieht Hagel, dass durch die Neuregelung der Vertrauensschutz für Investoren gewahrt werde, ansonsten seien notwendige Milliardeninvestitionen gefährdet.

Industrie fordert schnelleren Netzausbau und niedrigere Strompreise

Der geleakte Gesetzesentwurf „adressiert viele aus Sicht der Industrie richtige Themen“, sagte Bruno Wangemann, Referent für Stromwirtschaft beim VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft). Hierzu gehörten die Möglichkeit zur Priorisierung von Netzanschlussbegehren oder die vorgesehene vollständige Digitalisierung der Netzanschlussprozesse ab 2028.

Begleitet werden müsse dies jedoch von einem schnelleren Netzausbau, so Industrievertreter Wangemann. Die Industrie brauche neben wettbewerbsfähigen Strompreisen mehr erneuerbaren Strom, um sich weiter elektrifizieren und weiter in Deutschland produzieren zu können, betonte Wangemann.

Ein Beitrag von:

  • Hans-Christoph Neidlein

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