Drohne als Geschenk? Rechte und Pflichten im Überblick
Vorsicht beim Drohnen-Kauf: Warum viele „Kinder-Drohnen“ gar kein Spielzeug sind. Infos zu Führerschein und Flugverbotszonen im Überblick.
Drohnen zu Weihnachten: Vermeiden Sie Bußgelder durch fehlende Haftpflicht oder eID.
| Das Wichtigste in Kürze |
|
Tausende Quadrocopter und andere Drohnen landen dieses Jahr unter deutschen Weihnachtsbäumen. Die Technik fasziniert, doch die Rechtslage ist komplex. Viele Beschenkte wissen nicht, dass sie bereits beim ersten Testflug im Garten gegen geltendes Luftrecht verstoßen könnten. Eine aktuelle Marktanalyse zeigt zudem: Was online als Kinderspielzeug beworben wird, ist oft ein reguläres Luftfahrzeug.
Inhaltsverzeichnis
Die Illusion vom harmlosen Spielzeug
Ein zentrales Problem liegt bereits in der Klassifizierung der Geräte. Definitionen sind entscheidend. Im Online-Handel verschwimmen diese jedoch oft. Begriffe wie „Toy Drone“ oder „Mini Drone Kids“ suggerieren Eltern eine Unbedenklichkeit, die technisch und rechtlich oft nicht gegeben ist. Eine Analyse von Drohnen-Camp vom 25. November offenbart alarmierende Zahlen.
Das Portal untersuchte 55 Produkte auf Amazon, die unter dem Suchbegriff „Spielzeug Drohne“ gelistet waren. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der Angebote (45 %) wurde fälschlicherweise als kindgerecht beworben. Lediglich ein einziges der untersuchten Produkte durfte tatsächlich von Kindern legal unter freiem Himmel gesteuert werden. 98 % der Angebote waren für diesen Einsatzzweck ungeeignet.
Die rechtliche Unterscheidung ist dabei präzise. Ein Gerät gilt nur dann als Spielzeug im Sinne der EU-Verordnung, wenn der Hersteller es explizit für Kinder unter 14 Jahren freigibt. Technische Indikatoren hierfür sind ein sehr geringes Gewicht (oft unter 100 Gramm), eine geringe Spannung und ein vollständiger Schutz der Rotoren. Fehlt die Kennzeichnung „unter 14“, handelt es sich um ein Unmanned Aircraft System (UAS). Solche Geräte dürfen erst ab 16 Jahren eigenverantwortlich geflogen werden.
Die drei Säulen der Legalität
Wer eine Drohne besitzt, die kein ausgewiesenes Spielzeug ist, muss sich vor dem ersten Propellerstart mit der Bürokratie auseinandersetzen. Drei Faktoren sind hierbei ausschlaggebend:
- Versicherungspflicht
- Registrierung
- Qualifikationsnachweis
Zunächst greift die Versicherungspflicht. Anders als oft angenommen, deckt die private Haftpflichtversicherung den Betrieb von Fluggeräten meist nicht ab. Da in der Luftfahrt eine Gefährdungshaftung gilt – Sie haften also auch ohne direktes Verschulden für Schäden –, ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflicht-Police zwingend. Ohne diesen Schutz ist jeder Aufstieg illegal.
Der zweite Schritt betrifft die Registrierung. Viele Nutzende gehen davon aus, dass dies nur für schwere Profi-Geräte gilt. Das ist ein Irrtum. Sobald eine Drohne über eine Kamera verfügt – was heute fast Standard ist – oder mehr als 249 Gramm wiegt, müssen Sie sich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.
Sie erhalten daraufhin eine elektronische Identifikationsnummer (eID). Diese muss sichtbar am Gehäuse des Kopters angebracht werden. Francis Markert, Gründer von Drohnen-Camp, beobachtet hier große Defizite: „Viele Familien denken, dass der erste Flug sofort nach dem Auspacken starten kann – doch ohne Registrierung, Versicherung und Kenntnis der Geo-Zonen wird es schnell riskant.“
Drittens fordert der Gesetzgeber einen Qualifikationsnachweis. Für die meisten gängigen Modelle der „Open Category“ ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dieser oft als „kleiner Drohnenführerschein“ bezeichnete Nachweis kann online absolviert werden. Er vermittelt essenzielles Wissen über Luftrecht und Meteorologie. Ausgenommen sind lediglich Drohnen der Klasse C0 (unter 250 Gramm) sowie bestimmte Eigenbauten.
Unsichtbare Grenzen am Himmel
Ist die Bürokratie bewältigt, wartet die nächste Herausforderung in der Praxis: der Luftraum. Deutschland ist eng besiedelt und der Luftraum entsprechend komplex strukturiert. Sogenannte Geo-Zonen regeln, wo geflogen werden darf und wo nicht.
Typische Flugverbotszonen umfassen Bereiche rund um Flughäfen, Autobahnen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen und Krankenhäuser. Auch über Wohngrundstücken oder Menschenansammlungen ist der Betrieb in der Regel untersagt. Diese Regeln gelten permanent, auch an Feiertagen gibt es keine Ausnahmegenehmigungen.
Nutzende sollten vor dem Start offizielle Karten-Apps oder Webanwendungen konsultieren, um Verstöße zu vermeiden. Ein spontaner Flug im Stadtpark kann schnell zur Ordnungswidrigkeit werden, wenn Abstandsregeln missachtet werden.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Neben der Flugsicherheit spielt der Datenschutz eine tragende Rolle. Kameras an Drohnen sind heute leistungsfähig und liefern hochauflösende Bilder. Das Filmen oder Fotografieren fremder Personen ohne deren Einwilligung ist untersagt.
Auch das Überfliegen von Nachbargrundstücken kann privatrechtliche Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Gerade nach Weihnachten führt dieser Aspekt häufig zu Konflikten in der Nachbarschaft. Es gilt der Grundsatz: Technik darf die Privatsphäre nicht verletzen.
Technische Aspekte für den Erstflug
Ganz wichtig: Vor dem Erstflug sollten Sie sich mit der Technik vertraut machen. Moderne Drohnen verfügen über zahlreiche Sensoren und Assistenzsysteme. Dennoch rät Francis Markert, Gründer von Drohnen-Camp, zu einem konservativen Start: „Gleichzeitig ist die gute Nachricht: Wer sich einmal kurz orientiert, ist schnell startklar. Die Hürden wirken größer, als sie tatsächlich sind.“
Empfohlen wird, die ersten Manöver in niedriger Höhe und auf offenem Feld durchzuführen. Testen Sie Funktionen wie „Return-to-Home“ (RTH) frühzeitig. Bei diesem Manöver kehrt die Drohne bei Signalverlust oder niedrigem Akkustand autonom zum Startpunkt zurück. Damit dies funktioniert, muss der Startpunkt (Home Point) vor dem Abheben korrekt per GPS fixiert worden sein. Ein kalter Akku im Winter kann zudem die Flugleistung beeinträchtigen – physikalische Grenzen, die man kennen sollte.
Fehlkäufe vermeiden und Sicherheit schaffen
Die Analyse der Marktsituation verdeutlicht, dass Aufklärung notwendig ist. „Viele Eltern glauben, sie kaufen ein Outdoor-Spielzeug – tatsächlich dürfen die meisten Modelle im Freien nur unter Aufsicht oder gar nicht genutzt werden“, warnt Markert.
Wer eine Drohne verschenken möchte oder geschenkt bekommen hat, sollte die technischen Daten genau prüfen. Das Gewicht und das Vorhandensein einer Kamera diktieren die rechtlichen Anforderungen. Für Kinder unter 14 Jahren eignen sich fast ausschließlich reine Indoor-Spielzeugdrohnen ohne Kamera. Für Jugendliche und Erwachsene bieten größere Modelle mehr technisches Potenzial, erfordern aber Disziplin und Regelkonformität.
„Wir sehen jedes Jahr, dass die meisten Verstöße völlig unbeabsichtigt passieren“, resümiert Markert. „Ein kurzer Check spart Ärger und verhindert Bußgelder.“ Mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem technischen Gadget ein faszinierendes Hobby, das Einblicke in Aerodynamik, Sensorik und Bildverarbeitung bietet – ganz ohne juristisches Nachspiel.
FAQ – Häufige Fragen zur Drohnennutzung
Brauche ich für jede Drohne einen Führerschein?
Nein. Drohnen unter 250 g (Klasse C0) und reine Spielzeugdrohnen können ohne Kompetenznachweis geflogen werden. Für schwerere Modelle ist der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) in der Regel Pflicht.
Darf ich im eigenen Garten fliegen?
Grundsätzlich ja, solange Sie die Privatsphäre der Nachbar*innen wahren und Sie sich in keiner speziellen Flugverbotszone befinden (z. B. Kontrollzone eines Flughafens). Achten Sie darauf, das eigene Grundstück nicht zu verlassen.
Gilt meine normale Haftpflichtversicherung?
Meistens nicht. Prüfen Sie Ihre Police genau. In der Regel ist der Abschluss einer separaten Halter-Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge notwendig.
Ab wann darf ein Kind eine Drohne fliegen?
Echte Spielzeugdrohnen (unter 14 Jahren freigegeben, meist ohne Kamera) dürfen Kinder nutzen. Reguläre Drohnen dürfen erst ab 16 Jahren eigenverantwortlich gesteuert werden. Jüngere Pilot*innen benötigen eine qualifizierte Aufsichtsperson.
Wo muss ich meine Drohne registrieren?
Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das ist notwendig für alle Drohnen über 249 g oder Drohnen unter 250 g mit Kamera (sofern kein Spielzeug).
Ein Beitrag von: