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Koalitionsvertrag: Das sind die Steuerpläne der neuen Regierung

07. Mai 2025

PantherMedia 22022477
Degressive Abschreibung, steuerfreie Überstunden und verbesserte Konditionen für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung plant viele Erleichterungen im Steuerrecht. Foto: PantherMedia / Wong Sze Fei
Die Regierung Merz hat im Koalitionsvertrag eine Reihe von Entlastungen bei der Steuer vorgesehen. Das sind die wichtigsten Neuerungen.
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Inhaltsverzeichnis

Nach wochenlangem Tauziehen hat sich die künftige Bundesregierung auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die Steuerpläne von CDU, CSU und SPD sind durchaus begrüßenswert. Der große Wurf blieb jedoch aus. Dennoch sollten sich insbesondere selbstständige Ingenieure mit den geplanten Steueränderungen befassen. Gerade wenn Investitionen, Neueinstellungen oder Umstrukturierungen anstehen, kann das richtige Timing sich lohnen.

Wichtig, bevor die interessantesten Steuerplanungen vorgestellt werden: Es handelt sich hier noch um Planspiele. Nichts davon ist bereits beschlossen.

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30%ige degressive Abschreibung

Der Klassiker jeder neuen Bundesregierung ist die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Sie soll Investitionsanreize bieten und soll das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes, aber maximal 30 % betragen. Das ist schon recht ordentlich und verspricht hohe Steuervorteile in den ersten Jahren der Abschreibungsphase. Im Koalitionsvertrag steht, dass diese neue Abschreibungsmethode für Investitionen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 greifen soll – und zwar für Ausrüstungsinvestitionen. Was darunter gemeint ist, bleibt im Koalitionsvertrag leider im Dunklen. Nach einer Definition des Statistischen Bundesamts müsste es sich um bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens wie Geräte, Maschinen und Fahrzeuge handeln, jedoch um neue und nicht um gebrauchte Gegenstände.

Steuerfreie Überstunden

Freuen können sich auch Angestellte von Ingenieurbüros. Der Koalitionsvertrag sieht nämlich vor, dass ein Zuschlag für geleistete Überstunden „umgehend“ steuerfrei gestellt werden soll. Mehrarbeit soll sich wieder lohnen und Zuschläge für geleistete Überstunden sollen nicht mehr zu 60 % oder 70 % dem Steuerabzug oder den Sozialversicherungsbeiträgen zum Opfer fallen. Das Ziel ist klar: Motivation von Angestellten mit einem höheren Nettogehalt und Steigerung der Wirtschaftsleistung Deutschlands. „Umgehend“ dürfte bedeuten, dass diese Regelung eine der ersten Steueränderungen darstellen sollte, die von der neuen Bundesregierung umgesetzt werden dürfte.

Auch Teilzeitbeschäftigte kommen im Koalitionsvertrag vom 9. 4. 2025 nicht zu kurz. Zahlt ein Arbeitgeber eine Prämie, damit eine Teilzeitkraft ihre Stunden aufstockt, soll diese Prämienzahlung steuerbegünstigt sein. Gute Idee, doch leider steht noch in den Sternen, wie diese steuerliche Vergünstigung aussehen soll. Sind also in naher Zukunft Prämienzahlungen an Teilzeitbeschäftigte geplant, zunächst besser noch abwarten.

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Steuerfreier Zuverdienst für Rentner

Besonders interessant für selbstständige Ingenieure dürfte ein Passus im Koalitionsvertrag sein, der Steuerzahlern bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters verspricht, dass bei Weiterarbeit trotz Rente bis zu 2000 € Gehalt im Monat steuerfrei bleiben. Für Arbeitgeber hätte das verschiedene Vorteile. Der Betrieb würde von der jahrzehntelangen Berufserfahrung des Rentners im Nebenjob profitieren. Würde der Rentner nahtlos weiterarbeiten, müsste kein neues Personal eingestellt werden.

Nachbesserung bei Entfernungspauschale

Arbeitnehmer und Unternehmer dürfen aktuell für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale für die einfache Strecke von 30 Cent für die ersten 20 km und 38 Cent ab dem 21. km als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Ab 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer betragen. Kein großer Wurf, aber bei langen Strecken zur Arbeit wenigstens ein paar Hundert Euro mehr Werbungskosten und somit eine Steuerentlastung.

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Ehrenamt soll belohnt werden

Steuerzahler, die sich nebenberuflich ehrenamtlich für eine gemeinnützige Organisation pädagogisch engagieren (Trainer, Übungsleiter, Erzieher, Betreuer), profitieren aktuell von einer Übungsleiterpauschale von 3000 € pro Jahr. Ab 2026 sollen 3300 € im Jahr steuerfrei im Ehrenamt verdient werden dürfen. Wer sich anderweitig (also nicht pädagogisch) ehrenamtlich engagiert, darf aktuell im Rahmen der sogenannten Ehrenamtspauschale 840 € steuerfrei verdienen. Nach den Plänen im Koalitionsvertrag soll diese Pauschale auf 960 € klettern.

Kapitalgesellschaft im Fokus

Werden die Geschäfte im Rahmen einer Kapitalgesellschaft abgewickelt, winkt mit Beginn des Jahres 2028 ein niedriger Körperschaftsteuersatz. Bisher müssen Kapitalgesellschaften 15 % Körperschaftsteuer zahlen. Ab 1. 1. 2028 sinkt dieser Körperschaftsteuersatz für fünf Jahre um jeweils einen Prozentpunkt, bis letztlich nur noch eine Steuer von 10 % übrig bleibt. Ist aus haftungsrechtlichen Gründen ohnehin die Umfirmierung in eine Kapitalgesellschaft geplant, ist die nächsten Jahre bis Ende 2027 ein guter Zeitpunkt, diese Umwandlung anzugehen. Dazu ist aber die Einbeziehung des Steuerberaters ein Muss, um keine kostspieligen Fehler zu machen.

Solidaritätszuschlag bleibt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits für die Jahre 2020 und 2021 klargestellt hat, dass der Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig ist, wurde im Koalitionsvertrag die Aussage getroffen, dass an dem 5,5%igen Soli auch weiterhin festgehalten wird. Bezahlen müssen ihn Kapitalgesellschaften, Besserverdiener, Kapitalanleger zusätzlich zur Abgeltungsteuer und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn pauschal versteuern.



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