Boni, Provisionen, Aktien: Diese Frage wird beim Kündigungsschutz entscheiden
Geplante Reformen im Arbeitsrecht: Attest ab Tag eins, längere Befristung und neuer Kündigungsschutz. Entscheidend wird, ob Boni, Provisionen und Aktien zählen.
Sind in die Sommerpause enteilt.: Kanzler Friedrich Merz und sein Vizekanzler Lars Klingbeil. Im Hintergrund wird aber weiter an den Reformen getüftelt.
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Sommerpause in Berlin, aber der Herbst der Reformen soll kommen. Geplant sind Attest ab dem ersten Krankheitstag, vier Jahre Befristung und Änderungen beim Kündigungsschutz. Zwei Rechtsanwälte aus dem Arbeitgeberlager ordnen die geplanten Arbeitsmarktreformen ein.
Inhaltsverzeichnis
- Befristungen sollen künftig bis zu vier Jahre möglich sein
- Vorbeschäftigungsverbot wird gelockert
- Unternehmen gewinnen mehr Spielraum bei Neueinstellungen
- Warum Transformationsunternehmen profitieren
- Längere Befristungen als Brücke in den Arbeitsmarkt
- Baker McKenzie: Befristung sollte dauerhaft gelten
- Strengere Regeln bei Krankschreibungen geplant
- Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
- Krankschreibung im europäischen Vergleich
- Kein Arzttermin – was Beschäftigte tun sollten
- Kontaktversuche dokumentieren
- Kündigungsschutz für Gutverdiener vor Veränderungen
- Boni und Provisionen könnten entscheidend werden
- Welche Fragen jetzt die Arbeitsgerichte klären müssen
- Rentenreform: Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
- Lebensarbeitszeit könnte weiter steigen
- Altersgerechte Arbeitsplätze gewinnen an Bedeutung
- Betriebliche Altersversorgung als Wettbewerbsvorteil
Ingenieur.de: Was bedeuten die geplanten Reformen aus arbeitsrechtlicher Sicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer generell?
Thomas Seidensticker: Die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Reformen verfolgen das Ziel, den Arbeitsmarkt beweglicher zu gestalten und Unternehmen größere Flexibilität bei der Gewinnung, dem Einsatz und der Trennung von Personal einzuräumen. Zudem sollen die Anforderungen an den Nachweis krankheitsbedingter Fehlzeiten verschärft werden.
Befristungen sollen künftig bis zu vier Jahre möglich sein

Wichtigster Bestandteil des Reformpakets aus Arbeitgebersicht dürfte die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung von bislang 24 auf künftig 48 Monate sowie die Lockerung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots sein.
Vorbeschäftigungsverbot wird gelockert
Beide Maßnahmen verschaffen Unternehmen spürbar mehr Flexibilität bei der Gewinnung und dem Einsatz von Personal. Gerade das Vorbeschäftigungsverbot erwies sich in der Vergangenheit häufig als praktisches Hindernis für die befristete Einstellung qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber. Denn dadurch konnte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits zuvor – etwa als Werkstudierende, Praktikanten oder befristet Beschäftigte – auf Basis eines Arbeitsvertrages für das Unternehmen tätig gewesen waren, kein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden.
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Unternehmen gewinnen mehr Spielraum bei Neueinstellungen
Ingenieur.de: Was sind aus Sicht der Unternehmen noch die Vorteile?
Thomas Seidensticker: Die geplante Neuregelung erweitert daher die Möglichkeiten befristeter Beschäftigung. Darüber hinaus eröffnet die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer auf bis zu 48 Monate zusätzliche Spielräume in der Personalplanung. Insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ermöglicht sie einen flexibleren Personalaufbau und reduziert das Risiko langfristiger Personalbindungen.
Warum Transformationsunternehmen profitieren
Hiervon dürften vor allem junge Wachstumsunternehmen sowie Unternehmen in Transformationsphasen profitieren, deren Personalbedarf häufig nur schwer langfristig prognostizierbar ist.
Längere Befristungen als Brücke in den Arbeitsmarkt
Für Langzeitarbeitslose und andere Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt kann die erweiterte Befristungsmöglichkeit zudem eine zusätzliche Brücke in Beschäftigung darstellen, da Arbeitgeber eher bereit sein dürften, Neueinstellungen vorzunehmen, wenn sie mehr Möglichkeiten zur befristeten Einstellung haben.
Baker McKenzie: Befristung sollte dauerhaft gelten
Diese Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2030 befristet sein. Diesbezüglich sollte der Gesetzgeber Mut zu einer dauerhaften Veränderung haben. Für Arbeitnehmer würde der Schutz durch das bestehende Befristungsrecht abgeschwächt, da das Risiko längerer Phasen ohne dauerhaften Bestandsschutz steigt.
Strengere Regeln bei Krankschreibungen geplant
ingenieur.de: Kommen wir zum Punkt Krankschreibung am ersten Tag …
Philipp Matzke: Ein weiterer wichtiger Baustein der geplanten Reformen sind die verschärften Regelungen bei Krankschreibungen. Es ist geplant, eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einzuführen sowie die im Zuge der Corona-Pandemie erstmals eingeführte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abzuschaffen. Letztere hat aus Sicht vieler Arbeitgeber die Missbrauchsanfälligkeit des Systems erhöht und zu einem deutlichen Anstieg der krankheitsbedingten Fehlzeiten beigetragen. Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass die Bundesregierung hier Handlungsbedarf sieht.
Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
Die vorgesehene Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag stärkt die Kontrollmöglichkeiten der Arbeitgeber. Angesichts der Tatsache, dass deutsche Unternehmen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall inzwischen jährlich mehr als 80 Mrd. € aufwenden, kann die Maßnahme durchaus als Schritt in die richtige Richtung bewertet werden. Ob die vorgesehenen Änderungen allerdings ausreichen, um den Krankenstand nachhaltig zu senken und missbräuchlichen Fehlzeiten wirksam entgegenzuwirken, bleibt abzuwarten. Viele Arbeitgeber hätten sich insoweit weitergehende Reformen gewünscht.
Krankschreibung im europäischen Vergleich
Ingenieur.de: Wie sieht es in anderen Ländern mit Krankschreibung/Attest aus?
Philipp Matzke: Ein internationaler Vergleich zeigt, dass Deutschland mit der bisherigen Regelung – Attest grundsätzlich erst ab dem vierten Krankheitstag – eher zu den arbeitnehmerfreundlicheren Ländern gehört. In vielen europäischen Staaten muss eine Arbeitsunfähigkeit bereits deutlich früher ärztlich nachgewiesen werden oder die Nachweispflichten sind insgesamt strenger ausgestaltet. Die künftig vorgesehene Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag ist im internationalen Vergleich also keineswegs außergewöhnlich, sondern in vielen Ländern bereits jetzt der Regelfall.

Kein Arzttermin – was Beschäftigte tun sollten
ingenieur: Was passiert, wenn ich am ersten Tag keinen Arztbesuch schaffe, weil Praxen voll sind und ich nicht drankomme oder es mir sehr schlecht geht?
Thomas Seidensticker: Wer keinen Arzttermin erhält, sollte dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen und seine Bemühungen um eine ärztliche Untersuchung dokumentieren. Dies kann etwa durch eine Aufzeichnung von Kontaktversuchen mit Arztpraxen unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner oder durch Screenshots von Online-Terminbuchungen beziehungsweise Meldungen über nicht verfügbare Termine geschehen. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um die Arbeitsunfähigkeit möglichst zeitnah ärztlich feststellen zu lassen.
Kontaktversuche dokumentieren
Allerdings dürfte auch künftig niemand verpflichtet sein, persönlich eine Arztpraxis aufzusuchen, wenn ihm dies aus gesundheitlichen Gründen objektiv nicht möglich oder nicht zumutbar ist. In solchen Fällen kommen insbesondere Hausbesuche durch Ärzte oder alternative Formen der ärztlichen Konsultation, etwa Videosprechstunden, in Betracht. Arbeitnehmer sollten ihre gesundheitliche Situation sowie ihre Bemühungen um eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in diesen Fällen möglichst nachvollziehbar dokumentieren.
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Kündigungsschutz für Gutverdiener vor Veränderungen
Ingenieur.de: Für Gutverdiener sehen die geplanten Reformen auch etwas Besonderes vor …
Seidensticker: Die geplante Lockerung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb des 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung dürfte in der Praxis voraussichtlich nur begrenzte Wirkung entfalten. Bereits heute erfolgen Trennungen auf diesem Vergütungsniveau regelmäßig im Wege individueller Aufhebungsvereinbarungen gegen Zahlung einer Abfindung.
Boni und Provisionen könnten entscheidend werden
Spannend wird allerdings die konkrete gesetzliche Ausgestaltung sein. Insbesondere wird zu klären sein, ob bei der Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwertes ausschließlich auf die feste Grundvergütung oder auch auf variable Vergütungsbestandteile – etwa Boni, Provisionen oder aktienbasierte Vergütungselemente – abzustellen ist. Sollte Letzteres der Fall sein, könnte sich der Kreis der betroffenen Arbeitnehmer erheblich vergrößern.
Welche Fragen jetzt die Arbeitsgerichte klären müssen
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche Maßstäbe die Arbeitsgerichte künftig bei der Bemessung der Abfindungshöhe entwickeln und ob sich insoweit eine verlässliche Spruchpraxis herausbilden wird.
Rentenreform: Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
Ingenieur.de: Zum Thema Rentenreform: Was ist hier zu beachten von Arbeitnehmenden, aber auch von Arbeitgebern
Philipp Matzke: Die vom Koalitionsausschuss angekündigte Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission könnte langfristig erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Einführung einer kapitalgedeckten Rentenkomponente, die schrittweise Einbeziehung weiterer Erwerbstätigengruppen – konkret: Minijobber – in die gesetzliche Rentenversicherung sowie eine moderate Anhebung des Renteneintrittsalters in Abhängigkeit von der steigenden Lebenserwartung.
Lebensarbeitszeit könnte weiter steigen
Damit soll die langfristige Finanzierbarkeit des Rentensystems gestärkt und das Rentenniveau stabilisiert werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies vor allem, dass die Lebensarbeitszeit perspektivisch steigen könnte.
Altersgerechte Arbeitsplätze gewinnen an Bedeutung
Für Arbeitgeber dürften vor allem die Auswirkungen auf die Personalplanung von Bedeutung sein. Sollte sich die Lebensarbeitszeit künftig weiter verlängern, werden Themen wie altersgerechte Arbeitsplätze, Gesundheitsmanagement und lebenslanges Lernen zunehmend relevant werden.
Betriebliche Altersversorgung als Wettbewerbsvorteil
Zugleich dürfte die betriebliche Altersversorgung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden finanziellen Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung weiter an Bedeutung gewinnen. Eine nachhaltige Altersvorsorge wird künftig noch stärker auf dem Zusammenspiel gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge beruhen. Für Arbeitgeber dürfte die betriebliche Altersversorgung damit zu einem wichtigen Instrument zur Gewinnung, Bindung und langfristigen Motivation qualifizierter Fachkräfte werden.
Die Interviewpartner:
Thomas Seidensticker ist Senior Associate der Praxisgruppe Employment im Münchner Büro von Baker McKenzie. Der promovierte Jurist berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Restrukturierungen und Transaktionen sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Philipp Matzke ist Senior Associate der Praxisgruppe Employment im Münchner Büro von Baker McKenzie. Er berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Reorganisationen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus begleitet er arbeitsrechtliche Aspekte von Fusionen und Übernahmen.
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