Arbeitsrecht 10.01.2026, 10:30 Uhr

Außertariflicher Arbeitsvertrag: Vor- und Nachteile gegenüber dem Tarifvertrag

Ein außertariflicher Arbeitsvertrag (AT-Vertrag) verspricht mehr Gehalt und Gestaltungsspielraum. Allerdings sind die damit verbundenen Pflichten in der Regel auch eine andere Hausnummer. In unserem Überblick zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt.

AT-Vertrag: Eine Hand mit Kugelschreiber bei der Unterzeichnung eines Blatt Papiers

Der AT-Vertrag bestimmt die Begebenheiten einer Arbeitsstelle.

Foto: panthermedia.net/Gajus-Images

Ein außertariflicher Arbeitsvertrag wird Beschäftigten meist dann angeboten, wenn Tätigkeit und Verantwortung klar über dem liegen, was die höchste Tarifgruppe abbildet – etwa bei Projekt- oder Führungsaufgaben oder in gefragten Spezialistenrollen. Die Vergütung wird dann individuell vereinbart und liegt deutlich über der Tarifspitze. Entscheidend ist am Ende aber, was konkret im Vertrag steht und wie das Ganze ins Tarifwerk eingeordnet ist.

Ein außertariflicher Arbeitsvertrag schwebt nicht im luftleeren Raum. Hinsichtlich der Eckdaten und Rahmenbedingungen orientiert er sich stets am relevanten Tarifvertrag. Zudem ist dort oft genau definiert, unter welchen Voraussetzungen – etwa für Ingenieure oder Informatiker – ein Wechsel in den AT-Status überhaupt möglich ist. Am Ende entscheiden jedoch die konkrete Vertragsgestaltung und Ihr individuelles Verhandlungsgeschick.

Tarifvertrag oder außertariflicher Vertrag: Die Unterschiede erklärt

Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen – also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften – abgeschlossen. Er regelt verbindlich zentrale Bedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub oder Zuschläge. Wer in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, profitiert automatisch von regelmäßigen Tariferhöhungen und kollektiv ausgehandelten Standards.

Der außertarifliche Vertrag hingegen gilt für Beschäftigte, deren Tätigkeit oder Qualifikation die höchste tarifliche Entgeltgruppe übersteigt. Er wird individuell vereinbart und ermöglicht höhere Gehälter, bietet dem Arbeitgeber aber auch größere Flexibilität. Ein AT-Vertrag setzt meist voraus, dass das Unternehmen grundsätzlich tarifgebunden ist, da er formal auf dem geltenden Tarifwerk aufbaut („Abstandsgebot“). Er ersetzt den Tarifvertrag nicht, sondern ergänzt ihn nach oben hin. Im Arbeitsvertrag muss daher klar gekennzeichnet sein, dass es sich um ein außertarifliches Beschäftigungsverhältnis handelt.

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In welchen Fällen lohnt sich ein außertariflicher Vertrag?

Ein AT-Vertrag ist für Sie sinnvoll, wenn Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich Anforderungen stellt, die den Rahmen der höchsten tariflichen Gehaltsgruppe sprengen. Das angestrebte Gehalt muss zwingend oberhalb der höchstmöglichen Tarifgruppe liegen.

Typische Anwendungsfälle sind Positionen mit Projektverantwortung, hochqualifizierte Spezialisten oder Bereiche mit starkem Fachkräftemangel. Auch wer individuelle Freiheiten bei Arbeitszeit, Boni oder Zusatzleistungen sucht, kann mit einem AT-Vertrag besser fahren – gute Verhandlungsergebnisse vorausgesetzt. Ein reiner Titel im Vertrag reicht jedoch nicht aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (u. a. Bestätigung 2024) ist ein spürbarer Abstand zum Tarifgehalt zwingend notwendig, damit der AT-Status rechtlich Bestand hat.

Hinweis: In Branchen ohne Tarifverträge gibt es streng genommen keine „außertarifliche“ Beschäftigung, da hier ohnehin alle Verträge frei ausgehandelt werden. Wo es aber einen Tarif gibt, gilt der Grundsatz: Ein AT-Vertrag sollte in der Gesamtbewertung (inklusive aller Leistungen) besser sein als die höchste Tarifgruppe.

Vorteile eines Tarifvertrags – für Beschäftigte, Unternehmen und den Staat

Im Gegensatz zum individuell ausgehandelten AT-Vertrag ist der Tarifvertrag ein Instrument der kollektiven Selbstbestimmung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Diese Vereinbarungen sichern nicht nur verlässliche Standards, sondern verschaffen den Beschäftigten durch die Gewerkschaften ein starkes Mitspracherecht. Egal ob Lohn-, Gehalts- oder Manteltarifvertrag: Sie alle sorgen für Planbarkeit und schützen durch langfristige Rahmenbedingungen vor einseitigen Verschlechterungen des Arbeitsverhältnisses. Gleichzeitig stärkt dieses kollektive Vorgehen die Verhandlungsposition des Einzelnen und mindert den Konkurrenzdruck unter den Kollegen. Davon profitieren Berufsgruppen wie Ingenieure oft besonders, da tarifgebundene Unternehmen in der Regel besser zahlen.

Doch auch Unternehmen ziehen aus dem Tarifsystem Vorteile. Statt Konditionen mit jedem Mitarbeitenden einzeln aushandeln zu müssen, können sie Lohnkosten langfristig und sicher kalkulieren. Einheitliche Standards schaffen zudem faire Wettbewerbsbedingungen, was gerade in Branchen mit vielen Mitbewerbern wichtig ist. Ein weiterer entscheidender Faktor für die Arbeitgeber ist die Friedenspflicht. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind Streiks ausgeschlossen, was die Betriebsabläufe sichert. Nicht zuletzt profitiert der Staat von dieser Tarifautonomie. Da die Sozialpartner die Lohnfindung unter sich regeln, muss sich die Politik nicht aktiv einmischen und tritt höchstens in festgefahrenen Situationen als Schlichter auf – eine Entlastung für Betriebe, Beschäftigte und den Staat gleichermaßen.

Außertariflicher Vertrag: Der Preis für den Karrieresprung

Wie bereits angerissen, ist der Wechsel in einen AT-Vertrag für Ingenieure, angehende Führungskräfte oder spezialisierte Fachkräfte oft der entscheidende Schritt, um gehaltstechnisch in neue Sphären vorzustoßen. Das übertarifliche Einkommen honoriert die gestiegene Verantwortung und Fachkompetenz. Doch Vorsicht, diese Medaille hat eine Kehrseite. Erwartet werden im Gegenzug meist deutlich mehr Einsatz, höhere Flexibilität und ein Arbeitsaufwand, der über das übliche Maß hinausgeht.

Hier liegt der wohl größte Unterschied zum Tarif. Während dort nämlich klare Grenzen gelten, sind Überstunden in AT-Verträgen oft pauschal mit dem Gehalt abgegolten. Konkrete Ausgleichsregelungen – ob Freizeit oder Geld – fehlen häufig. Wer unterschreibt, verzichtet also auf definierte Ansprüche, da die Mehrarbeit als Teil des „Deals“ betrachtet wird. Prüfen Sie die Vertragsklauseln daher akribisch, denn manche Arbeitgeber nutzen den AT-Status gezielt, um tarifliche Arbeitszeitregeln zu umgehen. Wer hier nicht aufpasst, verliert den Anspruch auf die Einhaltung tariflicher Grenzen.

Zudem greift der Gleichbehandlungsgrundsatz bei individuell ausgehandelten Gehältern nicht. Dass Kollegen in vergleichbarer Position mehr verdienen, begründet laut Bundesarbeitsgericht keinen Anspruch auf eine Anpassung. Im AT-Bereich sind Sie für Ihr Verhandlungsgeschick selbst verantwortlich.

Tariferhöhungen und unveräußerliche Rechte

Ein Punkt, der oft für Ernüchterung sorgt: Wenn die Gewerkschaft ein Lohnplus erstreitet, gehen Sie als AT-ler zunächst leer aus. Der Name ist hier Programm – Ihr Vertrag läuft außerhalb der Tarifautomatik. Während die Kollegen von automatischen Erhöhungen profitieren, bleibt Ihr Gehalt statisch, sofern Sie keine explizite „Dynamisierungs-Klausel“ vereinbart haben. Das bedeutet für Sie: Nach der Tarifrunde ist vor der eigenen Verhandlung. Sie müssen dann selbst aktiv werden, um den Abstand zum Tarifgehalt zu wahren.

Doch auch wenn Sie beim Gehalt auf sich allein gestellt sind, bewegen Sie sich keinesfalls in einem rechtsfreien Raum. „Außertariflich“ bedeutet nicht „außergesetzlich“. Zwingende Arbeitnehmerrechte sind unverhandelbar. Weder der gesetzliche Kündigungsschutz noch das Streikrecht lassen sich per Vertrag aushebeln. Ein AT-Status ist kein Streikverbot. Sollte Ihr Arbeitgeber versuchen, diese Grundrechte durch Klauseln im Kleingedruckten einzuschränken, sind diese schlicht unwirksam.

Betriebsrat und Mitbestimmung: Ein häufiges Missverständnis

Hartnäckig hält sich das Gerücht, AT-Angestellte hätten mit dem Betriebsrat nichts mehr zu tun. Das ist falsch. Grundsätzlich gilt das Betriebsverfassungsgesetz auch für Sie. Sie können wählen und gewählt werden. Die entscheidende Trennlinie verläuft nicht zwischen „Tarif“ und „Außertarif“, sondern beim Status als Leitender Angestellter. Nur wer echte Personalverantwortung trägt und befugt ist, Arbeitgeberfunktionen (wie Einstellungen und Entlassungen) wahrzunehmen, gilt rechtlich betrachtet als leitender Angestellter und ist von der Mitbestimmung ausgenommen. Hochspezialisierte Fachkräfte ohne diese Befugnisse bleiben voll vertretungsberechtigt.

Das gilt auch für Betriebsvereinbarungen. Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat Dinge regeln, die nicht im Tarif stehen – etwa Homeoffice-Modelle, Bonussysteme oder die betriebliche Altersvorsorge -, profitieren AT-Beschäftigte in der Regel mit. Es sei denn, der Individualvertrag schließt dies explizit aus oder enthält günstigere Sonderregelungen. Auch hier gilt, dass gesetzliche Ansprüche, wie etwa das Recht auf Teilzeit, für alle bestehen bleiben.

Genau rechnen, gut verhandeln

Der Schritt in den außertariflichen Bereich verheißt auf den ersten Blick vor allem eins: Aufstieg. Mehr Gehalt, spannendere Projekte und der prestigeträchtige Status als Führungskraft oder Top-Spezialist locken. Doch Sie tauschen dabei den „Rundum-Sorglos-Schutz“ des Tarifvertrags gegen individuelle Vereinbarungen – mit allen damit verbundenen Risiken. Deshalb sollte vor der Unterschrift nicht nur der Ehrgeiz, sondern vor allem der Taschenrechner regieren. Lassen Sie sich nicht allein vom höheren Brutto-Jahresgehalt blenden, sondern brechen Sie die Summe ehrlich auf den zu erwartenden tatsächlichen Stundenlohn herunter. Wenn Sie für 15 Prozent mehr Gehalt plötzlich dauerhaft 20 Prozent mehr arbeiten müssen und Überstunden nicht mehr vergütet werden, machen Sie unterm Strich ein Minusgeschäft. Ein AT-Vertrag lohnt sich finanziell nur, wenn das „Schmerzensgeld“ für die Mehrarbeit und die oft erwartete ständige Erreichbarkeit hoch genug ausfällt.

Nutzen Sie aber auch den Spielraum, den Ihnen dieser Status bietet. Im Gegensatz zum starren Tarifkorsett ist im AT-Bereich vieles verhandelbar – vom Firmenwagen über Sabbaticals bis hin zu individuellen Homeoffice-Regelungen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig durchdrungen haben. Ein kritischer Vertragscheck durch einen Fachanwalt ist gut investiertes Geld, damit Sie sicherstellen, dass der vermeintliche Karrieresprung nicht zur juristischen Mogelpackung wird und die Balance zwischen Ihrer Leistung und der Gegenleistung des Arbeitgebers dauerhaft stimmt.

Ein Beitrag von:

  • Silvia Hühn

    Silvia Hühn ist freie Redakteurin mit technischem Fokus. Sie schreibt unter anderem über die Rekorde dieser Welt und verfasst Ratgeber.

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