Arbeitsmarkt 04.02.2025, 16:00 Uhr

Mutterschutz künftig auch bei Fehlgeburten

Gegen Abend wird der Bundestag beschließen, dass Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, ab Juni einen Anspruch auf Mutterschutz haben.

PantherMedia B163607284

Wichtig auch für Unternehmen: Der Bundestag wird heute am Abend eine Änderung im Mutterschutz beschließen. Er wird auf Frauen ausgeweitet, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Die Neuregelung gilt dann ab dem 1. Juni.

Foto: PantherMedia / Gorodenkoff

So sieht es ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion „zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt“ vor. Gestern hatte dieser Entwurf die Zustimmung aller Fraktionen im Familienausschuss gefunden. Das zu verabschiedende Gesetz, das nicht mehr im Bundesrat beschlossen werden muss, geht auf eine öffentliche Petition aus dem Jahr 2022 zurück. Nach Verhandlungen und diversen Entwürfen sieht der vorgelegte Entwurf die Einführung gestaffelter Fristen für den Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Derzeit steht Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verlieren, kein gesetzlicher Mutterschutz zu. „Nach der Intention des Mutterschutzgesetzes und auch aus medizinischer Sicht ist es nicht sachgerecht, den Begriff Entbindung an die personenstandsrechtlichen Regelungen und mithin ausschließlich an die Gewichtsgrenze von 500 g beziehungsweise an die 24. Schwangerschaftswoche zu koppeln. Auch unabhängig davon sind Frauen nach einer Fehlgeburt einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt“, heißt es in dem Entwurf.

Auch Anspruch auf Mutterschaftsleistungen vorhanden

Bislang müssen sich Frauen nach einer Fehlgeburt krankschreiben lassen, um sich von dem Ereignis zu erholen. Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. In dieser Zeit lassen Frauen ihre Berufstätigkeit in aller Regel ruhen. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen. Das neue Gesetzt sieht vor, dass bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen sind, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen. Kommt es erst ab der 20. Schwangerschaftswoche zur Fehlgeburt, dann können Frauen künftig acht Wochen lang beruflich pausieren. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen soll auf Fehlgeburten ab der 13. Woche ausgeweitet werden. Die Bezugsdauer richtet sich nach den genannten Staffelungszeiträumen.

Mutterschutz: Das Gesetz greift auch für selbstständige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind

Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind. Nach Angaben aus der Unionsfraktion würde dies 75 % bis 80 % aller selbstständigen Frauen betreffen. Es gilt zudem für Soldatinnen und Beamtinnen. Selbstständige, die privat versichert sind, sind ausgenommen. Die Union möchte dies nach Informationen der dpa aber noch auf privat versicherte Frauen ausdehnen. Demnach heißt es in einem Entschließungsantrag: „Auch selbstständig erwerbstätige Frauen, die privat krankenversichert sind, sollen nach einer Fehlgeburt ausreichend Zeit zur Genesung bekommen. Für diese Frauen muss zeitnah in einem umfassenderen parlamentarischen Beratungsverfahren eine tragfähige und praxistaugliche Lösung gefunden werden.“

Stellenangebote im Bereich Forschung & Lehre

Forschung & Lehre Jobs
Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft-Firmenlogo
W3-Professur "Life Cycle Engineering" Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft
OST  Ostschweizer Fachhochschule-Firmenlogo
Professor/in für Integrierte Digitale Systeme OST Ostschweizer Fachhochschule
Rapperswil (Schweiz) Zum Job 
Hochschule Merseburg-Firmenlogo
Professur (W2): Fluiddynamik Hochschule Merseburg
Merseburg Zum Job 
THU Technische Hochschule Ulm-Firmenlogo
W2-Professur "Konstruktion" THU Technische Hochschule Ulm
University of Southern Denmark-Firmenlogo
Associate Professor in Battery Technology at Centre for Industrial Electronics University of Southern Denmark
Sønderborg (Dänemark) Zum Job 
Fachhochschule Südwestfalen-Firmenlogo
Budde-Stiftungsprofessur für Erneuerbare Energien, insbesondere Wasserstoff Fachhochschule Südwestfalen
Iserlohn Zum Job 
Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML-Firmenlogo
Universitätsprofessur (W3) Transportlogistik und in Personalunion die Mitgliedschaft in der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik IML Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML
Dortmund Zum Job 
Hochschule Merseburg-Firmenlogo
Professur (W2): Sensor- und Ultraschalltechnik Hochschule Merseburg
Merseburg Zum Job 
Technische Universität Darmstadt-Firmenlogo
W2-Assistenzprofessur mit Tenure Track "Modulare Fluid-Prozesstechnik" Technische Universität Darmstadt
Darmstadt Zum Job 
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden (OTH)-Firmenlogo
Professur (m/w/d) W2 Experimentelle Strömungsmechanik Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden (OTH)
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth-Firmenlogo
Professur (m/w/d) für das Gebiet Elektronik für die Medizintechnik Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Wilhelmshaven Zum Job 
Hochschule Düsseldorf-Firmenlogo
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (w/m/d) im Makerspace Maschinenbau und Verfahrenstechnik Hochschule Düsseldorf
Düsseldorf Zum Job 
Universität Duisburg-Essen-Firmenlogo
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (w/m/d) Elektroenergetische Funktionsmaterialien Universität Duisburg-Essen
Duisburg Zum Job 
Universität Duisburg-Essen-Firmenlogo
PhD candidate (f/m/d) Scalable 2D-Materials Architectures (2D-MATURE) Universität Duisburg-Essen
Duisburg Zum Job 
Hochschule Bielefeld (HSBI)-Firmenlogo
W2-Professur Konstruktionslehre / Finite Elemente Hochschule Bielefeld (HSBI)
Bielefeld Zum Job 
THD - Technische Hochschule Deggendorf-Firmenlogo
Professorin | Professor (m/w/d) für das Lehrgebiet Robotik THD - Technische Hochschule Deggendorf
Leibniz Universität Hannover-Firmenlogo
Universitätsprofessur (W3) für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Leibniz Universität Hannover
Hannover Zum Job 
Leibniz Universität Hannover-Firmenlogo
Universitätsprofessur (W3) für Werkstoffkunde Leibniz Universität Hannover
Hannover Zum Job 
Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences-Firmenlogo
Professur (W2) "Wirtschaftsinformatik und Datenbanken mit dem Schwerpunkt IT-Venture-Design, Digital Enterprise und innovativer Lehre in Makerspace-Settings" Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences
Düsseldorf Zum Job 
Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences-Firmenlogo
Professur (W2) "Integrierte Produktentwicklung und Fertigungsstrategien" Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences
Düsseldorf Zum Job 

Etwa 84.000 Fehlgeburten vor der 13. Schwangerschaftswoche

Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Krumwiede-Steiner geht wie andere Expertinnen auf dem Gebiet davon aus, dass in Deutschland jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen sei. Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Familienministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden. Etwa 6000 Fehlgeburten ereigneten sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, etwa 84.000, erleiden Frauen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.

Frauen müssen den Mutterschutz nicht in Anspruch nehmen

Wenn sich eine Frau ausdrücklich bereit erklärt, trotz der erlittenen Fehlgeburt ab der 13. Woche arbeiten zu wollen und die neue Mutterschutzfrist nicht in Anspruch zu nehmen, ist das laut Gesetzentwurf zulässig.

Ein Beitrag von:

  • Claudia Burger

    Claudia Burger ist Redakteurin im VDI Verlag. Besondere Expertise hat sie in den Bereichen Arbeitsmarkt, Karriere, Arbeitsrecht, Bildung und Gesellschaft. Im Karriere-Podcast „Prototyp“ spricht sie mit prominenten Gästen aus Wirtschaft, Forschung und Bildung über das, was die Arbeitswelt von Ingenieurinnen und Ingenieuren bewegt.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.